Problemlieferung eines Händlers für Motorradbekleidung

14. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
heikos2222
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Problemlieferung eines Händlers für Motorradbekleidung

Hallo zusammen,

wie würdet Ihr vorgehen?

Vor rund 6 Wochen habe ich bez. spezieller Langgrößen zweier Lederkombis mit einem Händler für Motorradbekleidung telefoniert. Er wollte mir zügig zwei Kombis zum anprobieren schicken. Dieses "Zügig" dauerte dann rund 2 1/2 Wochen. Das Paket wurde in der Nachbarschaft in einem ziemlich ramponierten Zustand abgegeben. Das Paket war desaströs gepackt und oben sogar bereits offen. Ich selbst hätte es so nicht angenommen. Wohlgemerkt haben zwei die Kombis einen Wert von rund 1.500 Euro.

Wir haben dann das Paket geöffnet und es fehlte ein Kombi. Der andere Kombi war nicht einmal in der besprochenen Größe und dementsprechend viel zu klein. Also alles in allem ein absoluter Reinfall! Ich habe dem Händler gleich angerufen und alles in einer Email beschrieben.

Das war vor Ende letzten Monats. Seitdem habe ich von dem Händler nichts mehr gehört, geschweige denn wurde der einzelne Kombi abgeholt.

Wie gehe ich in diesem Fall mit der Sache um? Das Paket ist recht groß und stört. Zudem scheint hier ja der Paketdienst, ein Fahrer oder sonst wer auf dem Transportweg den einen Kombi geklaut zu haben.

Einfach abwarten bis sich der Händler endlich mal meldet und den Kombi abholt?

Schon einmal vielen Dank für gute Tipps und schöne Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von heikos2222):
Einfach abwarten bis sich der Händler endlich mal meldet und den Kombi abholt?

Da wir keine Ahnung haben, was man da mit dem Händler alles so vereinbart hat (normalerweise sendete der Kunde ja Mustersendeungen zurück), was man dem Händler alles so gesagt hat und was man gefordert hat ...



Zitat (von heikos2222):
Seitdem habe ich von dem Händler nichts mehr gehört,

Liegt daran, das der Händler von nichts weis?
Da man das Gegenteil der Behauptung nicht beweisen kann, sollte man eventuell nochmals mit Zustellnachweise benachrichtigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
heikos2222
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit dem Händler habe ich die möglichen passenden Größen besprochen und das wir die Ware zurückgeben können, wenn diese nicht passt.

Kunde sendet zurück? Hmm, kenne ich jetzt so nicht. Ab 45 Euro muss der Händler generell die Frachtkosten der Rückholung übernehmen. Zudem sendet fast jeder Shop in so einem Fall Rücksendeaufkleber o.ä.

Der Händler soll von nichts wissen?
Wie in meiner Frage deutlich beschrieben, habe ich den Händler nach Auspacken des Pakets nicht nur angerufen und mündlich in Kenntnis gesetzt, sondern eben auch per Email über den Sachverhalt unterrichtet. Wer schreibt der bleibt! Die Frachtpapiere, auch die Info bez. der Warenannahme meiner Nachbarin, habe ich natürlich aufgehoben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von heikos2222):
Ab 45 Euro muss der Händler generell die Frachtkosten der Rückholung übernehmen.

Mag ja sein das Du das so mit dem Händler vereinbart hast.
Bedeutet aber eben nicht, das man sich dann nicht um die Rücksendung benühen müsste in dem man das Pakt zur Post bringt.



Zitat (von heikos2222):
Wie in meiner Frage deutlich beschrieben, habe ich den Händler nach Auspacken des Pakets nicht nur angerufen und mündlich in Kenntnis gesetzt, sondern eben auch per Email über den Sachverhalt unterrichtet.

Tja, wenn der Händler behauptet das er nichts erhalten hat, viel Spass das Gegenteil zu beweisen ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heikos2222
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Diese Möglichkeit besteht natürlich. Dann schicke ich meine Mail von der Firma aus noch als Fax, dann habe ich eine schriftliche Bestätigung unseres Faxservers. Auf der Faxbestätigung habe ich den Text als Wiederholung. Vielen Dank!

Die Frage vom Anfang ist aber immer noch offen. Wie geht's jetzt bez. dem Paket weiter? Das stört und ich habe keine Lust, dass es monatelang rumsteht....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von heikos2222):
Wie geht's jetzt bez. dem Paket weiter?

Da wir ja nicht wissen, was genau da überhaupt vertraglich vereinbart wurde, würde ich mal abwarten was der Händler sagt. Alles andere ist stochern im Nebel.



Signatur:

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann schicke ich meine Mail von der Firma aus noch als Fax, dann habe ich eine schriftliche Bestätigung unseres Faxservers. Auf der Faxbestätigung habe ich den Text als Wiederholung.
Auch damit viel Spaß den Zugang zu beweisen. Ich nehme es vorweg, es wird dir wahrscheinlich nicht gelingen.

Was ist denn eigentlich so schwierig daran die Sendung zurückzuschicken? Damit wärst du schon mal die eine Kombi los.

Und was mit der zweiten - verlorenen - ist kann man nicht vorhersehen, möglich ist alles von "Händler glaubt den Verlust" bis "er bezichtigt dich des Diebstahls (Unterschlagung, Betrug, was weiß ich)".

Hast du wenigstens Beweise gesichert? (den zerfetzten Karton, Fotos davon etc.)
Gibt es - möglichst unabhängige - Zeugen, die beim Auspacken zugegen waren?

Zitat:
Ich selbst hätte es so nicht angenommen.
Und warum hast du es dann gemacht? Insbesondere wenn man nicht selbst angenommen hat kann man die Annahme auch nachträglich noch verweigern.

Zitat:
Das war vor Ende letzten Monats.
Dann solltest du zusehen, dass die Widerrufsfrist nicht verstreicht.

Zitat:
Das Paket ist recht groß und stört.
Ist das jetzt wirklich ein nennenswertes Problem?

Stefan

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