Probleme mit dem neuen Mieter

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
BFE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit dem neuen Mieter

Hi.
Meine Freundin hat eine Eigentumswohnung in Bergen auf Rügen vermietet.
Die vorherigen Mieter wollten das Mietverhältnis kündigen, obwohl der Vertrag noch 6 Mon. lief.
Seitens der alten Mieterin wurden diverse Interessenten gefunden.
Eine Selbstauskunft etc wurde ausgefüllt und uns zugesandt.
Wir wohnen in Berlin und sind daher nicht in der Lage jedesmal eine Anreise von 450 km durchzuführen.
Es wurden Termine zur Wohnungsabnahme, Gespräche mit Interessenten, sowie zur Wohnungsübergabe vereinbart und durchgeführt.
Die Warmmiete beträgt 400 Euro.
Meine Freundin hat sich für einen leicht körperlich behinderten Menschen (aus Mitleid) entschieden.
Dieser Mann ist in der Ausbildung zum Lagerarbeiter verdient dort ca. 500 Euro netto. Er bekommt von der Stadt einen Teilzuschuss zur Miete. Der Herr ist zum 01.11.03 eingezogen.
Die Miete für Nov. wurde überhaupt nicht gezahlt.
Die Miete für Dez. wurde nur teilweise bezahlt.Die Stadt hat 376 Euro überwiesen.
Im Januar hat die Stadt 188 Euro überwiesen.Der Herr hat 230 Euro überwiesen.
Darin soll wahrscheinlich die Differenz zum Vormonat enthalten sein, nur leider fehlen da noch 6 Euro.
Desweiteren fehlt die Kaution, sowie eine Mietbürgschaft.
Dies waren beides Bestandteile des Vertrages.
Kaution = 3 Nettokaltmieten
Mietbürgschaft da er selbst ein geringes Monatseinkommen hat.
Dies wurde alles zugesagt, man war sogar sehr glücklich den Zuschlag für die Whg erhalten zu haben.
Auf Anrufe reagiert der Herr überhaupt nicht.
Heute kam eine SMS von ihm: "Ich möchte 2 Tage nich gestört werden! Name"
Weiterhin hat er wohl ohne Zustimmung einen Spion in die Wohnungstür eingebaut.
Wie kann man da jetzt am besten verfahren.
Meine Freundin hat leider eine falsche Rechtschutzversicherung (zahlt nur bei Eigennutzung). Einen langwierigen und teuren Rechtsstreit kann sie sich nicht leisten.
Kollegen haben erzählt mann kann per Einschreiben 3 Mahnungen versenden und anschließend das Amtsgericht Bergen informieren.Diese werden auf Kosten des Mieters einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Kosten einzutreiben.
Ist das so korrekt bzw. der beste Weg? Wie soll die Mahnung aussehen?
Gibt es evtl andere Vorschläge?
Vielen Dank für die Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zunächst besteht die Möglichkeit, den Mieter auf seine Zahlungsverpflichtungen hinzuweisen und ihn abzumahnen. Gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht bei zwei Monatsmieten Rückstand ein fristloses Kündigungsrecht des Vermieters.

Natürlich kann man die fälligen Außenstände auch gerichtlich geltend machen. Auf jeden Fall empfehle ich bei dieser Situation aber anwaltliche Hilfe. Der Mieter scheint sich nämlich für die ihm gewährte Hilfe nicht unbedingt bedanken zu wollen. :-(

Eine konkrete Rechtsberatung darf ich an dieser Stelle leider nicht vornehmen, aber Sie dürfen sich gerne unmittelbar mit mir in Verbindung setzen.

MfG,
Andreas Schwartmann


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"RA Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen, Köln - www.jhl.de"

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zum Thema Kosten :
Es ist leider so, daß Sie die Kosten erst einmal auslegen müssen und dann vom Mieter, wenn dies mal möglich sein sollte, wiederholen können.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich schlage vor, die Vorgehensweise persönlich abzusprechen. Rufen Sie mich doch einfach einmal an (Tel-Nr. auf Website).

MfG,
A. Schwartmann



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"RA Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen - www.jhl.de"

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