Problemfeld Markenrecht: Schutz gegen die Eintragung von gleichlautenden Gemeinschaftsmarken

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Das Markenrecht ist schon seit langem kein rein nationales Spielfeld mehr. Der Schutz von Marken- und Kennzeichenrechten findet mittlerweile auf mehreren Ebenen statt, die sich teilweise ergänzen, teilweise überscheiden und mitunter auch kollidieren können.

Einer dieser kollidierenden Fälle liegt vor, wenn ein gleichlautendes Kennzeichen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene als Marke eingetragen werden soll, dies jedoch von verschiedenen Personen begehrt wird. So kann der Inhaber nationalen Schutzrechte ein Interesse daran haben zu verhindern, dass ein anderer eine gleichlautende Marke als auf europäischer Ebene als Gemeinschaftsmarke eingetragen wird. Hiergegen kann er sich vor Eintragung entweder im Wege des Widerspruchs, oder nach Eintragung im Wege eines Antrags auf Nichtigkeitsfeststellung.

Dabei ist die erfolgreiche Geltendmachung entgegenstehender Kennzeichenrechte natürlich an Voraussetzungen geknüpft. Das betreffende Kennzeichen muss nämlich nachweislich im geschäftlichen Verkehr benutzt worden und zudem von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung sein. Damit soll verhindert werden, dass lediglich regional agierende und womöglich kaum am Markt in Erscheinung tretende Unternehmen gegenüber Gemeinschaftsweit bedeutsamen Kennzeichnungsinteressen in Stellung gebracht werden.

Dabei kommt es auf die Reichweite der Benutzung des prioren Kennzeichenrechts an sowie auf deren wirtschaftlichen Bedeutung. Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen auch für die Zukunft praktisch relevanten Problembereich. In einem Markt mit immer mehr Wirtschaftsteilnehmern, immer mehr Unternehmen und dem Englischen als Wirtschaftssprache ist es fast unvermeidlich, dass Namen und Kennzeichnungen  mehrfach besetzt sind, weil mehrere die gleiche Idee hatten. Um sich eine stabile wirtschaftliche Basis zu schaffen wird es daher in Zukunft immer wichtiger sein, seine Kennzeichenrechte nachhaltig und aufmerksam zu schützen.