Ich habe als Händler über eBay ein Produkt verkauft.
Der Kunde schrieb mir (Widerrufsrecht erloschen), dass das Produkt defekt sei. Also ganz normal erstmal mögliche Hilfe angeboten oder mit der Option sich direkt mit meiner Rechnung an den Hersteller zu wenden oder an mich zurückzusenden.
Kunde hat dann Produkt an mich zurückgeschickt. Kunde gleich am selben Abend gefragt wann er endlich sein Geld hat. Ich dann ersteinmal Produkt überprüft > konnte keinen Fehler feststellen (angeblicher Fehler: Produkt schaltet sich von alleine aus). Dem Kunden geschrieben, dass kein Fehler vorzufinden ist, wieder Ratschläge gegeben was hätte falsch sein können (Batterien defekt / Verbindung etc.) Produkt hat außerdem jetzt Kratzer. Kunde wieder: will Geld haben. Gleich mit Anwalt gedroht etc.
Kunde ist auf möglichen Ersatzartikel nicht eingegangen.
Vor kurzem habe ich dann den Artikel direkt zum Hersteller, mit Fehlerbeschreibung, geschickt. Der Artikel kam übrigens erst letzten Freitag bei mir an.
Heute dann gleich eine vorab eMail vom Rechtsanwalt, Inhalt: ich befinde mich mit Rückzahlung in Verzug.
Außerdem schreibt er:
Insoweit teile ich vorsorglich und klarstellend mit, dass diese Verweisungen für den vorliegenden Rechtsstreit völlig irrelevant sind. (es geht hierbei um die Rücksendung zum Hersteller)
Produktpreis knapp 250€
Rechtsanwaltkosten 85€
Wie sollte ich mich nun verhalten?
Ich wollte eigentlich nur, dass der Kunde zufrieden ist und habe ihm angeboten den Artikel zum Hersteller zu schicken und zu überprüfen. Oder einen Ersatzartikel.
Mein Verdacht: Kunde wollte einfach Widerrufsrecht verlängern.
Produkt defekt, muss ich als Händler sofort erstatten? Ware an Hersteller geschickt - Kunde hat scho
19. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. Mai 2017 | 17:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Produkt defekt, muss ich als Händler sofort erstatten? Ware an Hersteller geschickt - Kunde hat scho
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2017 | 18:07
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWie sollte ich mich nun verhalten? :
1) prüfen, ob es diesen RA überhaupt gibt.
2) dort mal telefonisch nachfragen (bei der Sek.) Aktenzeichen überprüfen, bzw. aushorchen ob es dort Deinen Fall gibt.
3) das Ganze gelassen sehen, die Forderung ist (Deine Ausführungen als richtig unterstellt) so noch nicht durchsetzbar.
Widerruf greift nicht mehr, also Gewährleistung mit dem Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
Berry
#2
Antwort vom 19. Mai 2017 | 20:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatProdukt defekt, muss ich als Händler sofort erstatten? :
Nein, man hat eine Prüffrist. DIese beträgt in der Regel 14 Tage, kann je nach Produkt aber auch länger oder kürzer sein.
Sollte man noch innerhalb der Beweislastumkehr sein, empfiehlt es sich den Hersteller darüber zu informieren und alles sorgfältigst zu dokumentieren.
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#3
Antwort vom 23. Juli 2017 | 09:07
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:
Berry
Zitat:
Nein, man hat eine Prüffrist.
Mal kleines Update. Hatte das vom Hersteller überprüfte Gerät, welches natürlich wieder an mich zurückging, dann direkt an den Anwalt weitergeschickt.
Zudem noch ein paar Zeilen per Mail, habe ich geschrieben "Ihre ablehnende Verweisung auf meine Reparatur durch Firma X wird zudem nicht akzeptiert. Die Gewährleistungsansprüche sind somit jetzt erfüllt." Und weiter unten dann das die Gewährleistung mit dem Recht zur zweimaligen Nachbesserung greift.
Bisher noch nichts weiter bekommen.
#4
Antwort vom 27. Juli 2017 | 10:52
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Aber der Käufer hat dass recht, die Waren innerhalb von ca 2 Wochen ohne angaben zurückzugeben ?? So kenne ich es zu mindest. Ich hatte vor kurzem 2 [SPAM GELÖSCHT] im Online bestellt und nach erhalt wieder angerufen und Retoure gemeldet. Meine Begründung war, dass ich kein bedarf mehr an der Ware habe und etwas anderes haben möchte. Allso ich hatte keine Probleme.
-- Editiert von Moderator am 27.07.2017 17:11
#5
Antwort vom 27. Juli 2017 | 11:20
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Hier ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen!ZitatAber der Käufer hat dass recht, die Waren innerhalb von ca 2 Wochen ohne angaben zurückzugeben ?? :
#6
Antwort vom 27. Juli 2017 | 13:44
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatAber der Käufer hat dass recht, die Waren innerhalb von ca 2 Wochen ohne angaben zurückzugeben ? :
Deine Kenntnis ist veraltet.
Berry
#7
Antwort vom 27. Juli 2017 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDeine Kenntnis ist veraltet. :
richter.m ist wohl einfach nur ein kleiner Spammer ...
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