Hallo,
unser kleiner Seat Mii macht seit den kühleren Monaten erhebliche Probleme mit dem Getriebe. Auf den ersten 1-2 Kilometer lassen sich der 1. Gang und der Rückwärtsgang nur ganz schwer einlegen. Morgens beim Rausfahren auf die vielbefahrene Hauptstr. hat meine Frau immer massive Probleme. Das Fahrzeug war bisher 1 x in der Werkstatt. Das getriebe wurde nach Aussage der Werkstatt nachgestellt. Jetzt wird es immer schlimmer. Ich werde nun die Werkstatt erneut aufsuchen. Nachdem ich in versch. Autoforen viel über dieses Problem gelesen habe, haben wir eigentlich keine Lust mehr auf das Auo. Ich vermute, dass Problem wird nie ganz beseitigt werden können. Der Typ aus der Werkstatt hatte sich beim ersten Termin sogar dazu hinreißen lassen, dieses Getriebe (ein spanische Teil und nicht VW) sei nicht ausgereift. Upps. Jetzt aber die Frage. Das Auto hat noch bis 28.12.2016 Garantie. Leider wurde es bereits einmal aufgrund Unfall repariert. Kotflügel, Stoßstange wurden ausgetauscht. Wir waren nicht Schuld. Es wurde uns eine Wertminderung von 200 Euro ausgezaht. Wäre im Notfall noch ein Rücktritt vom Vertrag und die Rücgabe des Fahrzeugs möglich? Wenn ja, wie gut sind die Aussichten auf eine Rückgabe. Gänge nicht einlegen können ist eine üble und auch gefährliche Sache. Meine Frau kommt morgens nicht vom Fleck. Das nervt. Geht gar nicht.
Grüße
Marcel Braun
Probleme mit dem Getriebe - Garantie noch 1 Jahr - Rücktritt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
Garantie und Rücktritt sind ja zwei paar Schuhe. Ist es auch wirklich eine Garantie, oder eine Gewährleistung? In beiden Fällen dürfte der Händler sich wohl kaum auf einen Rücktritt einlassen - immerhin hat das Auto eine extreme Wertminderung erfahren. Leider ist es so, dass man sich vor dem Kauf über ein Auto und seine Schwachstellen informieren sollte.
Grundsätzlich habt ihr einen Anspruch auf Reparatur - der Mangel muss behoben werden. Das ihr jetzt keine Lust mehr auf das Auto habt, so leid es mir tut: Pech!
Steini
Hallo,
nee, ist normale Garantie. Noch 1 Jahr lang. Gilt hier keine Rücktrittsmöglichkeit, wenn tatsächlich 2 x ergebnislos versucht wurde zu reparieren???
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Bei einer Garantie kann euch hier keiner weiterhelfen. Die Garantiebedingungen legt ja der fest, der die Garantie gibt. Daher müßtet ihr einen Blick in euren Garantievertrag werfen. Anders ist es bei der Gewährleistung. Bei einem bekannten Fehler dürfte es innerhalb der ersten zwei Jahre (auch nach Beweislastumkehr) kein Problem sein auf die Reparatur zu bestehen. Eventuell muss der Händler halt das Getriebe austauschen. Aber einen Rücktritt sehe ich hier auch nicht einfach so.
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