Einen wunderschönen guten Mittag!
Meine Freundin hat bei eBay-Kleinanzeigen Kontakt mit einem
privaten Verkäufer aufgenommen, um etwas zu erwerben.
Wir wollten den Artikel reservieren und haben dem Verkäufer
mitgeteilt, dass wir diesen auch erwerben möchten.
Kurz vor der Abholung ist uns was dazwischengekommen, auf Grund dessen wir
den Artikel nicht abholen konnten. Wir haben den Verkäufer darüber informiert.
Auf die Nachfrage des Verkäufers, ob noch Interesse besteht, haben wir diesem mitgeteilt,
dass eine Abholung derzeit nicht möglich ist und wir uns melden, sobald es wieder möglich ist.
Heute, wenige Tage später, erhielten wir vom Verkäufer eine Nachricht, dass ein gültiger
Kaufvertrag geschlossen wurde, den der Verkäufer per Anwalt und Gericht einklagen kann.
Wir möchten den Artikel nun jedoch nicht mehr erwerben.
Welche Möglichkeiten haben wir dazu?
VG, Dsimon24
-- Editiert von Moderator am 16.11.2016 13:21
-- Thema wurde verschoben am 16.11.2016 13:21
Probleme mit Kauf von eBay-Kleinanzeigen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatWelche Möglichkeiten haben wir dazu? :
Eigentlich gar keine, da
Zitatein gültiger :
Kaufvertrag geschlossen wurde, den der Verkäufer per Anwalt und Gericht einklagen kann.
Ein Möglichkeit wäre noch ein Aufhebungsvertrag (z.B. gegen Geld), aber es scheint das der Verkäufer da nicht gewillt ist.
ZitatAuf die Nachfrage des Verkäufers, ob noch Interesse besteht, haben wir diesem mitgeteilt, :
dass eine Abholung derzeit nicht möglich ist und wir uns melden, sobald es wieder möglich ist.
Ernsthaft?
Glaubt man der Verkäufer betreibt einen Lagerservice?
Er wäre derzeit sogar bereichtigt zusätzliche Lagerkosten zu verlangen.
Zitat:ZitatWelche Möglichkeiten haben wir dazu? :
Eigentlich gar keine, da
Zitat:
ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, den der Verkäufer per Anwalt und Gericht einklagen kann.
Ein Möglichkeit wäre noch ein Aufhebungsvertrag (z.B. gegen Geld),
aber es scheint das der Verkäufer da nicht gewillt ist.
Zitat:
Auf die Nachfrage des Verkäufers, ob noch Interesse besteht, haben wir diesem mitgeteilt,
dass eine Abholung derzeit nicht möglich ist und wir uns melden, sobald es wieder möglich ist.
Ernsthaft?
Glaubt man der Verkäufer betreibt einen Lagerservice?
Er wäre derzeit sogar bereichtigt zusätzliche Lagerkosten zu verlangen.
Ist denn ein Kaufvertrag wirklich zu Stande gekommen?
Wir haben lediglich per eBay-Chat übermittelt,
dass wir den Artikel gerne kaufen möchten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
Na klar doch.Zitat:Ist denn ein Kaufvertrag wirklich zu Stande gekommen?
VK bietet den Artikel auf EBAY Kleinanzeigen an = Angebot.
K sagt dem VK, dass er den Artikel kaufen will = Annahme des Angebotes
Ergebnis: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Gültiger KV!
Nur weil du nach Annahme des Angebotes deine Meinung nochmal geändert hast, ändert das nichts an dem bestehenden KV. Um diesen aufzulösen bedarf es wieder zwei übereinstimmender Willenserklärungen.
Meisst gibt sich ein VK damit zufrieden und löst den KV auf, wenn man ihm etwas Geld dafür bietet
Zitat:Auf die Nachfrage des Verkäufers, ob noch Interesse besteht
Je nach genauer (!) Formulierung könnte so eine Nachfrage dann, wenn es anderweitig strittig ist, ein Indiz dafür sein, daß noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist (sonst würde der VK fragen "wann holt ihr die Ware ab" und nicht "wollt ihr die noch haben").
Das sehe ich, der Schilderung des TE nach, lediglich als Angebot des VK den bestehenden KV aufzulösen. Dieses Angebot hat der TE nicht angenommen. Es besteht ein KV, dieser ist zu erfüllen.Zitat"wollt ihr die noch haben". :
Wie viele Daten hat der Verkäufer von euch?
Es mag zwar sein, dass rein theoretisch schon ein KV zustande gekommen ist, aber bei einen ebay Nickname "Hanswurscht" kann man schlecht etwas einklagen.
Diese Daten bekommt man ja ggfs. über eBay.
ZitatDiese Daten bekommt man ja ggfs. über eBay. :
bei Kleinanzeigen sind keine persönlichen Daten hinterlegt
Natürlich, du kannst schließlich keine Kleinanzeige aufgeben ohne eingeloggt zu sein.
Zum Einloggen reicht eine E-Mail-Adresse. Das funktioniert dort etwas anders als bei eBay selbst. Persönliche Daten wird man dort vergeblich suchen
deswegen sind trotzdem keine persönlichen Daten hinterlegt
außer einer Mailadresse irgendwas@schrottmail.com und einer IP-Adresse hat ebay nichts von einem.
Zitataußer einer Mailadresse irgendwas@schrottmail.com und einer IP-Adresse hat ebay nichts von einem. :
Wenn unter der gleichen Mailadresse ein ebay-Konto besteht, schon...
Wobei ich dann die Frage stelle, auf welcher Grundlage eBay die Daten heraus geben sollte.
-- Editiert von fm89 am 18.11.2016 07:51
Zitat:Wobei ich dann die Frage stelle, auf welcher Grundlage eBay die Daten heraus geben sollte.
Müsste man in einem niederländischen Forum nachfragen.
"ebay Kleinanzeigen" ist rechtlich gesehen eine andere Firma als das "normale" ebay.
Und "ebay Kleinanzeigen" sitzt in den Niederlanden, weshalb sich die Datenherausgabe nach NL-Recht richtet.
Und die Buschtrommeln vermelden, dass Datenschutz in NL einen weniger hohen Stellenwert hat als hierzulande.
ZitatWobei ich dann die Frage stelle, auf welcher Grundlage eBay die Daten heraus geben sollte. :
A) Wenn ein Rechtsanwalt anfragt und berechtigtes Interesse darlegt ist eBay durchaus zugänglich
B) Den Beschluss eines Gerichtes
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