Probleme bei Hofübergabe Bayern

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2017 21:53:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme bei Hofübergabe Bayern

Hallo zusammen,

der Nachliegende Fall wird vermtl. etwas komplex. Es geht darum das ein Bauernhof in Bayern (Landgut) an einen Erben übergeben werden soll. Insgesamt sind 4 Erben (Kinder) vorhanden. Der Hof ist seit knapp 10 Jahren im eigentlichen Sinne nicht mehr in Betrieb. Ackerland ist alles verpachtet. Keine Tiere mehr vorhanden und ein Großteil der Maschinen verkauft. Das ganze ist jedoch noch als "Hof" eingetragen... bisher hat hier auch keiner genauer nachgefragt.

Nun soll das ganze übergeben werden im Sinne einer "Höfe/Landgut Übergabe"

Kann es in diesem Fall passieren, dass evtl das Finanzamt prüft ob es sich hierbei noch um einen "echten" bewirtschafteten Hof handelt? Sollte dies passieren kann es ja vermtl. sein dass dieser "Status" entzogen wird, was ja zur Folge hätte dass der gesamte besitz ja nicht als Übergabe sondern als "Schenkung" steuerlich angesetzt wird.

Zudem kommt dazu, was ist wenn die "anderen" drei Erben sich ungerecht behandelt fühlen und von sich aus diesen Hofstatus anzweifeln lassen bzw. im Extremfall dagegen klagen?

Es gibt hier ja ein sehr aussagekräftiges Urteil aus 2012:
https://agrarrecht.wordpress.com/2012/12/21/wann-ist-ein-hof-kein-hof-mehr

Wie sind so eure Meinungen auf Chancen dass das ganze als "Hof" übergeben werden kann ohne dass das gesamte Konstrukt zusammenfällt.. bzw eben das Finanzamt den Status aberkennt. Weil das wäre ja der worst case...

Danke für eure Antworten!

Toni

-- Editiert von Anton981 am 16.10.2017 13:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Das verlinkte Urteil bezieht sich auf die Höfeordnung. Die gilt aber in Bayern nicht.

Ansonsten gibt es da schon interessante Fragen betreffend Steuerrecht und Grundstücksverkehrsgesetz zu klären. Im Forum wird man in dem Fall eher keine befriedigenden Antworten bekommen, zumal auch einige wesentliche Fakten nicht angegeben sind.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.10.2017 21:53:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Was wären denn die wesentlichen Fakten welche mitangegeben werden müssten?

Danke und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann es in diesem Fall passieren, dass evtl das Finanzamt prüft ob es sich hierbei noch um einen "echten" bewirtschafteten Hof handelt?


Nein

Zitat:
was ja zur Folge hätte dass der gesamte besitz ja nicht als Übergabe sondern als "Schenkung" steuerlich angesetzt wird.


Übergabe ist nur ein anderer Begriff für Schenkung. Die Übergabe des Landgutes unterliegt daher der Schenkungssteuer.

Zitat:
Zudem kommt dazu, was ist wenn die "anderen" drei Erben sich ungerecht behandelt fühlen und von sich aus diesen Hofstatus anzweifeln lassen bzw. im Extremfall dagegen klagen?


In Bayern kann das Landgut gar keinen Hofstatus haben. Wenn aber sowieso kein Hofstatus vorhanden ist, dann kann da auch nichts angezweifelt werden.

Zitat:
Wie sind so eure Meinungen auf Chancen dass das ganze als "Hof" übergeben werden kann


Die Chancen liegen bei Null, da es sowieso kein Hof im Sinne der Höfeordnung ist

Zitat:
Weil das wäre ja der worst case...


Warum?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.10.2017 21:53:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Kann es in diesem Fall passieren, dass evtl das Finanzamt prüft ob es sich hierbei noch um einen "echten" bewirtschafteten Hof handelt?


Nein

Zitat:
was ja zur Folge hätte dass der gesamte besitz ja nicht als Übergabe sondern als "Schenkung" steuerlich angesetzt wird.


Übergabe ist nur ein anderer Begriff für Schenkung. Die Übergabe des Landgutes unterliegt daher der Schenkungssteuer.

Zitat:
Zudem kommt dazu, was ist wenn die "anderen" drei Erben sich ungerecht behandelt fühlen und von sich aus diesen Hofstatus anzweifeln lassen bzw. im Extremfall dagegen klagen?


In Bayern kann das Landgut gar keinen Hofstatus haben. Wenn aber sowieso kein Hofstatus vorhanden ist, dann kann da auch nichts angezweifelt werden.

Zitat:
Wie sind so eure Meinungen auf Chancen dass das ganze als "Hof" übergeben werden kann


Die Chancen liegen bei Null, da es sowieso kein Hof im Sinne der Höfeordnung ist

Zitat:
Weil das wäre ja der worst case...


Warum?


Es gibt ja in Bayern die Einstufung nach "Landgut" - auch hier gibt es ja Vorschriften, was alles erfüllt werden muss. Momentan ist das ganze ja als Hof oder eben Landgut eingetragen.

Aber der "Bauernhof" wird eben nicht mehr aktiv bewirtschaftet, hat jedoch seinen Status noch.

Deswegen war jetzt die Frage was passiert wenn das übergeben wird... kann es als Landgut im Sinne vom "Bauern an den Sohn" übergeben werden und fällt dann unter den Schutz dass man nicht die volle Schenkungssteuer zahlen muss...

Oder kann es passieren, dass dieses "Landgut" in diesem Zuge überprüft wird, ob dieser Status überhaupt noch vorhanden ist...

Dass es die "höfeordnung" in Bayern nicht gibt ist mir bekannt, jedoch wusste ich nicht wie ich es anders schreiben soll.

Danke und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es gibt ja in Bayern die Einstufung nach "Landgut" - auch hier gibt es ja Vorschriften, was alles erfüllt werden muss.


Welche denn z.B.?

Oder meinst Du die Sonderregelungen zu einem Landgut im Erbrecht des BGB wie z.B. den § 2049 BGB und den § 2312 BGB ?
Hier geht es aber doch um die Übertragung des Landgutes zu Lebzeiten und nicht um einen Erbfall.

Zitat:
Oder kann es passieren, dass dieses "Landgut" in diesem Zuge überprüft wird, ob dieser Status überhaupt noch vorhanden ist...


Steuerrechtlich gibt es keinen Status "Landgut", daher wird da auch nichts überprüft.

1x Hilfreiche Antwort

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