Protokollformulierung ETV

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

117 Aufrufe

Protokollformulierung ETV

Hallo,

unser Hausverwalter und gleichzeitig Miteigentümer bekommt lt. Vertrag 20,00 EUR Verwaltergebühren je Monat und Einheit. Aus irgendwelchen Gründen hat er das vor Jahren auf 10,00 EUR reduziert. Soweit so gut.

Seit zwei Jahren erhöht er bei einem Eigentümer die Gebühr wieder auf 20,00 EUR.

Wie durch ein Wunder ist jetzt ein Protokoll einer Eigentümerversammlung aufgetaucht, in dem folgende Formulierung steht:

"Herr ..... (Verwalter) teilte mit, dass er die Hausverwalterkosten bei denen, die nicht für das Haus mitarbeiten und ständig mit ihrem Wohngeld in Verzug sind, zum Jahreswechsel wieder auf den alten Stand zu bringen." (sprich wieder die 20,00 EUR pro Monat zu berechnen)

Kann er das einfach so nach Gusto entscheiden oder braucht es einen Beschluss der Gemeinschaft?

Für Anregungen schon mal vielen Dank.

Panikbraut


von Panikbraut am 16.10.2008 13:34
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Protokollformulierung ETV
Zuerst die Fragen, wie wird die Gebühr in der Abrechnung umgelegt ? Also nach welchem Schlüssel wird sie
verteilt ? Und ist der richtig ?

Wenn die Umlage, Abrechnung, nach Wohneinheiten erfolgt und der Verwalter 20€ bekommen soll und er nur 10€ verlangt ist das m.E. sein Problem.
Die Begründung warum einer jetzt wieder den korrekten Betrag zahlen soll ist zwar ..............., aber rechtlich net zu beanstanden.
Was anderes wäre es wenn ihr 20€ beschlossen habt und einer müßte mehr bezahlen.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"


von Thorsten D. am 16.10.2008 15:19
Status: Legende (274 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 10 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Protokollformulierung ETV
Die Gebühr wird in der Abrechnung falsch umgelegt, d.h. es wird keine Gesamtsumme gebildet, die dann pro WE umgelegt wird, sondern 3 Eigentümer bekommen 10,00 EUR berechnet und einer eben 20,00 EUR.
Hoffe, das ist verständlich?
Panikbraut


von Panikbraut am 16.10.2008 17:40
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Protokollformulierung ETV
Also, es gibt einen Verwaltervertrag. Darin steht bestimmt was zur Vergütung, oder? Danach hat sich der Verwalter zu richten. Er kann nicht einfach eigenmächtig entscheiden, dass ein Miteigentümer nun mehr bezahlen soll als die anderen. Das entspricht meiner Meinung nach nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und sollte dem Verwalter mitgeteilt werden. Ist ein Miteigentümer mit den Hausgeldzahlungen in Verzug muss der Verwalter dies anmahnen. Dies gehört zu seinen Aufgaben, und er kann/darf nicht einfach von einem anderen deswegen mehr Geld verlangen, es sei denn, es wurde vertraglich so geregelt.

Und was heißt, es ist ein Protokoll plötzlich aufgetaucht? Von welcher Eigentümerversammlung stammt es denn?


von Dinsche am 16.10.2008 17:48
Status: Unsterblich (3537 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 52 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Protokollformulierung ETV
ät Dinsche
der Verwalter richtet sich ja nach dem Vertrag, zumindest dahingehend dass er nicht mehr an Geld verlangt wie er darf, nämlich 20€ pro Wohnung und Monat. Wenn er bei anderen weniger verlangt, ist das wie gesagt sein Problem.
Wenn er aber wie Panikbraut sagt keine Gesamtsumme bildet in der Abrechnung ist das nicht korrekt.
Da müßte unter Einnahmen stehen: Verwaltergebühr 4WE a 20€ pro Monat = 960€ , dies entspräche dem Vertrag und ich geh mal davon aus auch dem beschlossenen Wirtschaftsplan ?
Dass er dreien nur 10€ berechnen will kann er tun und lassen, aber er muß es privat rückvergüten, in der Abrechnung hat es nichts zusuchen, das wäre keine ordnungsgemäße Verwaltung, genau wie Du auch sagst.
Ich würde dem Verwalter dies so mitteilen und wenn er nichts ändert den nächsten Beschluss zur Abrechnung anfechten.
Vielleicht kann ja auch R.M. was dazu sagen, er ist ja ziemlich fit in diesen Dingen :-)

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"


von Thorsten D. am 16.10.2008 18:13
Status: Legende (274 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 10 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Deutschlands
Top Rechtsforum

gestern 154 neue Nutzer
gestern 633 neue Beiträge
167267 registrierte Nutzer
863927 Beiträge
Baurecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 318 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 28 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,30 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Bau- und Architektenrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Bau- und Architektenrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Honorar für Bauvoranfrage
beantwortet von RA Bohle für €60
Wasserschaden nach Verkauf einer gebrauchten Immobilie
beantwortet von RA Juhre für €20
Mehr Fragen lesen
Baurecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Baurecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Fugenbreiten
beantwortet von Profi Moser für €50
Baurecht - Garage und Zaun im Aussenbezirk
beantwortet von Profi Specht für €30
Schimmelbefall
beantwortet von Profi Moser für €50
Entfernung tragende Wände
beantwortet von Profi Moser für €30
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de