Problem mit o2 Rechnung

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
helios1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Problem mit o2 Rechnung

Hallo,

o2 hat für mein Handy ein Anruf berechnet in Höhe von 65 Euro circa. Auf der Rechnung steht es unter Servicedienste- ein 32 min. Anruf zu "Sonderrufnummer" 77777. Da ich den Anruf nie getätigt habe und auch den Hosentaschenanruf ausschliessen kann (Tastesperre erfolgt automatisch und sofort) widersprach ich der Rechnung bei O2 und habe auch auf die Unmöglichkeit eines Hosentaschenanrufs hingewiesen.

Nach Ablauf von 3 Wochen habe ich die Lastschrift zurückgebucht und überwies nur den unstrittigen Betrag. Daraufhin erhielt ich das Standardschreiben mit dem Hinweis auf ebendieses Hosentaschenanruf und eine Zahlungserinnerung mit der Drohung, sonst den DSL Zugang sowie mobile Datendienste zu sperren (ich habe leider noch 3 weitere Handys, DSL Internet sowie Festnetztelefon über den gleichen Vertrag laufen). Der DSL Anschluss wurde jetzt tatsächlich gesperrt - entgegen der Zusicherung eines Chat Mitarbeiters, dass nicht gesperrt wird, bevor das Ganze nicht abschließend geklärt wurde.

Im zweiten Widerspruch forderte ich einen technischen Prüfprotokoll an, den O2 aber nur machen will, falls ich einwillige 50 Euro dafür zu zahlen, falls keine Fehler gefunden werden. O2 hat jetzt nochmal gemahnt und droht mit evtl. Inkasso und gerichtlichen Schritten.

Ich würde stattdessen gerne auch der neuen Rechnung widersprechen und kürzen wegen Internetsperre.

Ein bekannter Staatsanwalt hat uns empfohlen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Er meint, es wird für O2 schwierig, den Anruf zu beweisen, so dass wir in Ruhe abwarten sollten und die Schreiben ignorieren.

Was ist von diesem Ratschlag, gerade mit der Anzeige bei der Polizei zu halten? Von anderen Seiten hört man eher, dass im Fall einer Anzeite, A verpflichtet wäre zu beweisen, dass der Anruf nicht stattfand.

Was kann ich sonst machen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ungeschehenes ist nicht beweisbar! Du verstehst? :grins:

Das ist vermutlich eine Betrügermasche eines Drittleisters. Geht sicher auch aus der Rechnung hervor meint meine Glaskugel. Dann war es schon mal unklug die Drittanbieterverrechnung nicht von Anfang an zu untersagen.

Dann gab es auch eine höchstrichterliche Entscheidung, die die Inkassotätigkeit für Anbieter wie O2 aushebelt. Habe ich aber momentan nicht zur Hand.

Wenn DSL wegen einer Mobilfunkrechnung gesperrt wird, dann grenzt das an Nötigung. Vielleicht sollte man direkt einen RA einschalten oder die Verbraucherzentrale. Ohne RSV ggf. erst nach in-Verzug-Setzung mit kurzer Frist (Fax+Einschreiben). Zusätzlich Beschwerde an BnetzA.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Nach Ablauf von 3 Wochen habe ich die Lastschrift zurückgebucht und überwies nur den unstrittigen Betrag

Vollkommen richtig reagiert.

quote:
Der DSL Anschluss wurde jetzt tatsächlich gesperrt

Du könntest nun einen Anwalt aufsuchen und die Sperre mittels einstweiliger Verfügung aufheben zu lassen. Die 65€ liegen nämlich unterhalb der 75€ des TKG, die eine Sperre erlauben würde. Zudem ist es eine Forderung eines Drittanbieters, die darf bei einer Sperre erst Recht nicht berücksichtigt werden.

quote:
Wenn DSL wegen einer Mobilfunkrechnung gesperrt wird, dann grenzt das an Nötigung.

Sehe ich genauso. Deswegen würde ich auch zur Polizei gehen: Betrugsanzeige gegen Unbekannt schalten, sowie wegen Nötigung gegen O2.

Für deinen Anwalt oder dich zur Recherche:
http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/bgh-zu-telekommunikations-inkasso-einmalige-abtretung-moglich/
Insbesondere letzter Absatz; ich würde daher noch ein Prüfprotokoll nach TKG beantragen, was auch kostenlos zu sein hat, da es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der ganzen Forderung gibt. Der letzte Satz ist ganz interessant. Einwendungen gegen Drittanbieterrechnungen auszuschließen ist also unmöglich (was auch logisch ist). Eine Abtretung vom Drittanbieter an den Telefonanbieter funktioniert aber nur so, dass man dem Telefonanbieter sämtliche Einwände vorhalten darf, die man auch dem ursprünglichen Gläubiger vorhalten darf. Das bestreiten, dass man so eine Nummer gewählt habe, gehört dazu. Wenn O2 dann kein Prüfprotokoll vorlegen will, kann es sich im Kreis drehen, aber einklagen kann es die Forderung dann nicht. Und wie gesagt:
Gemäß TKG dürfen Zahlungen auf Drittanbieter-Rechnungen nicht mittels Sperren erpresst werden.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.01.2015 08:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
helios1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antworten.

quote:
Die 65€ liegen nämlich unterhalb der 75€ des TKG, die eine Sperre erlauben würde.


Im o2 Forum hat mir jemand erzählt, das würde nur für Anrufe gelten, deswegen wird darunter "nur" internet gesperrt. Hab mir das Gesetz jetzt nochmal durchgelesen und sehe eigentich keine Beschränkung auf Anrufe? Kann natürlich sein, dass die Rechtssprechung so ist...

(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.

