Ich hatte 2 Fälle bei dem Herrn Schneider, der eine Fall ist erledigt, da hat er nun sich gemeldet das es erledigt sei.
In der 2. Angelegenheit sind lediglich nur noch seine KOsten offen, diese zahle ich mit Raten von 20,00 euro ab. Aktuell sind es noch 100,00 euro, kein großer Betrag, findet er wohl auch.
Nun habe ich ein Schreiben von Ihm bekommen in dem ich aufgefordert werde die restliche Forderung in einer Summe sofort zu begleichen. Obwohl die Raten pünktlich gezahlt wurden und diese erst zum 01.02 wieder fällig sind.
Kann ich trotzdem meine Zahlung so bei behalten oder muss ich die Summe in eins bezahlen?
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Problem mit RA Schneider
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
liegt eine Ratenzahlungvereinbarung vor oder haben Sie einfach gesagt "ich zahle die Forderung in Raten"? Wurden alle Raten pünktlich gezahlt?
Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde und Sie die Raten ordnungsgemäß gezahlt haben, sollten Sie den RA auf die Ratenzahlung hinweisen und diese auch fortsetzen.
MFG
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Es gibt eine Ratenzahungsvereinbarung und diese sind auch alle gezahlt worden. Eine Aufhebung hat es hier zu auch nicht gegeben.
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Ich habe wieder Problem mit dem Rechtsanwalt Schneider. Die Forderung ist nun bis auf 20 euro beglichen. Diese letzte Rate habe ich am 28.04. überwiesen. Da ich vorher mein Gehalt noch nicht hatte. Gestern bekam ich dann einen Mahnbescheid, obwohl die Forderung komplett beglichen ist. Ich habe so den Verdacht das der Herr RA Schneider noch etwas dazu verdienen möchte, den warum sollte er, über die Höhe der Rate, mir einen Mahnbescheid schicken.
Muss ich die Kosten für den MB bezahlen?
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Legen Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein.
Sollte es zur Klage komen, legen Sie dem Gericht die
Zahlungsbelege vor.
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Hallo,
ich würde vor dem Widerspruch allerdings sämtliche Zahlungen prüfen - wurde vielleicht mal eine Rate vergessen oder eventuell ein falscher Verwendungszweck angegeben??
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Wann wurde der Mahnbescheid beantragt?
Wetten ein paar Tage (5-10) vor Zahlung der Rate?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Trotzdem fristgerechter Widerspruch beim zuständigen Mahngericht (Frist sind 2 Wochen) und den nicht zurückziehen!!!
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quote:
Diese letzte Rate habe ich am 28.04. überwiesen. Da ich vorher mein Gehalt noch nicht hatte. Gestern bekam ich dann einen Mahnbescheid, obwohl die Forderung komplett beglichen ist.
Was war denn als Zahlungstermin vereinbart - hört sich für mich so an, als ob mindestens diese Rate zu spät gekommn ist.
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Haben Sie es einmal mit einem Anruf beim Herrn Schneider versucht? Das sieht doch alles wie ein Missverständnis aus.
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Nur sind bestimmte Leute wohl leider weniger daran interessiert, derartige Missverständnisee zu klären, sagen wir mal so.
Immerhin ist ja jetzt bezahlt, oder? Das ist ja schon mal gut. Beim Widerspruch mit Belegen geltend machen, dass bereits bezahlt ist und sich daher weiteres erübrigt. Zahlungsnachweise trotzdem weiterhin auf alle Fälle aufheben.
-- Editiert am 09.07.2011 22:43
quote:
Haben Sie es einmal mit einem Anruf beim Herrn Schneider versucht?
Absolut nutzlos, sogar kontraproduktiv.
quote:
Das sieht doch alles wie ein Missverständnis aus.
Ja der Herr Schneider hat ganze Aktenschränke voller solcher Missverständnisse (= unberechtigte Forderungen), dafür ist er bekannt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
O ja...
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