Probleme mit dem Anwalt

31. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
KlausS.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit dem Anwalt

Hallo,

ich habe Anfang Juni einem Rechtsanwalt, zu einer Sprechstunde in einem Verein vor Ort die Vollmacht erteilt, mich in einem Widerspruchsverfahren zu vertreten. Ich hatte zum Erstgespräch bereits einen Widerspruch formuliert und übergab diesen mit allen geforderten Unterlagen an den Rechtsanwalt.
In den zurück liegenden Wochen musste zahlreiche Schriftstücke, darunter auch Unterlagen für das Sozialgericht ausfüllen, die mir per Post übermittelt wurden. Bei Rückfragen in der Kanzlei, die sich leider 80 km entfernt befindet, erhielt ich immer nur die Auskunft "die Unterlagen werden für das laufende Verfahren benötigt." Meinen ständigen Bitten, mir Info's und Kopien von Schriftstücken, die auch mir Kenntnis über die eingeleteten Schritte und den Verlauf Einblick geben, wurde seitens der Kanzlei ignoriert.. Ebenso bekam ich keinen persönlichen Vorsprachetermin um Einsicht zu erhalten und Unklarheiten zu beseitigen.
Nachdem nun 7 Wochen vergangen sind und ich noch immer nicht die geringste Kenntnis hatte, was in der Zeit in meinem Widerspruchsverfahren unternommen wurde, schickte ich in der vergangenen Woche ein Schreiben, mit meiner Kritik an die Kanzlei. Kurz danach rief der Anwalt zurück und ich bekam endlich einen Vorsprachetermin in der Kanzlei. Zu diesem Termin erhielt ich lediglich Kopien von Schriftstücken die, wie ich zu hause feststellte mit dem Datum der zurück liegenden 3 Tage versehen waren..
Ebenso erhielt ich am Freitag erstmalig Kenntnis, dass ein "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 Abs. 2 SGG " an das zuständige Sozialgericht gestellt wurde. Der Anwalt besteht darin auf Leistungen, mit denen ich nicht einverstanden bin. Im Vorfeld fand keine Absprache mit mir statt, bis zu diesem Zeitpunkt machte der Anwalt, trotz meiner ständigen Bitten, mich in das Verfahren einzubeziehen, alles im Alleingang.
Nun bin ich an einem Punkt, wo ich nicht weiss, wie ich mich verhalten soll. Ich bin mit der Eigenmächtigkeit des Anwaltes nicht mehr einverstanden und möchte die "einstweilige Anordnung" keinesfalls. Kann ich darauf bestehen, dass der Anwalt die Klage zurück zieht oder kann ich das selber machen? Ich möchte die Entscheidung zum Widerspruch, dessen Begründung vom Anwalt nach eigener Formulierung auch erst nach 7 Wochen nachgereicht wurde (Widerspruch früher fristgerecht eingelegt) abwarten. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, besteht dann immer noch die Möglichkeit eines Klageverfahrens.
Wie verhält es sich mit den bereits angelaufenen Anwaltskosten? Muss ich sie tragen, obwohl keinerlei Absprachen mit mir stattfanden, ich zu keiner Zeit gefragt wurde, ob ich mit dem Vorgehen einverstanden bin ich über den Werdegang des Verfahrens in Unkenntnis gehalten wurde?
Ich bin kein Jurist, hoffe aber mich verständlich ausgedrückt zu haben. Ich bedanke mich für tatkräftige Unterstützung.

-- Editier von KlausS. am 01.08.2016 14:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

verständlich von im Sinne dessen, was Du ausdrücken willst, ja.
Verständlich im Sinne von nachvollziehbar nein.

Du hast einen Fachmann beauftragt, dann lass ihn machen, oder erteile klare Weisungen. An der Kommunikation zwischen Euch scheint es zu hapern. Dass kannst Du rügen, gleichwohl muss er mit Dir nur die Grundrichtung abstimmen, aber nicht jeden zur Erreichung des gewünschten Erfolges erforderlichen Einzelschritt.

Wenn Du die einstweilige Anordnung nicht möchtest, schreib ihm das - und zwar so deutlich, wie Du dich hier artikulierst.

Zitat (von KlausS.):
Wie verhält es sich mit den bereits angelaufenen Anwaltskosten? Muss ich sie tragen, obwohl keinerlei Absprachen mit mir stattfanden, ich zu keiner Zeit gefragt wurde, ob ich mit dem Vorgehen einverstanden bin ich über den Werdegang des Verfahrens in Unkenntnis gehalten wurde?


Komische Frage, arbeitest Du umsonst? Natürlich must Du die Anwaltsgebühren zahlen, denn sie sind mit der Beauftragung - auch das war eine Absprache - entstanden.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Die erste Frage ist doch mal, mit was genau hat man den Anwalt beauftragt, wie genau wurde er bevollmächtigt?

Es ist nicht unüblich, das der Anwalt sich umfangreiche Vollmachten einräumen lässt, insbesondere was die Verfahrensführung angeht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein RA ist zwar verpflichtet von allen wesentlichen Schriftstücken, dem Mandanten Abschriften zukommen zu lassen, das scheint hier aber erfolgt zu sein. Denn wenn die Kopien Daten von den letzten drei Tagen trugen, wird wohl vorher nichts passiert sein, aus welchen Gründen auch immer.

Prozessvollmachten sind in der Regel sehr umfangreich, sodass der RA tatsächlich ohne Rücksprache mit dem Mandanten handeln kann. Im Übrigen fragt sich, mit was der RA denn genau beauftragt wurde. Danach richtet sich dann auch, ob er im Innenverhältnis zum Mandanten berechtigt war, die einstweilige Anordnung zu beantragen.

Im Übrigen kann gerade bei einstweiligen Maßnahmen es "gefährlich" sein, erstmal abzuwarten. Widerspruchsverfahren ziehen sich gerne mal lange hin und wenn dann erst nach dem Widerspruchsbescheid eine einstweilige Anordnung beantragt wird, dann kann es auch sein, dass diese nur deswegen abgewiesen wird, weil kein Anordnungsgrund (= Eilbedürftigkeit) besteht.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Denn wenn die Kopien Daten von den letzten drei Tagen trugen, wird wohl vorher nichts passiert sein, aus welchen Gründen auch immer.


Hi,

mit etwas um die Ecke gedacht " der Anwalt hat die "autodate" Formularfunktion eingestellt und seine Briefe in Kenntnis des anstehenden Gesprächs nicht kopiert sondern ausgedruckt.

Kommt leider öfter vor als man glaubt, vor allem wenn die Softwar noch relativ neu ist.

Aber nur eine Vermutung von mir.

berry

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
mit etwas um die Ecke gedacht " der Anwalt hat die "autodate" Formularfunktion eingestellt und seine Briefe in Kenntnis des anstehenden Gesprächs nicht kopiert sondern ausgedruckt.


Kann sein, muss aber nicht. Zumal hier die drei Schriftstücke scheinbar unterschiedliche Daten tragen. Auch wenn der RA so hinterhältig sein sollte, sind derlei Konsorten dann auch im Regelfall entweder mit dem Attribut "faul" oder "überlastet" zu bezeichnen. Da wird man dann die Akten nicht an drei verschiedenen Tagen in die Hand nehmen und einen Ausdruck machen.

Aber sei es drum. Selbst wenn es so gewesen sein sollte, dann hat der RA aber zumindest jetzt die notwendigen Kopien rausgegeben, sodass er - wenn evtl. auch zu spät - seine Pflicht erfüllt hat. Da kommt man dann auch nicht weiter.

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#6
 Von 
KlausS.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, an alle, die mir Unterstützung gaben.

0x Hilfreiche Antwort

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