Problem mit der GEZ (Zwangsanmeldung)

17. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slaught
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)
Problem mit der GEZ (Zwangsanmeldung)

Kurzes Intro:
Ich bin 23 Jahre alt, mache z.ZT. eine Weiterbildung zum Zerspanungsmechaniker (ohne Gehalt, Arbeitslosengeld 1. Vorher 3 Jahre Ausbildung und zuletzt 5 Monate als Leiharbeiter gearbeitet) und wohne im Haushalt meines Vaters.
Das Haus hat zwei Stockwerke die über ein Treppenhaus zugänglich sind.
Ich wohne allein im unteren.

Ich habe keinen Fernsehanschluss und höre kein Radio.
Ich besitze ein Autoradio welches ich aber ausschließlich für CD´s benutze da die Antenne meines Wagens defekt ist.


Vor drei Monaten war ein Mitarbeiter der GEZ bei uns zu Besuch.

Wie ich erfahren habe, hatte er ein kurzes Gespräch mit meinem Vater und ist danach wieder gegangen.
Zu diesem Zeitpunkt war ich ausser Haus.

Ich wurde ohne mein Einverständnis, ohne meine Unterschrift und ohne Gespräch zwangsangemeldet.

Ein Radio und einen Fernseher soll ich besitzen...mein Vater hat nur sehr wenige wage Angaben gemacht und mir versichert das der Mitarbeiter meine räumlichkeiten nicht betreten hat.
Der Haushalt meines Vaters ist übrigens angemeldet.
Der Herr war also nur meinetwegen da.

Nun habe ich einen Gebührenbescheid bekommen inklusive Androhung einer Vollstreckung wenn der Betrag von 141,35€ nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt wird.
Das Anmeldedatum scheint der Tag der Ausstellung zu sein.

Ich kann es mir nicht leisten für eine Dienstleistung zu zahlen die ich nicht in Anspruch nehme und ehrlich gesagt will ich das auch garnicht.

Was für Optionen habe ich jetzt?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Was für Optionen habe ich jetzt?

1. Das ganze im Forum GEZ zu posten.
2. Die Anmeldung anfechten, denn du besitzt ja keinen Fernseher. Teile dies der GEZ mit.
3. Das Radio anmelden, denn du besitzt es ja. Ob du es nutzt oder nicht spielt keine Rolle.


Viele Grüße, Michael

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Slaught
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

Tut mir Leid.
Kann das jemand verschieben oder soll ich den Thread dort noch einmal posten?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich wurde ohne mein Einverständnis, ohne meine Unterschrift und ohne Gespräch zwangsangemeldet.

Du scheinst die GEZ mit einem Club zu verwechseln, in den man nur auf Antrag hereinkommt.
Du bist verpflichtet, vorhandene Geräte anzumelden. Wenn du das versäumst, zahlst du bis zu 4 Jahre rückwirkend, auch wenn du da noch nicht ´angemeldet´ warst. Denn die GEZ-Pflicht entsteht mit Besitz, nicht erst mit Anmeldung.

> Ich kann es mir nicht leisten für eine Dienstleistung zu zahlen die ich nicht in Anspruch nehme

Du hältst ein Radio zum Empfang bereit. Ob das zufällig kaputt ist, kann im Zweifel sowieso keiner nachprüfen.
Wenn du Steuern zahlen mußt, kannst du auch nicht sagen, daß du mal zwischendrin für drei Monate in einer anderen Dimension warst und damit keine Zahlungspflicht für die Zeit vorgelegen hat.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>>Wenn du Steuern zahlen mußt, kannst du auch nicht sagen, daß du mal zwischendrin für drei Monate in einer anderen Dimension warst und damit keine Zahlungspflicht für die Zeit vorgelegen hat. <<

was für ein vergleich ...

ein nachweislich kaputtes Empfangsgerät ist eben nicht zu Empfang bereit, somit entsteht keine GEZ-Gebührenpflicht

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
ein nachweislich kaputtes Empfangsgerät ist eben nicht zu Empfang bereit, somit entsteht keine GEZ-Gebührenpflicht

Das stimmt SO nicht.

Viele Grüße, Michael

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

nun, klär mich auf ... lass dir nicht alles aus der nase ziehen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Slaught
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

@hanibal
Ich wollte damit nur sagen das der Herr von der GEZ meine Wohnung nicht nicht mal auf Geräte überprüft hat.
Einerseits bin ich Froh darüber wegen meiner Privatsphäre andererseits wütend weil einfach über meinen Kopf hinweg entschieden wurde.

@Leibgerichtshof
Ich dachte nur das ein rechtskräftiger Vertrag zwischen zwei Parteien nicht von einer Partei alleine erstellt werden kann.

Obwohl ich meine sogar irgendwo gelesen zu haben das diese Anmeldungen nicht mal richtige Verträge sind...könnte mich aber irren.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@Miad
Auch defekte Rundfunkgeräte die sich ohne großen Aufwand wieder reparieren lassen sind GEZ pflichtig da diese ja schließlich wieder instand gesetzt werden können. Erst wenn der Tuner ausgebaut wurde ist es mit Sicherheit kein empfangsbereites Gerät mehr.
Was jetzt "großer Aufwand" bedeuted ist wohl ziemlich gummimäßig.


Viele Grüße, Michael

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich dachte nur das ein rechtskräftiger Vertrag zwischen zwei Parteien nicht von einer Partei alleine erstellt werden kann.

Wie ich oben schon schrieb:

GEZ-Gebührenpflicht entsteht nicht erst, wenn du einen Vertrag mit der GEZ schließt. Sie ergibt sich aus RGebStV (der trotz des Namens ´Staatsvertrag´ normalen Gesetzesrang hat).

In sofern paßt das Steuerbeispiel, denn du mußt auch Steuern zahlen, obwohl du keinen Steuerzahlungsvertrag mit dem Staat geschlossen hast. Und die Urteile des BVerfG zur GEZ-Gebühr lassen erkennen, daß das Gericht darin auch mehr eine (pauschale) Steuer als eine (konkrete) Nutzungsgebühr sehen.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Slaught
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

@Leibgerichtshof
Das ist mir klar.
Aber man kann mir doch keinen Fernseher versteuern den ich nicht besitze oder?
Und genau das ist hier passiert.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Da hast du natürlich recht. Nur mit dem Radio wirst du nicht durchkommen.

3x Hilfreiche Antwort

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