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Probleme mit Flug - Entschädigung möglich?
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Probleme mit Flug - Entschädigung möglich?
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
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Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
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Probleme mit Flug - Entschädigung möglich? enthält folgende Leistung: Preis
€75,00
inkl. MwSt.
€75,00
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Überblick
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Prüfung, ob Sie wegen Verpätung / Annulierung Ihres Fluges Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung haben nebst schriftlicher Stellungnahme.
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Probleme mit Flug - Entschädigung möglich?
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 32
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
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Probleme mit Flug - Entschädigung möglich? enthält folgende Leistung: Preis
€59,00
inkl. MwSt.
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Ihr Flug wurde annulliert, hatte Verspätung oder Sie wurden erst gar nicht befördert?
Dann kann Ihnen nach der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Ausgleichsanspruch bis zu 600 Euro pro Person zustehen.
Ich prüfe anhand der Verordnung und der einschlägigen Rechtssprechung, ob Ihnen durch den nicht ordnungsgemäß durchgeführten Flug, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.
Leistung:
Prüfung Ihres geschilderten Problemfluges sowie eine schriftliche Stellungnahme zum Vorliegen und der Höhe einer möglichen Entschädigungsleistung. Es wird von einer regelmäßigen Bearbeitungsdauer von 2-4 Werktagen ausgegangen.
Unterlagen:
Übersenden Sie mir per Email Ihre vollständigen Flugdaten inklusive Flugnummer und geben Sie den Grund für die jeweilige Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung an.
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Dann kann Ihnen nach der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Ausgleichsanspruch bis zu 600 Euro pro Person zustehen.
Ich prüfe anhand der Verordnung und der einschlägigen Rechtssprechung, ob Ihnen durch den nicht ordnungsgemäß durchgeführten Flug, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.
Leistung:
Prüfung Ihres geschilderten Problemfluges sowie eine schriftliche Stellungnahme zum Vorliegen und der Höhe einer möglichen Entschädigungsleistung. Es wird von einer regelmäßigen Bearbeitungsdauer von 2-4 Werktagen ausgegangen.
Unterlagen:
Übersenden Sie mir per Email Ihre vollständigen Flugdaten inklusive Flugnummer und geben Sie den Grund für die jeweilige Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung an.
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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Probleme mit Flug - Entschädigung möglich?
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
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€55,00
inkl. MwSt.
€55,00
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Ich überprüfe Ihren Flug, ob Ihnen Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche nach den deutschen Vorschriften, der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder dem Montrealer Übereinkommen zustehen.
Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
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