Prospekthaftung nach dem Börsengesetz

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Prospekthaftung nach dem Börsengesetz - Worum es geht

Anleger müssen die Möglichkeit haben, sich genau über jedes Unternehmen zu informieren, in das sie investieren wollen. Zur Neuausgabe einer Aktie gehört daher zwingend ein so genannter Emissionsprospekt, der amtlich zugelassen und veröffentlicht werden muss. Die Anleger sollen sich bei Fehlinformationen auf etwas Handfestes berufen können. Die Erstellung eines solchen Prospekts dient also der Meinungsbildung und eventuellen Beweiszwecken. Anleger sollen abwägen, ob das Angebot für sie in Frage kommt, eine zeitaufwendige Untersuchung eines Unternehmens oder Anlageobjekts mit den eigenen Augen bleibt so entbehrlich.

Jeder Anleger soll im Prospekt die wichtigsten Angaben finden, um ihm laut Börsengesetz "ein zutreffendes Urteil über die Emittenten und die Wertpapiere zu ermöglichen". Nötig sind nach der Verkaufsprospektverordnung Angaben zum Wertpapier selbst, dazu alles Wesentliche über das dahinter stehende Unternehmen, dessen Struktur und Finanzlage, seine Geschäfte und die an der Emission Beteiligten. Das Emissionsunternehmen und die Mitglieder des damit verbundenen Konsortiums - in der Regel Banken - sind verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Prospektinhalts.

Der Begriff der Prospekthaftung ist nicht einheitlich. Speziell geregelt für den Wertpapierkauf ist die Prospekthaftung im Börsengesetz. Daneben gibt es aber auch noch die von der Rechtsprechung entwickelte Prospekthaftung nach allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die unterschiedlichen Haftungsgrundlagen sind z.B. wichtig für die Verjährung.

Ausnahmen zur Notwendigkeit eines Prospekts finden sich im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. Das Börsengesetz hingegen normiert vor allem, unter welchen Voraussetzungen das Börsenaufsichtsamt die Emission zulässt und welche Anzeige- und Auskunftspflichten die emittierenden Unternehmen treffen.

Für die vorsätzliche Täuschung von Anlegern gibt es sogar einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, den Kapitalanlagebetrug.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Prospekthaftung nach dem Börsengesetz - Worum es geht
Seite  2:  Die wichtigsten Voraussetzungen für die Prospekthaftung
Seite  3:  Wer genau haftet?
Seite  4:  Die Verjährung
Seite  5:  Der § 45 Börsengesetz
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