Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
-----------------
""
von hansdampf87 am 19.07.2012 15:20
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5412 weitere Beiträge zum Thema "Inkasso".
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
Vielleicht die Erledigung der Forderung!? -----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
von anephan am 19.07.2012 15:43
Status: Unsterblich (1280 Beiträge)
Userwertung:
2,6 von 5
(von 55 User(n) bewertet)
>Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
quote:
Ist das erlaubt?
Ja, ist es
quote:
Was kommt jetzt als nächster Schritt auf mich zu?
Idealerweise das lesen anderer Beiträge zu dem Thema 'säumige Schuldner und InkassO' hier im Forum?
Ich sehe keinen Unterschied zu den zahllosen anderen Fällen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 19.07.2012 20:49
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:
2,9 von 5
(von 540 User(n) bewertet)
>Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
Hallo Hans,diese Inkasso Bude kenne ich. Sie haben mich damals auch wegen einer Vodafone Forderung angeschrieben und ich habe mich daraufhin mit ihnen in Verbindung gesetzt und nach einem Vergleich in Höhe von 50% der Hauptforderung gefragt. Darauf haben Sie sich sofort eingelassen und ich musste weder Gebühren noch Zinsen zahlen. -----------------
""
von Nils76 am 20.07.2012 09:57
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
>Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
Hauptforderung unstrittig ?Falls Ja : Unangekündigt und zweckgebunden unter Angabe der Voda Kundennummer direkt an Vodafone überweisen plus 3 € pro Mahnbrief.Bei Lastschriftrückläufer 6 € mehr überweisen Gegenüber dem Inkasso würde ich - nach erfolgter Überweisung - die Forderung schriftlich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht gem BGB 174 zurückweisen und auf den rechtweg verweisen sowie die Weitergabe meiner Daten gem BDSG untersagen
Telefonische Kontaktaufnhme ebenfalls untersagen
Im selben Schreiben das Inkassobüro darüber in Kenntnis setzen das weitere Briefe Ihres hauses sowie Ihrer Vertragkanzlei zu keiner Zahlung führen werden Schläft erfahrungsgemäs aufgrund der uneinheitlichen teilweise sehr inkassounfreundlichen rechtsprechung nach 2 oder 3 Bittbriefen ein
Eine Klage expl wg vorger Inkassogebühren ist mir bisher nicht bekannt geworden
-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
von thehellion am 20.07.2012 22:02
Status: Tao (12213 Beiträge)
Userwertung:
3,4 von 5
(von 280 User(n) bewertet)
>Probleme mit Königs Inkasso - ist das erlaubt?
quote:
Was kommt jetzt als nächster Schritt auf mich zu?
Schufaeintrag, gerichtlicher Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher. Verbinbdlichkeiten sollte man zahlen. Möglichst bald unter Vermeidung der Inkassoposten.
-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
von Pragmaticus am 23.07.2012 21:50
Status: Unsterblich (1239 Beiträge)
Userwertung:
3,3 von 5
(von 30 User(n) bewertet)
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
123recht.net ist Rechtspartner von:
366381
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110830
beantwortete Fragen
17
Anwälte jetzt
online

