Prokura für Gesellschafter
Guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen im GmbHG / HGB:
1. Kann und muss ich einem Allein-Gesellschafter einer GmbH, der nicht Geschäftsführer ist, eine Prokura erteilen, damit er die Gesellschaft in normalen Rechtsgeschäften wie Kauf von Waren, Abschluss von Vertägen über Dienstleistungen etc. vertreten kann?
2. Oder kann ein Allein-Gesellschafter die Gesellschaft sowieso vertreten?
3. Wenn 2. mit nein zu beantworten ist, muss ein Prokurist Angestellter der Gesellschaft sein oder kann grundsätzlich auf ein freier Mitarbeiter Prokura erhalten?
Herzlichen Dank für die Antworten
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von wiltinger am 05.09.2010 07:29
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>Prokura für Gesellschafter
1. Können JA, müssen NEIN. Auch ohne Prokura kann eine Vollmacht (für einzelne Geschäfte) erteilt werden. Wenn der Gesellschafter dauerhaft vertreten soll, eignet sich eine Prokura jedoch eher (diese ist aber wegen des HR-Eintrags aufwändiger).
2. Nein.
3. Er muss kein Angestellter sein. Jeder beliebige Dritte kann Prokura erteilt bekommen.
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von Jotrocken am 03.10.2010 11:14
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