Probleme mit KSP in Vertretung von Telefonica GmbH

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
sveme1989
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Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)
Probleme mit KSP in Vertretung von Telefonica GmbH

Guten Morgen,

ich wende mich heute mit einem bereits als erledigt geglaubten Sachverhalt an euch.

Zum Ablauf:
Vor etwa einem Jahr war ich sehr schusselig was meine Rechnung von o2 anging. Angeblich hätte ich auch per SMS Kosten i.H.v. über 100 € verursacht. Dem Widersprache ich gegenüber o2 natürlich.

o2 hatte daran allerdings wenig Interesse sondern leitete das an die "Kanzlei des Horrors" in Hamburg namentlich KSP weiter. Diese beschritten sofort das streitige Verfahren.

Es erfolgte ein Mahnbescheid dem ich nicht Widersprach, daraufhin ein Vollstreckungsbescheid. Soweit so schön. Der VB wurde im 04/15 erlassen. Danach war ich längere Zeit in Kur und habe die Sache aus den Augen verloren. 09/15 schrieb mich KSP dann an, sie würden mir einen Vergleich anbieten. Natürlich bezahlte ich diesen Vergleich per sofort und forderte ebenfalls die Herausgabe des Titels was auch erfolgte. (Vergleichshöhe 331 €)

Ich dachte die Sache sei damit erledigt. Leider weit gefehlt.

Ich bin nun in einem neuen Beschäftigungsverhältnis und wollte demnach einen Vodafone Vertrag zu Sonderkonditionen abschließen. Natürlich wurde der Vertrag abgelehnt, Grund sei die Infoscore.

Also Selbstauskunft verlangt und erstmal vom Stuhl gefallen:
1. Eintrag Aufgabe wegen Aussichtslosigkeit
2. Eintrag Vollstreckungsbescheid
3. Eintrag Vollstreckungsbescheid
4. Eintrag im Infoscore TKP: Lohn- oder Forderungspfändung durch KSP

Nach Meldung an den LAdesdatenschutzbeauftragten BaWü, Löschung der ersten beiden Einträge in nichtmal 2 Tagen.

Mein eigentliches Problem:

Von einem PFÜB bin ich nicht informiert worden, KSP kann auf mysteriöse Weise auch keine Unterlagen mehr vorlegen sondern verweigern mittlerweile jede Kommunikation. Eine Interessenabwägung erfolgte nicht (denn selbst das wird in Ihren Briefen nicht ersichtlich).

Nun habe ich das Mahngericht Coburg angeschrieben mit der Bitte um Aufhebung eines PFÜB wenn denn einer bestehen sollte. Denn auch diesem, sollte einer bestehen, hat die KSP nicht zurückgenommen. Denn ich bin beim recherchieren darauf gestoßen dass dieser besonders nochmal zurückgenommen werden muss, sollte eine vorliegen.

Fakt ist: Die KSP hat mir mit der Zahlung versichert "Mit Zahlung wäre die Sache auch zukünftig und ohne weitere Folgen für Sie erledigt". Telefonisch war man sogar soweit zu sagen: "Wir würden ja gerne die Eintragungen löschen wenn wir es denn überhaupt könnten" (Aussage unter Zeugen, schriftlich will man davon ja nichts wissen).

Ist es aber nicht:
Schufa: 1. Saldo tituliert um Erledigungsmerkmal durfte ich mich selber kümmern
Infoscore TKP: Lohn- und Forderungspfändung

Hinweise auf Eintragungen erfolgten nicht (nochmals Unterlagen gesichtet).

Wie kann ich hier weitere Schäden abwenden? Einigung mit der KSP ist nicht möglich, sie seien ja vollkommen im Recht. Das sehe ich im Fall Schufa ja auch ein, obwohl mich dieser Eintrag meinen Job evtl. Kosten könnte (Sicherheitsüberprüfung §10 Abs.2 SÜG), allerdings der Eintrag im InfoScore TKP ist meines erachtens völlig an den Haaren herbeigezogen.

Eine Abwägung von Interessen wurde nicht durchgeführt, kann nicht belegt werden und nun stehe ich als "Quasi-Insolvent" in Schufa und Infoscore wegen 331€ Vergleichsbetrag.

Für eure Hilfe und eure Tipps danke ich euch bereits im voraus.

Edit: Lustige Tatsache: Ich hatte noch einen 0 € Vertrag bei ePlus den ich natürlich auch gekündigt habe dieses Jahr. Nun erhielt ich Post von Telefonica "Wir schätzen Sie als langjährigen und guten Kunden und wollen Sie natürlich weiterhin betreuen." Sprich Telefonica weis selber nicht was sie tun und möchten mich ja noch als Kunden behalten.

-- Editier von sveme1989 am 25.06.2016 08:37

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28 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde nochmals den Datenschutz anschreiben und ein Bußgeld beantragen wegen absichtlichem Falscheintrag. Behauptung von dir: Es gab nie einen PfÜB, dieser ist auch gar nicht bekannt. KSP weigert, den als erledigt zu markieren (entwerteter Titel liegt dir vor), geschweige denn zu löschen.

Ich würde zweitens eine Strafanzeige erstatten wegen Verleumdung in Zusammenhang mit Kreditgefährdung. Gleiche Argumentation: Absichtliche Falscheintragung und Weigerung das zu korrigieren.

Ich würde drittens einen Schufa-versierten Anwalt aufsuchen, der direkt ohne weitere Vorwarnung Klage anstrengt und mit Verweis auf den Titel und die fehlenden Unterlagen (es gab nie einen PfÜB) die sofortige Löschung beantragt.

Um den einen Eintrag (3) mit Erledigungskennzeichen wirst du nicht herum kommen. Ab Bezahlung 3 Jahre zum Jahresende bleibt der drin. Daher drauf achten, dass das Datum der Erledigung korrekt eingetragen ist.

Wenn man sich übrigens gegen eine Forderung wehren will, muss man das konsequent machen. Wenn du von der Unrichtigkeit überzeugt warst, hättest du damals dem Mahnbescheid widersprechen müssen. Wie du gesehen hast, haben die allerhand Fantasiegebühren aufgeschlagen. Schade ums Geld und den Eintrag, den man eventuell hätte vermeiden können. Das nächste Mal weißt du hoffentlich: Gleich wehren oder gleich zahlen.

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#2
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Werde ich morgen direkt die Rechtsschutz anrufen und um Deckungszusage bitten, denn es werden Gebühren i.H.v. ca. 400 € fällig in so einem Fall.

Die Erledigtmeldungen habe ich ja selber in die Hand nehmen müssen, auf den TKP (ist sowas wie die Schufa der "kleinen" Telekommunikationsanbieter, das Pendant der Bürgel FPP (die überdies absolut sauber ist)) bin ich erst nach Vodafone und Eigenauskunft gestoßen.
Auch das Mahngericht habe ich bereits um Aufhebung des PFÜB sollte denn einer Vorliegen gebeten.

Wäre der Eintrag an sich gerechtfertigt sollte denn ein PFÜB vorgelegen haben, dieser aber nun aufgehoben wird und niemals bedient wurde? Sprich wenn er einfach so "Also Drohgebärde" beantragt worden wäre? Ich meine die KSP hat ja dem Vergleich mit Zahlung zugestimmt, in wie weit kann ich dieses "Für Sie absolut erledigt" so auslegen, dass eine Eintragung im Nachhinein als inakzeptabel erachtet werden kann?

Ja ich habe daraus gelernt, jetzt wehre ich mich mit Händen und Füßen und habe deutlich mehr Ruhe wie vorher, um mal einige zu nennen die Versuchen mir auf den Keks zu gehen: "EuroTreuhand, TESCH, EOS SAF, EOS DID, prodefacto" alle erfolgreich abgewehrt und unrichtige Einträge durch behördliche Hilfen (Datenschutzbeauftragter) löschen lassen.

Sowas wie während meinem Kur-Aufenthalt wird nicht mehr vorkommen, aber einmal in dem Sumpf drin kommt man schwer raus.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wäre der Eintrag an sich gerechtfertigt sollte denn ein PFÜB vorgelegen haben, dieser aber nun aufgehoben wird und niemals bedient wurde

Kommt auf die Reihenfolge an. Wenn der beantragt war, bevor bezahlt wurde, wäre der Eintrag ggf. gerechtfertigt. Solange er, wie es sich gehört, auf erledigt steht.
Allerdings darf es nicht zu Doppel-Einträgen kommen. Ein und dieselbe Schuld darf nicht in separaten Negativ-Einträgen, also doppelt, auftauchen. Denn die Schuld besteht ja nur einmal und nicht doppelt.

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#4
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Heißt dies,
das allein durch den SCHUFA-Eintrag jedweder weiterer Eintrag ungerechtfertigt wäre?

Wie gesagt ich bezweifle das einer Vorlag, allerdings kann nur Gewissheit der Antrag bei Gericht bringen.

Wie gesagt folgende Einträge wurden durch KSP geschalten:
1.) SCHUFA: Saldo tituliert am 04/2015, Erledigt am 10/2015
2.) InfoScore TKP: Lohn- und Forderungspfändung per Gerichtsbeschluss vom 04/2015, Erledigt am 10/2015

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es kommt drauf an, ob das mit dem PfÜB alles unter demselben Eintrag eingeordnet ist oder ob das zwei separate Einträge sind.
Ob es den PfÜB gab, keine Ahnung. Wenn dir aber nie etwas von Gericht zugegangen ist, kann man das durchaus anzweifeln.

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#6
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Kann man das als seperaten Eintrag werten wenn dies bei verschiedenen Auskunfteien so beauskunftet wird?
Saldo tituliert bei Schufa
PFÜB bei Infoscore
allerdings (nicht nachvollziehbar da keine Aktenzeichen bei Infoscore) ein und das selbe Verfahren.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei zwei unterschiedlichen Auskunfteien sind das ja keine Doppeleinträge _._

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#8
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke dir für deine Ausführungen und auf diesem Wege schon mal einen schönen und erholsamen Sonntag.

Dann bleibt wirklich nur abzuwarten was das Vollstreckungsgericht sagt. Weiter werde ich versuchen, sollte denn ein PFÜB vorgelegen haben, diesen aufheben zu lassen und damit die Löschung zu erwirken (Versuchen kann man es).

Was ich aber loswerden möchte:
Ich finde es widerlich wie Inkassoläden und auch Inkassoanwälte versuchen durch Phantasiegebühren die Leute abzuzocken und vor allem Anwälte durch das RVG auch noch recht dazu bekommen. Ferner finde ich es nicht okay, dass Auskunfteien eine so große Wirkung auf einen Menschen haben und das vor allem so lange Zeit. Manchmal vergisst man wirklich etwas und zahlt aber daraufhin sehr schnell, was nicht anerkannt wird.

Ich hoffe nur, dass mir nicht die Sicherheitsüberprüfung dadurch entsagt wird, weil sonst kann ich mit Kündigung und Arbeitslosigkeit rechnen.

Schaden ist mir bereits jetzt entstanden:
1.) Ich muss freiwillig gesetzlich versichert sein wegen Bonitätsproblemen sind knappe 320 € monatlich. Im Vergleich kostet eine PKV nur 60 € monatlich welche mir aber durch diese PFÜB/Saldo tituliert Eintragung entsagt wird unabhängig davon ob Erledigt oder nicht.
etc. pp.

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#9
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Wegen dem PfÜB musst du dich nicht an das Zentrale Mahngericht, sondern an die Vollstreckungsabteilung des für deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts wenden.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist sowieso albern, dich im Nachhinein gegen einen damals legitimen PfÜB zu wehren, nachdem die Sache für erledigt erklärt wurde. Vermutlich wird der TE auf die Nase fallen, aber wen wunderts. Eingangs hat TE noch so getan, als sei der PfÜB auch erst im Nachhinein nach Erledigung entstanden und als sei das auch gar nicht als erledigt in den Auskunfteien.

Nun aber sieht es so aus, als sei der PfÜB schon 6 Monate vor Erledigung entstanden und als sei alles als erledigt in den Auskunfteien.

Wenn man falsche Infos kriegt, kann man leider auch nicht vernünftig antworten.

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#11
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Tut mir Leid das ich mich entweder falsch ausgedrückt habe oder es falsch verstanden wurde:

Chronologie:

04/2015 Erlass des VB und Eintragung in die Schufa mit Saldo tituliert
10/15 nach Rückkehr aus Kur: Bezahlung des Vergleichs, gleichzeitige Herausgabe des Titels
10/15 Erledigtmeldung in Schufa (durch mich und nicht durch Gläubiger veranlasst)
05/2016 Beantragung eines Vodafone Laufzeitvertrages --- > Ablehnung Hinweis InfoScore
06/16 Eigenauskunft InfoScore: Eintragung im TKP wegen Gehalts- und Forderungspfändung mit Datum 04/15, Erledigt 10/15
06/16 Stellungnahme des Gläubigers: PFÜB lag vor. Eintragung korrekt aber Erledigt.

Fakt ist, ich kann mich an einen PFÜB nicht erinnern und dies erwähnte ich Eingangs bereits. Auch der ehemalige Gläubiger (hier die KSP) weigert jegliche Zusendung von Beweisen (eben eine Kopie des PFÜB oder eben Zustellnachweis). Zwecks Prüfung ob ein PFÜB existent war, schrieb ich das Mahngericht an und bat gleichzeitig um Klarstellungsbeschluss/Aufhebung (Quelle: http://www.iww.de/ve/archiv/der-praktische-fall-keine-aufhebung-der-pfaendung-trotz-zahlung-f31609)

Heißt, wie mepeisen richtig gesehen hat: Die Eintragung des PFÜB erfolgte ebenfalls zum 04/15 in die TKP wie Saldo tituliert in die Schufa.

Fakt ist: an eine zugestellte PFÜB, der durch einen GV zugestellt wird, kann ich mich nicht erinnern. Daher zweifle ich die Richtigkeit des Eintrags im TKP bei InfoScore an.

Sorry nochmals wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.

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#12
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Du bist wohl über den Fall gestolpert, dass der PfÜB nicht dir sondern nur dem Drittschuldner (z.B. Bank) zugestellt wurde (siehe: http://www.iww.de/ve/archiv/der-praktische-fall-fehlende-zustellung-an-schuldner-unbeachtlich-drittschuldner-muss-zahlen-f28843). Für den Fall hast du ja schon selbst herausgefunden, wie du gegen den PfÜB vorgehen kannst.

Sollte laut Gericht kein PfÜB existieren, würde ich an deiner Stelle wie von mepeisen in Antwort #1 vorgeschlagen vorgehen.

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#13
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Schade kann nicht mehr editieren.

Noch eine Anmerkung:
Ich habe 2 Bankverbindungen und beide bestehen schon seit circa 2002.
Beide sind ungekündigt und ich hatte auch nie Probleme im Zahlungsverkehr mit beiden Konten. So ist eigentlich davon auszugehen, dass ein PFÜB nicht vorlag oder sehe ich das falsch?
Gewissheit bringt ja nur das Gericht, wäre aber interessant für mich zu wissen.

Ferner bevor es wieder zu Missverständnissen kommt: Kur = Reha. Allein das ich ja wirklich lange Zeit dort war, kann man daraus keine "mildernde Umstände" ableiten?

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#14
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

So auch hier gibt es nun Neuigkeiten:

Das AG Coburg (Gericht wo Mahnbescheid und VB beantragt wurde): Sinngemäß "Wir wissen nichts von einem PfÜB, wenn Sie wollen können Sie aber nachträglich Widerspruch einreichen, allerdings mit Kosten etc. verbunden"
Das AG Pforzheim (Vollstreckungsgericht): Sinngemäß "Wir wissen nichts von einem PfÜB, hier ist und war niemals ein Verfahren eines PfÜB anhängig"

KSP RAes: Haben eine Kopie einer Rechnung eines Gerichtsvollziehers aus Essen gesendet. Eine Kopie des PfÜB oder die Urkunde vom PZA, Fehlanzeige.

Immer mehr habe ich das Gefühl, ich werde hier echt verschaukelt von denen. Wie kann ich nun weiter vorgehen?

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was ist denn dein Ziel?
Das ganze stand so oder so zu Recht in der Schufa. Das Ganze ist per Vergleich erledigt worden und steht als erledigt in der Schufa.
Praktisch gesehen kann man mehr gar nicht erreichen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#16
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Ziel soll sein:
Den Eintrag bei Imfoscore "Forderungs und Lohnpfändung aufgrund Gerichtsbeschluss" zu löschen. Denn diese fand ja offensichtlich nicht statt. Weiteres Ziel: Das diese Leute sich nun an Abmachungen zu halten. Mir wurde eine Löschung zugesagt.

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#17
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von sveme1989):
.. Noch eine Anmerkung:
Ich habe 2 Bankverbindungen und beide bestehen schon seit circa 2002.
Beide sind ungekündigt und ich hatte auch nie Probleme im Zahlungsverkehr mit beiden Konten. So ist eigentlich davon auszugehen, dass ein PFÜB nicht vorlag oder sehe ich das falsch? ...


Ja


Zitat (von sveme1989):
... "Forderungs und Lohnpfändung aufgrund Gerichtsbeschluss"...


Das deutet nicht auf eine Konto-, sondern auf eine Lohn-/Gehaltspfändung hin, also werden deine Banken somit logischerweise von dem PfÜB nichts mitbekommen haben.


Zitat (von sveme1989):
... KSP RAes: Haben eine Kopie einer Rechnung eines Gerichtsvollziehers aus Essen gesendet. Eine Kopie des PfÜB oder die Urkunde vom PZA, Fehlanzeige. ...


Dann hast du doch 'nen Anhaltspunkt, dass da was (über einen GVZ) gelaufen ist. Wenn du unbedingt noch vergebene Liebesmüh' in die Angelegenheit stecken willst, erkundige dich doch unter Angabe seiner DR-Nr. bei dem Gerichtsvollzieher, was er dir dazu für Info's liefern kann, was Gegenstand seines Auftrags war.

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#18
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Kann ein Gläubiger wirklich ohne einen Gerichtsbeschluss, ohne das ein GV zu besuch war etc. Einfach so pfänden? Vorläufiges Zahlungsverbot okay, aber für die Lohn oder Kontenpfändung brauche ich ja dann letztendlich einen PFüB der ja nicht existent war.

Hätte mir jemals ein GV geschrieben, wüsste ich davon. Ausser das eben die eintragungen kamen und zusätzlich danach der Vergleich wurden KEINE weiteren Vollstreckingsmaßnahmen getroffen.

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#19
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von sveme1989):
Kann ein Gläubiger wirklich ohne einen Gerichtsbeschluss, ohne das ein GV zu besuch war etc. Einfach so pfänden? ...


Der PfÜB wird dem Schuldner nicht vom GVZ persönlich zugestellt, das lässt der GVZ die Post machen. Der GVZ stellt nur persönlich an den Drittschuldner zu.

Und nein, der PfÜB muss dann schon vom Gericht erlassen werden.

Scanne doch mal die GVZ-Kostenrechnung ein, schwärze alle persönlichen Daten (auch die Aktenzeichen), lade sie bei einem Bilderhoster hoch und stelle den Link hier ein, dann können wir uns das mal anschauen und vielleicht schlau draus werden.

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#20
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Werde ich am Freitag machen. Vorher habe ich keinen Zugriff auf die Unterlagen.

Was ich weiss, ist eben das er Zustellung an Schuldner und Drittschuldner berechnet hat. Was aber genau er zugestellt hat steht nirgends. Weiter ist es ja so das mir Mahn- und Vollstreckungsgericht bestätigt haben, dass kein PFüB erlassen oder beantragt worden ist.

Einzige was ich mir vorstellen kann, dass ein Vorläufiges Zahlungsverbot beantragt wurde.

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#21
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ein VZV kann durchaus durch den GVZ zugestellt worden sein. Jedoch ist es hier genau, wie beim PfÜB, persönliche Zustellung beim Drittschuldner und Zustellung per Post beim Schuldner.

Ein VZV muss auch nicht zuvor beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Die Zustellung des VZV kann der Gläubiger (bei Vorlage eines Titels [z.B. Vollstreckungsbescheid]) ohne weiteres in Auftrag geben. Dann wäre der Eintrag bei Infoscore "Forderungs und Lohnpfändung aufgrund Gerichtsbeschluss" jedoch falsch, weil es im Falle lediglich eines VZV nämlich keinen Gerichtsbeschluss gibt.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

_._
Du weißt doch bereits, dass es ein GV aus essen war. Daher wird es auch ein dortiges Gericht gewesen sein.
Preisfrage: Hat eine der beiden Banken in Essen einen Hauptsitz? Oder dein Arbeitgeber?
Wenn ja, dann ist alles korrekt gelaufen. Denn relevant ist der Geschäftssitz des Drittschuldners.

Dass du nie etwas bekommen hast mit der Post ist merkwürdig. Das kann, wenn beispielsweise noch alte Adressen im Umlauf sind, ggf. passieren. Oder aber es ist sonst wie verschütt gegangen.
Das ändert aber wenig dran, dass der PfÜB dann trotzdem berechtigt war. Denn die Schuld war damals weder bezahlt noch gab es damals eine Einigung.

Wegen der schufa: "Mir wurde eine Löschung zugesagt." Das schreibst du hier zum ersten Mal. Von wem wurde dir das zugesagt? Hast du das schriftlich?
Dann kannst du die Löschung ggf. auch erzwingen. Allerdings ist dein Kampf gegen den PfÜB und dessen Wirksamkeit womöglich der total falsche Ansatz. Wenn dir der Gläubiger die Löschung zusagt im Rahmen der Einigung, hat er sich dran zu halten-. Ob nun der PfÜB richtig oder falsch eingetragen ist, hat darauf 0 Auswirkungen.

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#23
 Von 
sveme1989
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(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Also Hauptsitz der Bank ist einmal München und einmal bei mir "um die Ecke".

Arbeitgeber war auch "um die Ecke" also nichts was einen GV in NRW dazu veranlassen würde.

Kannst du mir vielleicht Quellen nennen das es dann das AG des Drittschuldners ist?
Denn was ich bisher las (https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungs-_und_%C3%9Cberweisungsbeschluss), war ja nur eben AG des Schuldners sprich das eigtl. VS-Gericht.

Ich werde aber mal die Tipps aufgreifen und mal beim AG Essen anfragen, denn ich denke wenn der GV aus Essen kam, wird es auch ein dortiges AG erlassen haben.

Leider wurde das nur telefonisch zugesichert, Gott sei dank aber auch wieder unter Zeugen. Wegen dem ganzen geschmarre habe ich Freitag Termin beim Anwalt. Es geht erstmal um eine Beratung und was er darin für Chancen sieht.

Wie gesagt, finde es nach wie vor merkwürdig, dass sie nichtmal mehr eine Kopie des PFüB haben.

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Merkwürdig darf man es auch finden, die Frage ist aber, ob und wie man sich da richtig wehrt. Und da ist ein Gang zum Anwalt sicher nicht der schlechteste Weg.

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#25
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

So die Sache ist nun seit Freitag bei einem Anwalt.

Er teilt die Auffassung das mit dem Satz "Alles für sie erledigt" auch der Schufa-Eintrag bzw. dessen Löschung gesehen werden kann. Belastend kam hinzu, dass diese Aussage telefonisch getroffen wurde.

Der Infoscore TKP Eintrag ist schlichtweg rechtswidrig, der Anwalt fand es "belustigend" das weder Mahn- noch Vollstreckungsgericht etwas von einem PFüB wussten. Auch dieser Eintrag muss seiner Meinung nach gelöscht werden.

Mal abwarten wie das ganze ausgeht.

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
der Anwalt fand es "belustigend"

Na dann drücke ich dir die Daumen, dass es am Ende auch so bleibt. Nicht dass dann plötzlich trotzdem noch ein PfÜB auftaucht, mit dem keiner rechnet.

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#27
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi mepeisen,

danke dir für deine Antwort. Ich wollte dich nochmal fragen ob du mir einen Link hast, wo das steht mit dem AG des Drittschuldners. Denn mein Kenntnisstand ist eben --> immer AG des Schuldners außer bei Geschäftspersonen

Hat auch nichts damit zu tun das ich dir nicht glauben würde, eigentlich will ich wirklich nur wissen ob ich mir zum PFüB "ein Amtsgericht aussuchen" darf. Denn wie gesagt, meiner Kenntnis nach ist das Vollstreckungsgericht zuständig und somit das AG an meinem Wohnort.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, man kann es sich nicht aussuchen.
Ansonsten siehe hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-828-zustaendigk-4-oertliche-zustaendigkeit_idesk_PI17574_HI3470362.html

Es ist dasjenige Gericht zuständig, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz/Geschäftssitz hat. Als Schuldner ist hier der Vollstreckungsschuldner zu sehen. Bei Vollstreckungen vor Ort ist das dein Wohnsitz (logisch). Bei Kontopfändung richtet es sich nach der Bank, denn die Bank ist hier (Dritt-)Schuldnerin. usw.

Signatur:

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