Hallo zusammen,
ein ähnliches Thema gab es bereits, aber die Antworten passten leider nicht genau.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Frau arbeitet derzeit als Promotionsstudent an der Uni und erhält dafür ein steuerfreies Stipendium. Letztes Jahr haben wir geheiratet. Sie hat die letzten Jahre keine Steuererklärung abgegeben. Nun möchte ich jedoch Ihre Ausgaben (vorrangig Studiengebühren, aber auch Fahrtweg) der Jahre 2014 und 2015 steuerlich absetzen. Wo muss ich das steuerfreie Einkommen angeben? Kann ich die Ausgaben als absetzen, um einen Verlustvortrag zu erreichen, oder kann ich die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten absetzen oder geht gar nichts davon? Kann ich die vorweggenomenen Werbungskosten dann erst ab Ihrem eigenen ersten "festen" Job absetzen oder schon dieses Jahr?
Fragen über Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen! Danke
Promotionsstipendium Ausgaben absetzen
16. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juli 2017 | 17:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Promotionsstipendium Ausgaben absetzen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juli 2017 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Wo muss ich das steuerfreie Einkommen angeben? Na, vielleicht verraten Sie für den Anfang mal, welches Einkommen Ihre Frau in 14/15 hatte - daß sie derzeit ein Stipendium kriegt, ist dafür nämlich ganz uninteressant.
-- Editiert von muemmel am 16.07.2017 17:29
#2
Antwort vom 16. Juli 2017 | 17:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das selbe Stipendium seit 2014 bis heute!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Juli 2017 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Und sonst keine Einnahmen? Dann muß Ihre Frau halt für 2014/15 je einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen. Das Stipendium muß nicht in Euro und Cent angegeben werden, nur unter "Angaben zu Zeiten der Nichtbeschäftigung".
Und jetzt?
Schon
266.887
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten