Promotionsstipendium Ausgaben absetzen

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rob89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Promotionsstipendium Ausgaben absetzen

Hallo zusammen,

ein ähnliches Thema gab es bereits, aber die Antworten passten leider nicht genau.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Frau arbeitet derzeit als Promotionsstudent an der Uni und erhält dafür ein steuerfreies Stipendium. Letztes Jahr haben wir geheiratet. Sie hat die letzten Jahre keine Steuererklärung abgegeben. Nun möchte ich jedoch Ihre Ausgaben (vorrangig Studiengebühren, aber auch Fahrtweg) der Jahre 2014 und 2015 steuerlich absetzen. Wo muss ich das steuerfreie Einkommen angeben? Kann ich die Ausgaben als absetzen, um einen Verlustvortrag zu erreichen, oder kann ich die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten absetzen oder geht gar nichts davon? Kann ich die vorweggenomenen Werbungskosten dann erst ab Ihrem eigenen ersten "festen" Job absetzen oder schon dieses Jahr?

Fragen über Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen! Danke

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wo muss ich das steuerfreie Einkommen angeben? Na, vielleicht verraten Sie für den Anfang mal, welches Einkommen Ihre Frau in 14/15 hatte - daß sie derzeit ein Stipendium kriegt, ist dafür nämlich ganz uninteressant.

-- Editiert von muemmel am 16.07.2017 17:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rob89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das selbe Stipendium seit 2014 bis heute!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Und sonst keine Einnahmen? Dann muß Ihre Frau halt für 2014/15 je einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen. Das Stipendium muß nicht in Euro und Cent angegeben werden, nur unter "Angaben zu Zeiten der Nichtbeschäftigung".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.887 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen