Hallo,
meine Lebensgefährtin bewarb sich aus Eigeninitiative im öffentlichen Dienst. Dort hing schon länger eine interne Stellenausschreibung aus, auf die sich aber niemand bewerben wollte. So bot man ihr dann auf ihre Bewerbung hin diese Stelle an. Es handelte sich um eine unbefristete Stelle zur Nachfolge einer Mitarbeiterin die in Mutterschutz ging und danach definitiv nicht wieder auf die Stelle zurück kam, weil klar war, dass die Mitarbeiterin nach einem Jahr Elternzeit auf eine andere Stelle im Hause als Teilzeit zurückkehrte.
Meiner Lebensgefährtin wurde gesagt, dass man sie nicht direkt unbefristet einstellen könne, da neue Mitarbeiter erst einmal eine befristete Stelle bekämen. Daher würde sie erst einen Jahresvertrag bekommen zur Vertretung der Mitarbeiterin und da diese nicht auf ihren Platz zurück kommt, ginge der Vertrag dann nach einem Jahr in einen unbefristeten Vertrag über, da die Stelle ja auch unbefristet ausgeschrieben wurde.
Nun wurde ihr aber plötzlich mitgeteilt, dass ihr Jahresvertrag nicht verlängert wird und jemand anderes auf ihren Platz kommt.
Das man ihr eine unbefristete Stellenausschreibung gegeben hat wird nicht einmal bestritten. Es wird jetzt einfach gesagt, das interne Stellenausschreibungen immer unbefristet sind und das nicht für sie gelten würde, da sie ja damals keine Mitarbeiterin gewesen wäre. Insoweit stellt sich mir die Frage, ob man da nicht was machen kann. Sie hat sich schließlich mit dieser internen Ausschreibung beworben weil sie diese ausgehändigt bekam, und diese Ausschreibung sieht nun mal eine unbefristete Stelle vor.
Über Anregungen und Tipps würde ich mich freuen.
Probleme durch interne Stellenausschreibung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
M. E. kann sie nicht auf die Ausschreibung berufen, sondern es gilt, was letztendlich im Vertrag steht und der ist befristet.
Danke für die schnelle Antwort!
Mir ging es im Prinzip darum, dass sie mit der Stellenausschreibung "geködert" wurde.
Hätte sie die Stelle nicht angenommen, hätte die Stelle nicht rechtzeitig besetzt werden können, da sie erst einmal hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Stelle wäre demnach mehrere Wochen unbesetzt gewesen, was zu Problemen geführt hätte.
Natürlich lässt sich das in Vorstellungsgesprächen Gesagte schwer nachweisen, da dort das Verhältnis meistens eh immer 1:2 oder 1:3 ist. Da sagen die 2 oder 3 anderen natürlich was anderes als der Bewerber. Das schlimme an der Sache ist, das sie wegen dieser Stelle nachweisbar eine andere Stelle abgelehnt hat. Dies hätte sie aber niemals getan, wenn von Anfang an klar gewesen wäre, dass die Stelle nur auf ein Jahr befristet ist.
Von daher hat man ihr Honig um den Mund geschmiert, um die Stelle schnell besetzen zu können. Und das ist m.E. eine arglistige Täuschung. Und an verschiedenen Stellen habe ich gelesen, dass befristete Arbeitsverträge wegen arglistiger Täuschung schon in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden mussten. Es ist nur die Frage wieviel erforderlich ist, um eine arglistige Täuschung nachzuweisen. Die Stellenausschreibung ist nachweisbar und das eine Stelle abgesagt wurde, ist auch nachweisbar.
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