Hallo,ich wurde vor 3 Jahren mit 2 joints erwischt. Ich hatte keinerlei einspruch eingelegt und der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt.Nun stehe ich ja im Polizeicomputer und wurde auch schon bei einer Kontrolle von den Beamten darauf angesprochen. Ich bin bald mit dem Informatik Studium fertig und hätte die Möglichkeit (und das Interesse) eine Doktorandenstelle anzutreten. Nun ist dies an der Universität ja eine Stelle im öffentlichen Dienst und jemand sagte mir, dass ich durch oben beschriebenen Fall keine solche Stelle antreten dürfte.Ist das korrekt? Kann ich wegen einem so dummen Fehler damals jetzt keinen Doktor machen?Vielen Dank-- Editiert am 01.07.2009 12:50
Hi,da hatte "jemand" wohl keine Ahnung. Die Uni wird wahrscheinlich einfach nur ein Führungszeugnis verlangen. Dieses ist völlig makellos, weil eingestellte Verfahren da nicht eingetragen werden. Und sollte später (z.B. für die Verbeamtung) mal jemand das Bundeszentralregister abprüfen - auch da stehen eingestellte Verfahren nicht drin.Gruß vom mümmel