Probleme mit unserem Stromanbieter BEV

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Krypt110
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit unserem Stromanbieter BEV

Guten Tag liebes 123Recht Forum.

Ich habe rechtliche Fragen bezüglich unserer Jahresverbrauchsabrechnung und den daraus erhöhten Abschlagskosten.

Wir haben 2004 zu unseren jetzigen Energielieferant gewechselt. Die Bayrische Energieversorgungsgesellschaft kurz BEV.

Dieses Jahr haben wir einen Stand, der gezahlten Abschlägen, von rund 1032,00 Euro. und der Stromlieferung 1294,66 €.
Laut meiner Rechnung haben wir aber 1136,00 Euro eingezahlt. Als mir das Auffiel hatte ich innerhalb der Zeit Widerspruch eingelegt. 15 Tage später kam dann aber schon ein Schreiben vom hauseigenen Anwalt das er die Summe und die Kosten für sich selbst berechnet. Diese belaufen sich auf 293,00€ plus 10€ Mahngebühren und Rechtsanwaltsgebühren von 70,20€. Dann fordert die BEV noch einen monatlichen Abschlag von 190,00 € für eine 4 Zimmer Wohnung und 5 Personenhaushalt. Vorher waren es ca. 102,00€. Das ca. weil diejenigen beim Anrufen mal 100,00€ dann 102,00€ und und 106,00€ gesagt hatten.

Erwähnen möchte ich noch dazu das wir öfters versucht haben uns telefonisch mit denen auseinanderzusetzen, aber da wurde nur schön geredet. Ich hatte auch sooft erwähnt das, wenn Mahnungen gerechtfertigt waren, nie welche ankamen. Was ich schon oft dort erwähnt hatte. Sie sagten nur die Adresse stimmt und das nichts zurückgekommen ist.

Jetzt hatte noch dazu selber ausgerechnet was wir jetzt eigtl. grob monatlich zahlen müssten. 4514kw/h x 0,2093 € und monatlich 9,75€ Grundpreis. Alles zusammen sind es bei mir 88,49€. Zum Erstaunen so oder so schon unter dem vertraglich monatlich Abschlag von 100€.

Nun zu den Fragen: Muss ich den Anwalt bezahlen solange der Widerspruch noch läuft? Also auch Anwaltskosten.
Muss ich die Kosten der eindeutig zu hohen Abschlagszahlung zahlen?
Wie kann ich dagegen vorgehen, weil ich mich ziemlich hinters Licht geführt fühle.

Ich danke Ihnen und für Ihre Antwort.

Mit lieben Grüßen

-- Editiert von Moderator am 11.10.2016 17:33

-- Thema wurde verschoben am 11.10.2016 17:33

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich würde Ihnen dringend empfehlen im kostenpflichtigen Bereich eine Erst-Einschätzung eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Zitat (von Krypt110):
Dieses Jahr haben wir einen Stand, der gezahlten Abschlägen, von rund 1032,00 Euro. und der Stromlieferung 1294,66 €.
Laut meiner Rechnung haben wir aber 1136,00 Euro eingezahlt


Können Sie nachweisen, 1136.- € eingezahlt zu haben - also 104.- € mehr als der Energielieferant behauptet?

Zitat:
Als mir das Auffiel hatte ich innerhalb der Zeit Widerspruch eingelegt. 15 Tage später kam dann aber schon ein Schreiben vom hauseigenen Anwalt das er die Summe und die Kosten für sich selbst berechnet.


Die 104.- € wurden mit Rechtsanwaltskosten verrechnet?

Wobei der angestellte Anwalt im Namen des Energielieferanten keine solchen Kosten berechnen darf, da dieser hier keine Dienstleistung für den Energielieferanten erbracht hat, sondern von diesem Weisungen (und Gehalt) erhält.

Zitat:
Diese belaufen sich auf 293,00€ plus 10€ Mahngebühren


Diese Kosten müssten im einzelnen durch Belege nachgewiesen werden.

Zitat:
und Rechtsanwaltsgebühren von 70,20€.


Auch diese weiteren Gebühren darf die eigene Rechtsabteilung des Energielieferanten nicht erheben.

Zitat:
Dann fordert die BEV noch einen monatlichen Abschlag von 190,00 € für eine 4 Zimmer Wohnung und 5 Personenhaushalt. Vorher waren es ca. 102,00€. Das ca. weil diejenigen beim Anrufen mal 100,00€ dann 102,00€ und und 106,00€ gesagt hatten.


Es gibt hier auch noch die Schlichtungsstelle Energie, die Sie kontaktieren können und sollten

Zitat:
Erwähnen möchte ich noch dazu das wir öfters versucht haben uns telefonisch mit denen auseinanderzusetzen, aber da wurde nur schön geredet. Ich hatte auch sooft erwähnt das, wenn Mahnungen gerechtfertigt waren, nie welche ankamen. Was ich schon oft dort erwähnt hatte. Sie sagten nur die Adresse stimmt und das nichts zurückgekommen ist.


Letztlich muss der Lieferant nachweisen, sie gemahnt zu haben.

Zitat:
Muss ich den Anwalt bezahlen solange der Widerspruch noch läuft?


Nein - sie sollten aber nur noch zweckgebunden zahlen.

Zitat:
Muss ich die Kosten der eindeutig zu hohen Abschlagszahlung zahlen?


Hier kann ein Widerspruch Sinn machen und ein Schlichtungsverfahren.

Zitat:
Wie kann ich dagegen vorgehen, weil ich mich ziemlich hinters Licht geführt fühle.


Einen anderen Energielieferanten suchen.

-- Editiert von Xipolis am 11.10.2016 18:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise müssen ja auf den Abrechnungen auch sämtliche Zahlungen einzeln aufgeführt sein. Dort mal genau kontrollieren und mit den Kontoauszügen abgleichen.
Es könnte theoretisch sein, dass eine der Zahlungen in das Vorjahr gerutscht ist. Oder dass die letzte Zahlung ins neue Jahr gerutscht ist. Das würde ich vorher nochmal genau prüfen.

Ansonsten die Zählerstände kontrollieren. Abrechnung 2012 zu Abrechnung 2013 muss ja exakt bei dem Zählerstand weitergemacht worden sein, wo das Jahr 2012 aufgehört hatte usw.

Es ist generell immer gut, das unstrittige zu bezahlen. In dem Fall also das, was man nach eigener Rechnung hätte nachzahlen müssen. Deswegen auch die Kontrolle, was da ablief und ob man sich das erklären kann. Einfach eine komplette Rechnung einzubehalten, also auch den Teil, den man selbst anerkennt, ist eine schwierige Nummer, die meistens schief geht.

-- Editiert von mepeisen am 11.10.2016 18:33

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypt110
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vorab danke für die rasche Antwort :) .

Zitat:
Können Sie nachweisen, 1136.- € eingezahlt zu haben - also 104.- € mehr als der Energielieferant behauptet?


Ja ich hatte mit dem Widerspruchsschreiben die gezahlten Abschläge mit eingeschickt Auch habe ich klitzeklein als Grund meine Auflistung geschickt warum. Das einzige was mal in dem Zeitraum kurz vor knapp war, war eine Rechnung von dem gleichen Anwalt. Da sind wir in Verzug waren. Die wurde aber beglichen. Auch da, wenn ich mich zurück erinnerem waren sie recht fix mit dem Anwalt. Und die Zahlung fehlt komplett, als hätte sie nie existiert. Sie wurde weder mit der Jahresverbrauchsrechnung noch bei den Schulden berücksichtigt. Das ist das was fehlt.

Zitat:
Die 104.- € wurden mit Rechtsanwaltskosten verrechnet?

Wobei der angestellte Anwalt im Namen des Energielieferanten keine solchen Kosten berechnen darf, da dieser hier keine Dienstleistung für den Energielieferanten erbracht hat, sondern von diesem Weisungen (und Gehalt) erhält.


Nein die Kosten sie wollen die Summe von 293,00€ und dazu noch Mahngebühren und Anwaltskosten. Zusammen will der Anwalt: 373,20€.
Die 104€ mehr die wir eigtl. gezahlt haben sind nicht berücksichtigt.
Als ich letzte Woche Freitag angerufen hatte, wegen dem Widerspruch, wussten die erst nichts davon und dann hatte sie es nach, noch einmal reinschauen, dann doch gefunden. Deren Aussage "Die Post brauch schon auch ne Weile" waren sie auch noch so frech und behaupteten das es Anfang Oktober eingereicht wurde. Nachdem ich ihr aber gesagt hatte, das ich es am 01.09. abgeschickt hatte und das die Post niemals so lang bräuchte, hat sie nochmal nach dem Datum geschaut und mein Datum bestätigt. Hab mir zur Sicherheit auch nochmal mein Betreff sagen lassen, der dann wenigstens richtig war.

Heute habe ich nochmal mit denen telefoniert und der Kundenberater sagte das es ein eigener Anwalt ist. Hatte sogar mehrmals nachgefragt, weil ich sowas nicht kenne vom Energieversorger. Er hat aber seinen Sitz in Offenburg und sie in München. Er darauf "Wir haben da eine Zweigstelle". Also geh ich davon stark aus das er von denen bezahlt wird. Wenn das so ist, kann ich die Anwaltskosten einbehalten ohne das uns da etwas passiert?

Die letztendliche Frage muss ich da irgendwas bezahlen solange der Widerspruch läuft, unter vorbehalt? Nicht dass das auch verschwindet im BEV Bermudadreieck.


Zitat:
Es gibt hier auch noch die Schlichtungsstelle Energie, die Sie kontaktieren können und sollten



Danke für die Information und das werden wir auf jeden Fall tun.

Zitat:
Letztlich muss der Lieferant nachweisen, sie gemahnt zu haben.


Danke das beruhigt mich sehr, da wirklich hier nie was angekommen ist und je was ankommen wird, weil sie es bis jetzt nicht geändert haben.

Zitat:
Nein - sie sollten aber nur noch zweckgebunden zahlen.


Hö... ich steh auf dem Schlauch. Was meinen Sie mit Zweckgebunden zahlen??

Zitat:
Hier kann ein Widerspruch Sinn machen und ein Schlichtungsverfahren.


Danke :) ... Ist in Produktion. Ich werde da auch meine grobe Richtlinie des Abschlages mitschicken. Also die 88,49 die ich ausgerechnet habe. Das ist meine Meinung nach der Break-Even Point.

Zitat:
Einen anderen Energielieferanten suchen.


Würd ich gern tun aber die Kündigungsfrist ist um da sie sich im Juli verlängert hat. Oder können wir da irgendwie eher raus? Ala Sonderkündigungsregelung. Wir haben echt die Nase voll von dem "Saft"laden :D.

Danke nochmal für die Antwort, sie hilft mir schon sehr weiter, da wir mit solchen Problemen vorher nie zu tun hatten.

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#4
 Von 
Krypt110
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen Danke auch dir für deine Antwort.

Es war nichts dabei wo man das hätte erkennen können. Also laut Rechnung ist alles Ok was das geforderte angeht. Ich habe alles noch einmal nachgerechnet. Nur das was von mir gezahlt wurde stimmt nicht, Und der zu hohe Abschlag ist auch enorm.

Der Zählerstand ist auch ok. das ist der den ich genannt hatte und wir haben 4514 Einheiten verbraucht. Im unseren Vertrag steht 4250 drin. Mir fällt auch gerade auf das wir keine Jahresverbrauchsabrechnung vom letzten Jahr. Also den alten Zählerstand kann ich nicht vergleichen.... mhhh...

Na da konnte ich nicht rechtzeitig reagieren, da sie mich zu meinem Widerspruch schnell zu deren Anwalt weitergeleitet hatten (Also was die offenen Kosten betrifft).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Krypt110):
Laut meiner Rechnung haben wir aber 1136,00 Euro eingezahlt.

Deien Rechung ist nicht relevant.
Kontoauszüge und Auflistung der Abschläge vergleichen, wo genau dieDifferenz herkommt. Dann kann man weitersehen.



Zitat (von Krypt110):
Als mir das Auffiel hatte ich innerhalb der Zeit Widerspruch eingelegt.

Der ist laut Zustellnachweis wann genau bei dem Versorger angekommen?



Zitat (von Krypt110):
Erwähnen möchte ich noch dazu das wir öfters versucht haben uns telefonisch mit denen auseinanderzusetzen,

Sinnlos, da nichts beweisbar ist und mit etwas Pech jeder einem was anderes (falsches) erzählt.
Immer schriftlich mit Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krypt110
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry von Sell Danke dir auch für die Antwort.

Zitat:
Deien Rechung ist nicht relevant.
Kontoauszüge und Auflistung der Abschläge vergleichen, wo genau dieDifferenz herkommt. Dann kann man weitersehen.


Wenn es eine Auflistung der Abschläge geben würde würde ich es vergleichen. Ich denk mal die könnte ich bei denen verlangen.

Zitat:
Der ist laut Zustellnachweis wann genau bei dem Versorger angekommen?

Darüber wollten sie sich nicht äußern. da kam nur Anfang Oktober und dann doch nicht weil ich mehr hinterfragt habe. Aber regulär 3 Werktage (spätestens). Auch das ist innerhalb der 4 Wochen.

Zitat:
Sinnlos, da nichts beweisbar ist und mit etwas Pech jeder einem was anderes (falsches) erzählt.
Immer schriftlich mit Zustellnachweis.


Ja da werd ich jetzt machen und mich somit besser abzusichern. Solange ich nich weiß ob ich eher da raus komme oder bis nächstes Jahr bleiben muss, muss ich das ja... Leider.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und die Zahlung fehlt komplett, als hätte sie nie existiert. Sie wurde weder mit der Jahresverbrauchsrechnung noch bei den Schulden berücksichtigt.

Wenn man böswillig wäre, würde man gegen den Anwalt Strafanzeige auf Unterschlagung einreichen. Der hat das Geld offenbar eingesteckt in die eigene Tasche und nicht weitergereicht. :-)

Zitat:
Heute habe ich nochmal mit denen telefoniert und der Kundenberater sagte das es ein eigener Anwalt ist

Also einer, der fest beschäftigt ist? Dann darf der keine Anwaltsgebühren verlangen...

Zitat:
Mir fällt auch gerade auf das wir keine Jahresverbrauchsabrechnung vom letzten Jahr.

Ich würde denen schreiben, dass man das nicht erhalten hat und nun nachfordert.

Zitat:
Kontoauszüge und Auflistung der Abschläge vergleichen, wo genau dieDifferenz herkommt. Dann kann man weitersehen.

Hat er ja geschrieben. Genau die eine Zahlung über den Anwalt ist verschwunden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Krypt110
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn man böswillig wäre, würde man gegen den Anwalt Strafanzeige auf Unterschlagung einreichen. Der hat das Geld offenbar eingesteckt in die eigene Tasche und nicht weitergereicht. :-)


Der ist gut :D.
Um das nachzuprüfen werde ich mal die Abschlagszahlung von denen einfordern und dazu gleich noch die vorherige Jahresverbrauchsabrechnung. Dann bin ich auf der sicheren Seite, falls es am Anwalt liegt. und kann es mit dem vorherigen nochmal vergleichen.

Ich kann ja nochmal anrufen und Fragen ob der Anwalt Gehalt bekommt und fest beschäftigt ist. Was auf jeden Fall fakt ist: Er hat komplette Einsicht in unser Energiekonto. Das haben die vom Kundencenter sowie der Anwalt bestätigt. Also gehe ich stark davon aus. Auch von dem was ich vorher schon erwähnt hatte.
Also werde ich per se die 70 € und kleines nicht bezahlen müssen und da dürfen die auch nicht darauf drängen. Den Rest aber bestimmt, oder?! Also die 293,00 € und die Mahngebühren.

Das ist die einizge Zahlung die passen könnte... also die 104€ vom Anwalt. Aber schlauer bin ich mit Zahlen :P.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das Problem resultiert doch wohl aus der Vergangenheit - also Fehlbetrag in einem der Vorjahre - ansonsten macht die Einschaltung des Anwalts und eine Zahlung an ihn doch keinen Sinn.

Außerdem finde ich es befremdlich dass weder die vorletzte Jahresabrechnung noch diverse Mahnungen angekommen sein sollen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Krypt110):
Ja ich hatte mit dem Widerspruchsschreiben die gezahlten Abschläge mit eingeschickt Auch habe ich klitzeklein als Grund meine Auflistung geschickt warum. Das einzige was mal in dem Zeitraum kurz vor knapp war, war eine Rechnung von dem gleichen Anwalt. Da sind wir in Verzug waren. Die wurde aber beglichen. Auch da, wenn ich mich zurück erinnerem waren sie recht fix mit dem Anwalt. Und die Zahlung fehlt komplett, als hätte sie nie existiert. Sie wurde weder mit der Jahresverbrauchsrechnung noch bei den Schulden berücksichtigt. Das ist das was fehlt.


