>Protokollformulierung ETV
ät Dinsche
der Verwalter richtet sich ja nach dem Vertrag, zumindest dahingehend dass er nicht mehr an Geld verlangt wie er darf, nämlich 20€ pro Wohnung und Monat. Wenn er bei anderen weniger verlangt, ist das wie gesagt sein Problem.
Wenn er aber wie Panikbraut sagt keine Gesamtsumme bildet in der Abrechnung ist das nicht korrekt.
Da müßte unter Einnahmen stehen: Verwaltergebühr 4WE a 20€ pro Monat = 960€ , dies entspräche dem Vertrag und ich geh mal davon aus auch dem beschlossenen Wirtschaftsplan ?
Dass er dreien nur 10€ berechnen will kann er tun und lassen, aber er muß es privat rückvergüten, in der Abrechnung hat es nichts zusuchen, das wäre keine ordnungsgemäße Verwaltung, genau wie Du auch sagst.
Ich würde dem Verwalter dies so mitteilen und wenn er nichts ändert den nächsten Beschluss zur Abrechnung anfechten.
Vielleicht kann ja auch R.M. was dazu sagen, er ist ja ziemlich fit in diesen Dingen :-)
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 16.10.2008 18:13
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