Ich bin leider unsicher, ob es sich um eine Drittanbieterposition im Sinne von diesem Paragraph handelt. Auf der Rechnung steht nur "Servicedienst" und "Sonderrufnummer". Kein Vermerk wegen Drittanbieter, ist auch kein Abo oder so was, sondern Anruf. Im o2 Forum habe ich folgende Aussage erhalten:

"Zum Thema "Drittanbieter": In diesem Fall handelt es sich nicht um die Leistung eines Drittanbieters. o2 berechnet die nachweislich zustande gekommenen Verbindungen zu der Kurzwahlnummer. Dabei handelt es sich um eine Leistung von o2. Nur wenn auf der Rechnung Leistungen eines Drittanbieters auftauchen stimmt deine Aussage, dass o2 nach einem Widerspruch den Betrag von der Rechnung streichen muss."

Weiss nur nicht, ob ich dem so trauen kann, im o2 Forum sind einige o2-Freunde unterwegs.

quote:
ich würde daher noch ein Prüfprotokoll nach TKG beantragen, was auch kostenlos zu sein hat


kostenlos ohne Bedingungen verweigert o2. Im Gesetz steht leider nicht explizit, dass es kostenlos sein soll, habe dazu auch schon Infos gesucht.

quote:
die Sperre mittels einstweiliger Verfügung aufheben zu lassen


interessiert mich nicht so sehr, weil ich den Vertrag sowieso zum 31.1 gekündigt habe und der Monat ist schneller vorbei, als die Verfügung klappen würde. Stattdessen würde ich lieber der Januar Rechnung widersprechen und kürzen. Ich zahle 30 Euro für DSL und Festnetz (inkl. Festnetzflat) und dachte an 15-20 Euro.

Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, aber leider mit Selbstbeteiligung von 150 Euro. Im Moment ist die Forderungssumme 78 Euro, aber falls ich wirklich nochmal die Rechnung kürzen sollte und/oder o2 weitere Mahnungen/Inkasso schreibt, kann die Summe auch stark wachsen.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
helios1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Mr.Cool

quote:
Wenn DSL wegen einer Mobilfunkrechnung gesperrt wird, dann grenzt das an Nötigung.


Leider ist das alles ein Vertrag, deswegen wurde DSL und Internet auf allen 4 Handys gesperrt. Das mache ich nie wieder!


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
helios1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

angenommen, ich gehe zum Anwalt und der klärt die Sache zu meinen Gunsten ohne Gericht. Wäre es dann theoretisch möglich, die RA Kosten auch von o2 einzufordern? oder bleibe ich auf jeden Fall auf den Kosten sitzen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das war genau der Punkt mit der in-Verzugsetzung.
Wenn O2 rechtswidrig handelt und genau so hört sich das an, dann zahlt O2 auch die Anwaltskosten für die Abwehr willkürlicher Handlungen.
Der kann das dann auch so fachgerecht regeln, das Du im Verweigerungsfall aus allen O2-Handyverträgen bequem rauskommst.

Wenn es Dir primär um eine schnelle Entsperrung geht, dann schildere die Sache im O2-Forum unter "Service". Ist eine kleine Chance.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 08.01.2015 11:39

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Im o2 Forum hat mir jemand erzählt, das würde nur für Anrufe gelten

Es geht doch hier um Anrufe...
Und wie du richtig sagst, es gibt keine Einschränkung, dass man nur Anrufe nicht sperren dürfte. Das Gesetz unterscheidet da nicht.

quote:
Ich bin leider unsicher, ob es sich um eine Drittanbieterposition im Sinne von diesem Paragraph handelt

Selbst wenn nicht: Du bist immer noch unterhalb der 75€ und falls es nicht zieht: Begründet beanstandete Rechnungen dürfen genauso wenig zu Sperren führen.

quote:
kostenlos ohne Bedingungen verweigert o2. Im Gesetz steht leider nicht explizit, dass es kostenlos sein soll, habe dazu auch schon Infos gesucht.

Interessiert nicht. Ohne Prüfprotokoll kein Geld. Da gibt es hunderte Urteile dazu.

quote:
Leider ist das alles ein Vertrag, deswegen wurde DSL und Internet auf allen 4 Handys gesperrt. Das mache ich nie wieder!

Auch das ist egal, es darf nicht gesperrt werden. Ab Datum der Sperre einfach entsprechend mindern und das Geld hierfür zurückhalten. Der Anbieter müsste dann einklagen. Und da sehe ich ohne Prüfprotokoll und ohne Rechtsgrundlage der Sperre wenig Chancen für den Anbieter. So weit darf man sich denke ich als Laie aus dem Fenster lehnen.




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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei Sonderrufnr. und fehlender Drittanbieterangabe merkwürdig.
Ich hätte auf MoCoPay gewettet wie hier
Muss meine Kristallkugel wohl wieder etwas polieren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

quote:
Dann gab es auch eine höchstrichterliche Entscheidung, die die Inkassotätigkeit für Anbieter wie O2 aushebelt.

Der Vollständigkeit halber: Es gibt ein BGH-Urteil, das so ziemlich genau das Gegenteil besagt, nämlich dass der Teilnehmernetzbetreiber sich die Inkassotätigkeit per AGB genehmigen lassen kann. Allerdings muss er sich dann auch alle Einwendungen gegen die Forderung entgegenhalten lassen.
http://lexetius.com/2006,3198

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aus 2006 ist schon längst überholt. Schau mal in 2012 und in 2014 gab es noch ein beachtenswertes Urteil. Kann mich aber auch irren. Der link zu RA Hollweck sollte ausreichend helfen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine einstweilige Verfügung sollte auch helfen:
http://openjur.de/u/612824.html

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