Providentia Inkasso - Frage zu 2 Zahlungsposten...

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
grosseconny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
Providentia Inkasso - Frage zu 2 Zahlungsposten...

Hallo zusammen,

ich habe vom Inkasso Providentia eine Zahlungsaufstellung erhalten. Zuvor hatte ich über den GV bereits 150 Euro Teilzahlung (entspricht der Höhe der eig. Hauptforderung) geleistet und mich dann an Providentia gewandt wegen der Restschuld. Es handelt sich um eine uralte Schuld mit Titel.

Nun habe ich die Auflistung erhalten und frage mich, ob 2 von den Positionen wirklich mit drauf gehören und ich diese zahlen muss oder sollte.

Es geht um die Position Kosten 1.Anschreiben (datiert auf 2014, Titel wurde bereits lange vorher ausgesprochen) von über 90 Euro

und der Position Ratenzahlungsgebühr/Einigungsgebühr von 54 Euro (datiert 3 tage nach Zahlungeingang der Teilzahlung, habe dann auch einen Brief erhalten in dem die Teilzahlung erkannt wurde und mit Bitte um einen Ratenzahlungsvorschlag - daraufhin habe ich erstmal eine konkrete Auflistung erbeten, da die Restsumme in dem Brief nicht genannt wurde ) und das mit den 54 euro steht unter HF, RV und ZV und nicht unter Inkassokosten.

Bei letzterem habe ich nun gelesen, dass ich diese Kosten nicht annehmen muss und es auch nirgends getan habe. Trotz der Teilzahlung - diese wurde an den GV gereicht und er hats weiter gegeben ohne weitere vereinbarung, dass ich diesen Kosten zustimme....

Stimmt das so? Und wie stehts mit der ersten Position? Es heißt immer wieder "Inkassogebühren für den 1. Brief nach Titulierung der Forderung - 1. Br. tit. Ford. - sei unzulässig. Ist das nun der gleiche Punkt, nur anders formuliert?

Zuvor tauchte nirgends etwas derartiges auf, nur Zinsen und GV Kosten.

Ich würde denen gerne eine Ratenzahlung anbieten, was sie auch erwarten - möchte mir aber natürlich unnötige Kosten bzw. unzulässige Kosten ersparen.

Vielen Dank

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-- Editiert grosseconny am 04.03.2015 12:03

-- Editiert grosseconny am 04.03.2015 12:05

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn über einen GV eine Teilzahlung gemacht wird, fällt normalerweise keine Rateneinigungsgebühr an.

Die Kosten für "1. Anschreiben" sind üblicherweise ebenso erfunden und müssen normalerweise nicht bezahlt werden.

Es gibt für das Inkasso ausschließlich Geld, was nach dem RVG begründet wird. Siehe §4 RDGEG .

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde denen gerne eine Ratenzahlung anbieten, was sie auch erwarten - möchte mir aber natürlich unnötige Kosten bzw. unzulässige Kosten ersparen. <hr size=1 noshade>

Wenn du denen nun eine Ratenzahlung anbietest, dann wirst du allerdings auch deren Gebührenunfug mitmachen müssen.

Wie sieht denn die Forderungsauffstellung im Detail aus?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
grosseconny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Nochmal vorweg...e GV hat nur eine Aufforderung von den besagten 150 Euro zzgl. einer Auslage geschickt. Nichts mehr. Habe ihm das überwiesen und er meinte es sei wohl nur eine Teilforderung gewesen, ich solle mich wegen dem Rest mit Providentia in Verbindung setzen, da er die Summe nicht kannte. Er hat im Grunde nur die Grundschuld eingetrieben, der Rest kam wohl nur vom Inkasso (denke ich)

Im Einzelnen wurden diese Positionen aufgeführt (nehme nur die mit Summen)
getrennt ist das ganze in 3 Spalten -
1.Inkasso,
2.Zinsen vorg.Kosten,
3.HF Rechnung/RA Kosten/ZA Kosten + eine für gel Zahlungen

Hauptforderung = 147,16€ Spalte 3 HF ect) aus 2002 *hüst*
Mahnkosten = 10 € (Spalte 2 Zinsen)
verzinsliche Kosen = 55,63€ (Spalte 3 HF ect.)
unverzinsliche Kosten = 52,50€ (Spalte 3)
GV Kosten = 19,50€ (Spalte 1 Inkasso)
GV Stelle = 24 € (Spalte 1, Inkasso)
GV Kosten = 19,50€ (Spalte 1,Inkasso)
Kosten 1.Anschreiben = 93,96€ (Spalte 1, Inkasso) datiert 2014
Zinsen 2002-2014 = 172,15€ (Spalte 2, Zinsen)
GV Stelle = 16,20€ (Spalte 2, Inkasso)
gel. Zahlung = 150€
Zinsen 2014-205 = 12,96€ (SP 2, Zinsen)
Ratenzahlungsgbühr = 54€ (SP 3, HF ect)
Zinsen für 3 Wochen = 0,60€ (SP 2, Zinsen)

es steht alles mit Datum, das habe ich einzeln aber weg gelassen oder gekürzt.

dann noch alles zusammen gezählt und die 150 abgzogen, bleibt noch ne stolze Summe stehen...
okay, es ist von 2002 und ich bin auch selber dran Schuld - dennoch hat man ja auch nichts zu verschenken.
Wie verhält man sich da jetzt? Anworten, oder abwarten???

