Hallo,ich habe einen Steuerbescheid bekommen der bis auf eine Sache in Ordnung war, die ich dann nochmal schriftlich angefragt habe.Jetzt will das Finanzamt zusätzliche Nachweise zu Sachen die es bereits akzeptiert hat ?Ist das in Ordnung ?Grüße Cynamy
vielleicht haben Sie die Anfrage so unklar gestellt wie die Frage hier! Und das FA******rt nun irgendwelche Ungereimtheiten - ansonsten vielleicht beteiligen sich noch andere an diesem Rätselraten!E.
Eine sogenannte Verböserung nach einem Einspruch ist jedoch auch zulässig. Das Finanzamt darf also im Rahmen eines Einspruchs den gesamten Steuerbescheid noch einmal überprüfen und nicht nur den Sachverhalt, auf den sich der Einspruch bezogen hat.