Wenn Sie das bereits mitgeteilt und nachgewiesen haben, ist Ihre Nachzahlungsverpflichtung natürlich um diese Summe zu reduzieren.

Zitat:
Nein die Kosten sie wollen die Summe von 293,00€ und dazu noch Mahngebühren und Anwaltskosten. Zusammen will der Anwalt: 373,20€.


Hier müsste konkret aufgeschlüsselt werden für was diese aberwitzige Summe sein soll.

Zitat:
Wenn das so ist, kann ich die Anwaltskosten einbehalten ohne das uns da etwas passiert?


Wenn der Rechtsanwalt in der Rechtsabteilung des Lieferanten angestellt ist, so scheint das jedenfalls nach Ihrer Darstellung zu sein, entstehen keine Rechtsbeistandskosten.

Zitat:
Die letztendliche Frage muss ich da irgendwas bezahlen solange der Widerspruch läuft, unter vorbehalt? Nicht dass das auch verschwindet im BEV Bermudadreieck.


Die Nachzahlungssumme, die Sie anerkennen, müssen Sie fristgerecht überweisen. Und zumindest auch die Abschläge in der von Ihnen berechneten Summe müssen weiter fristgerecht gezahlt werden.

Zitat:
Letztlich muss der Lieferant nachweisen, sie gemahnt zu haben.


Zitat:
Zitat:
Nein - sie sollten aber nur noch zweckgebunden zahlen.


Hö... ich steh auf dem Schlauch. Was meinen Sie mit Zweckgebunden zahlen??


Eine Angabe beim Verwendungszweck aus der klar wird wie diese Zahlung verrechnet werden soll.

Zitat:
Zitat:
Einen anderen Energielieferanten suchen.


Würd ich gern tun aber die Kündigungsfrist ist um da sie sich im Juli verlängert hat. Oder können wir da irgendwie eher raus? Ala Sonderkündigungsregelung. Wir haben echt die Nase voll von dem "Saft"laden :D.


Ich kenne Ihren Vertrag nicht. Es kann aber Sinn machen zu prüfen. wann man eben kündigen kann. Ansonsten zumindest zur Ende der Laufzeit kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.

Und nochmal: Nehmen SIe doch ein paar Euro in die Hand und nutzen Sie die juristische Erst-Einschätzung. Das wäre meines Erachtens hier zumindest nicht am falschen Ende gespart.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Krypt110
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen und Danke für eure nützlichen Antworten und Tipps.

Wir haben in letzter Zeit viel nachgeprüft und nachgechlagen und uns informiert.

Wir haben tatsächlich was in den Unterlagen gefunden. Wir haben 2 Schreiben im Juni 2014 (nicht wie oben aus versehen geschrieben, 2004) bekommen. Einmal eine Auftragsbestätigung mit unserer Kundennummer, mit den herkömmlichen AGB's wo auch drinsteht das sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr automatisch verlängert, wenn man in eine Frist von 6 Wochen nicht kündigt.
Ein zweites auf einen Tag später datiert welches den Betreff Belieferungsbestätigung samt Vertragsnummer enthält. Dabei war noch eine zweite Auftragsbestätigung in dem ein Punkt 5 enthalten ist.
Darin steht:

Zitat:
Das Produkt "BEV Energie Strom Pur" abweichend zu unseren AGB hat das Produkt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils eine Vertragsverlängerung von einem Monat.

Das heißt wir können eher aus den Vertrag raus ohne das sie uns ans Bein pinkeln können. Oder?! Es ist ja gesondert aufgeführt und setzt den Punkt in den AGB außer Kraft.

Was die offenen Posten angeht kann ich euch auch nur Recht geben und werde das auch so handeln.
Ich werde einen Widerspruch schreiben, indem ich die Anwaltskosten wegrechnen werde und auch nur die Summe bezahle abzüglich der 104 €, die nirgends auftauchen. Solange der Strom noch läuft werde ich den von mir errechneten Abschlag zahlen und nichts weiter.

Ich danke euch bis jetzt vielmals für die tollen Ratschläge :) .

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das heißt wir können eher aus den Vertrag raus ohne das sie uns ans Bein pinkeln können. Oder?!

Würde ich mit Ja beantworten.

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