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was von den Posten steht bereits im Titel von 2002?
Bei den Zinsen ist alles vor 2012 ggf. verjährt. Die "Kosten 1. Anschreiben" sind nicht OK. Ebenso die Ratenzahlungsgebühr. Die fällt wie gesagt nicht an, wenn man an den GV eine Teilzahlung macht.

Ich würde die Gegenseite auffordern, diese zwei Posten sowie die verjährten Zinsen zu streichen, andernfalls würde man mittels Anwalt gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Frist setzen von beispielsweise 14 Tagen.


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#4
 Von 
grosseconny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

ehrlich gesagt, kann ich das nicht mehr sagen, was 2003 tituliert wurde.(hab das Datum des Titels grad nochmal im Brief vom GV gelesen)

also 10.09.2003 und 13.11.2003 werden die beiden Posten verzinsliche und unversinsliche Zinsen aufgeführt. das wurde unter Hauptforderung angezeigt. Ob die mit tituliert wurden, kann ich nicht sagen.
Und dann folgt am 31.03.2014 die Inkassozinsen 172,15 für den Zeitraum vom 27.09.2002 - 05.04.2014, die Hauptforderung entstand am 19.09.2002

Dadurch, dass der GV nun nur wegen 150 Euro kam, hatte ich im Nachhinein angenommen, dass es daran lag, weil nur dafür ein Titel vorliegt. Die weiteren Kosten sind durch Inkasso entstanden und nicht tituliert. Ist nur eine Annahme, sonst wäre er doch wegen der Komplettsumme gekommen...

Nun ist die Frage, wieviele Zinsen lassen sich wirklich noch abziehen zzgl. der beiden strittigen Positionen, würde das schon eine ordentliche Summe ausmachen...

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso nicht einfach mal das Inkasso anschreiben. Beispiel: "Wertes Inkasso. Die Positionen 'Kosten 1. Anschreiben' und 'Ratenzahlungsgebühr' weise ich ausdrücklich zurück. Zudem berufe ich mich auf Zinsverjährung. Sie wollen alle Zinsen vor 2012 streichen. Sobald ich eine korrigierte Forderungsaufstellung erhalten habe, werde ich die übrige Summe an Sie bezahlen."

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
grosseconny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank schon mal :)

Ich werde mich auf jeden Fall an die Herrschaften wenden und um eine korrekte Rechnung bitten.
Bin ja mal gespannt, wie darauf dann reagiert wird und wie sich die Rechnung infolge dessen zusammen setzt....

ich finde es überraschend, wie selbst in solchen Forderungen getrickst wird und der Schuldner übers Ohr gehauen wird.
Bisher habe ich solch anfallende Dinge ohne zu hinterfragen bezahlt, da ich davon aus ging, dass es so schon stimmen wird und im Laufe der Jahre eben einiges anläuft.
In Zukunft werde ich bei allen Forderungen genauer hinsehen und bin heilfroh dieses Forum gefunden zu haben :)

-- Editiert grosseconny am 05.03.2015 14:52

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
grosseconny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Herrschaften haben sich heute gemeldet.

"in obiger Einzugssache dürfen wir darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich
diverse Positionen nicht anerkennen wollen.

Unabhängig davon bleibt es bei unserer Aufstellung, mit der Bitte, uns einen konkreten Rückzahlungsvorschlag zu unterbreiten.

Allein bezüglich der von Ihnen monierten Zinsverjährung dürfen wir darauf hinweisen,
dass gegen Sie regelmäßig, spätestens alle 3 Jahre Zwangsvollstreckungsmaß-
nahmen durchgeführt wurden, so dass die von Ihnen reklamierte Zinsverjährung so nicht in Betracht kommt."


letzteres kann ich so nicht bestätigen, will mich da aber auch nicht falsch festlegen.
Sollte ich jetzt nochmal darauf beharren dass die mir eine korrigierte Rechnung schicken? Zumindest die 2 Positionen sollten ja gestrichen werden...


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Fordere doch mal einen Nachweis an in Form von Rechnungskopien der Gerichtsvollzieher, da du dich nicht erinnern kannst, dass derart oft Gerichtsvollzieher bei dir vorstellig geworden waren.
Und auf die Wegnahme der beiden Posten würde ich bestehen. Ich würde ankündigen, dass man eine letzte Frist erteilt, die Forderungsaufstellung zu korrigieren, andernfalls würde man ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das zieht meistens auch.

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