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Probleme "Virtuelle Ware"

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Probleme "Virtuelle Ware"

Hallo Leute,

habe vor 5 Monate ca. etwas verkauft (nicht Ebay) Hatte eine Auktion bei eBay am laufen, wo ich mein WoW Account verkaufen wollte. War ein Top Account. 1 tag später schreibt mich ein Typ an, er bietet mir 125 Euro an, wenn ich ihn 4-6 Bilder von den Chars machen könnte, damit er diese auf ein Privat Server Spielen kann. Nunja dachte ich mir, so leicht kommt man nie mehr an Geld, und so ein großzügiges Angebot sollte man auch nicht ablehnen.

Ich also die Bilder gemacht, und ca. 1 1/2 Wochen später diese abgeschickt zu seiner Emailadresse die er mir im ICQ geschrieben hat.

So, paar Tage danach hatte ich mein Betriebssystem neu drauf gemacht, und alles war vom Pc weg, ICQ einfach alles. Egal dachte ich mir ... nun kommt das beste

vor 2 tagen bekam ich Post von der Polizei mit dem Betreff

"Warenbetrug"

Der Typ hat mich angezeigt, "Oha" dachte ich mir. So was soll ich nun machen? Ich habe kein ICQ verlauf, und bin mir auch nicht sicher mit welcher Emailadresse ich es früher abgeschickt habe, seine habe ich auch nimmer, da es schon einige Monate her ist.

Heißt es nun das ich schuldig bin? Ich kann nichts beweisen, wie den auch bei einer "Virtuellen" Ware. Screenshots schickt man ja kaum mit der Post raus.

Musste ja schon vor 3 Monate zur Polizei weil ich ein Cd Key verkauft habe, vom Spiel Aion. Der Käufer behauptete das dieser nicht ging.

Nun habe ich das Problem das ich 0 beweisen kann, nur auf der Überweisung steht bei Verwendungszweck " Worlf of Warcraft Bilder!" Die ICQ gespräche habe ich leider nichtmehr, und auch nicht mit wlecher Email ich es gesendet habe, da es schon über 5 Monate her ist. Ich musste den PC früher neu formatieren, und hatte nach dem Abschicken keinerlei Kontakt mit dem Käufer.

Meine freunde sagen das die beiden Anzeigen bestimmt eingestellt werden, das sagte der Polizist auch, bei der Anzeige mit dem Aion Cd Key.

Habe erstmal mein guten Freund (auch gleichzeitig mein Arbeitskollege) gefragt. Er meinte auch das die beiden Anzeigen fallen gelassen werden vom Staatsanwalt, wegen geringfügen Interesse der Öffentlichkeit.

Aber wo ich bei der ersten Vorladung war, mit dem CD Key kam 1 Monat ca. später ein Brief an von der Jugendgerichtshilfe, wo drinne steht das gegen mich ermittelt wird, und ich Strafrechtlich in erscheinung getreten bin, das hört sich für mich nach einer 100 Prozentigen Bestätigung an das es aufjedenfall zu einer Verurteilung kommen wird. Bin echt im Moment am Ende, und weiß ich für die Zukunft, Virtuelle Waren werde ich nie mehr verkaufen, da sind die Beweise sowas von gering.

Bitte, was meint Ihr dazu?


von Maropolo am 13.03.2010 00:28
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>Probleme "Virtuelle Ware"
quote:
er bietet mir 125 Euro an, wenn ich ihn 4-6 Bilder von den Chars machen könnte, damit er diese auf ein Privat Server Spielen kann

Soll das Deutsch sein oder welche Bedeutung hat dieser Satz? Wer bietet denn 125 EUR für ein paar Screenshots? Oder geht es um Zugangsdaten? Völlig unklar aus deinem Geschreibsel.

Es handelt sich ja offenbar erst mal um bloße Behauptung einer Nichterfüllung; eine Betrugsabsicht wird wohl kaum nachweisbar sein.

Wenn du natürlich in kurzer Zeit gleich zwei Betrugsanzeigen einfängst, wird vielleicht auch die StA mal etwas genauer nachschauen.

quote:
ein Brief an von der Jugendgerichtshilfe, wo drinne steht das gegen mich ermittelt wird, und ich Strafrechtlich in erscheinung getreten bin, das hört sich für mich nach einer 100 Prozentigen Bestätigung an das es aufjedenfall zu einer Verurteilung kommen wird

Wenn jeder, gegen den ermittelt würde, "aufjedenfall" verurteilt werden würde, wäre das ja schlimm.

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von VivaColonia am 13.03.2010 11:20
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>Probleme "Virtuelle Ware"
Also, er bietete mir 125,00 Euro an, damit ich Ihn paar Bilder von mein Charakter schicken kann. Der Sinn der ganzen Sache war, er wollte gerne auf ein Privat server Spielen, die übernehmen dort ein Charakter vom Blizzard Server auf dem Privaten Server, wenn man Beweise hat (in diesem Fall die Screenshots)

So, und es handelte sich nur um Bilder, und um kein Account, sonst hätte er auf dem Account geboten den ich in eBay hatte.

Den einzigen Beweis den ich habe ist halt die Überweisung, mit dem Verwendungszweck "WoW Bilder" . Mehr auch auch.

Nunja, ich habe echt angst das ich verurteilt werde, eine fette Geldstrafe, oder im Bau muss. Zumal ich mir keinen Betrug bewusst bin. Ich habe mich immer and ie Abmachungen gehalten, und bei Virtuellen waren kann man ja nichts nachweisen, heißt es dann im diesen Fall, im zweifel für den Angeklagten?

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von Maropolo am 13.03.2010 21:49
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>Probleme "Virtuelle Ware"
quote:
ich habe echt angst das ich verurteilt werde

Wie schon gesagt, wenn jede Nichterfüllung eines Vertrages (die ja auch "nur" strittig ist) eine Straftat wäre, wäre die Gefängnisse voll und die Gerichte noch mehr überlastet.

quote:
eine fette Geldstrafe

Kaum. Wenn du überhaupt verurteilt wirst (was ich für sehr unwahrscheinlich halte), dann zu einer Handvoll Tagessätzen, die bei deinem vermuteten Einkommen wohl recht gering sein dürften.

quote:
oder im Bau muss

Als Ersttäter würdest du selbst bei einem gewerbsmäßigen massiven offensichtlichen Betrug mit mehreren Zehntausend EUR Umfang noch nicht "einfahren", sondern Bewährung bekommen. Also völlig unnötig, sich da verrückt zu machen.

quote:
bei Virtuellen waren kann man ja nichts nachweisen

Da eine Mail ja auch schon mal nicht ankommen kann, wird das sowieso schwer, dir vorsätzliche Nichtlieferung nachzuweisen.

quote:
heißt es dann im diesen Fall, im zweifel für den Angeklagten

Das heißt es immer; in deinem Fall wird wohl in jedem Fall "begründeter Zweifel" an deiner Schuld (hier: Vorsatz) bestehen.

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von VivaColonia am 14.03.2010 11:50
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