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Problem mit Sat SChüssel auf Balkon

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Problem mit Sat SChüssel auf Balkon

Hi Leute, ich wohne hier in einer 2-zimmer Whg. Oben aufm Dach ist eine Gemeinschafts-sat-Anlage installiert, welche mir 20 (natürlich nicht von mir) ausgewählte Programme über ein Antennenkabel zur Verfügung stellt. Da das für mich aber ungenügend war (u.a. weil ich ein Premiere Abo habe und deshalb digitalen Empfang brauche), habe ich mir auf den Balkon eine Sat Schüssel _gestellt_. Die Schüssel ist nicht fest angebracht, es wurde nichts baulich verändert etc. Sie steht auf einer mobilen Standfuss, ist aber gegen Sturmschüden oder herunterfallen mehr als ausreichend gesichert. Natürlich ist die Schüssel von ausserhalb sichtbar da eine Sat-Schüssel ja "Blickkontakt zum Satelliten" für den Emfpang benötigt.. dass die Schüssel dann nicht gänzlich versteckt werden kann steckt also in der Natur der Sache. Die Schüssel verändert aber keinesfalls das gesammterscheinunbsbild er Anlage, da das Haus erstens potthässlich ist und zweitens die Nachbarn auch allerlei Schrott auf ihrem Balkon rumstehen haben.
Jetzt habe ich einen recht unfreundlichen Brief von meinem Vermieter in Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung bekommen, welcher besagt ich hätte noch 10 Tage zeit die " "unautorisiert installierte Parabolantenne" wieder zu beseitigen.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir jetzt?

danke im vorraus
Basti


von Testosteron am 20.05.2005 20:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Problem mit Sat SChüssel auf Balkon
Soweit ich weiß ist das Anbringen einer Sat-Schüssel auf dem Balkon zulässig. Hättest Du keinen Balkon und unerlaubt die Schüssel am Haus festgebohrt, dann müsstest Du sie per Wunsch des Vermieters umgehend entfernen. Ich habe hier etwas gefunden, vielleicht hilft es Dir, obwohl hier der Unterschied zwischen Balkon und die Befestigung am Gebäude leider nicht erwähnt werden.

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Wer als Mieter mehr als drei bis fünf tradionelle Fernsehprogramme sehen will, kann aber auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel installieren lassen. Dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Artikel 5. Der Vermieter muß allerdings um Erlaubnis gefragt werden.

Fünf Voraussetzungen - so muss der Vermieter zustimmen:

* Das Haus darf weder über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel noch über einen Breitbandkabelanschluß verfügen. Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Parabolantenne verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muß. Ausnahme: Der Mieter weist nach, daß er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter.
* Der Mieter muß alle anfallenden Kosten übernehmen.
* Die Satellitenschüssel muß fachmännisch aufgestellt werden.
* Die Anlage muß baurechtlich zulässig sein.
* Die Schüssel muß an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. Hierdurch darf aber der Mieteranspruch auf Installation nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden, zum Beispiel wenn durch den vorgegebenen Montageort erheblich höhere Kosten entstehen würden (Landgericht Hamburg 334 S 74/96).

Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen. Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt (AG Augsburg 3 C 5191/97).


von Knuba am 20.05.2005 22:42
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