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Problem mit Lastschriftrückgabe

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Problem mit Lastschriftrückgabe

Viele Grüße,

da mir eine Firma die von ihnen selbst erstellte Gutschrift wochenlang nicht auszahlte, habe ich nach mehreren schriftlichen Mahnungen bei meiner Bank die Rückgabe einer Lastschrift aus dem Jahre 2010 beauftragt.

Die Rücklastschrift wurde auch sofort ausgeführt und gutgeschrieben ( ohne vorbehaltlichen Hinweis ) , nach 14 Tagen allerdings wieder storniert, da die Firma die Reklamation nicht anerkennen würde.
Im Glauben auf die Verlässlichkeit der Kontogutschrift, habe ich sogar noch eine zuviel gezahlte Summe an die Schuldnerfirma zurück überwiesen.

Zum Dank ist dieses Geld natürlich jetzt auch futsch !

Mich interessiert, ob es einen Sinn hat, die Bank zu verklagen, wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte.

Danke und Grüße


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von Th_M am 22.06.2011 09:57
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>Problem mit Lastschriftrückgabe
Hallo,

man kann 6 Wochen lang nach erfolgtem Bankeinzug bei erteilter Einzugsermaechtigung, dem Einzug ohne Angabe von Gruenden widersprechen.

Einem Widerspruch in diesem Zeitfenster hat die Bank ohne wenn und aber Folge zu leisten.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 22.06.2011 14:42
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>Problem mit Lastschriftrückgabe
Zunächst mal Danke, wie ist es aber bei Rückbuchungen über mehr als 6 Wochen ?
In meinem Fall wurde einer Lastschrift vom November 2010 widersprochen.
Hier wird zwar einiges erläutert, aber nicht ganz eindeutig.

http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/zahlungsverkehr/lastschriftverkehr.htm#widerspruchsrecht


Grüße

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von Th_M am 22.06.2011 19:07
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>Problem mit Lastschriftrückgabe
Hallo,
im Prinzip gilt die 6-Wochen-Frist, diese allerdings nach erfolgtem Rechnungsabschluß! Ist diese Frist verstrichen, gilt die Lastschrift als genehmigt!


von CBW am 22.06.2011 21:21
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>Problem mit Lastschriftrückgabe
Hallo,

die Bank hat ja in meinem Fall eine schon mehrere Monate alte Lastschrift zurückgeholt, da das ja möglich war, muss es doch auch für diese Fälle, abweichend von der 6 Wochen Regelung, gesetzliche Grundlagen geben.
Diese suche ich.

Grüße

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von Th_M am 24.06.2011 07:53
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>Problem mit Lastschriftrückgabe
grundsaetzlich sind Ruecklastschriften wg. Widerspruch ja immer moeglich, wie Sie mit dem von Ihnen angegebenen Link belegt haben. Die Banken allerdings schliessen in ihren AGB die Risikouebernahme (ueber 6 Wochen hinaus)aus, was man verstehen kann.

Niemand kann erwarten, dass bei Streitigkeiten das Risiko von einem Dritten, hier also die Bank, getragen wird. Es kann nicht Aufgabe der Zahlungsinstitute sein zu pruefen, ob Sie oder Ihr Lieferant einen Rechtsanspruch auf Erfuellung aus einem Vertrag haben. Das muessen Sie schon mit Ihrem Lieferanten direkt klaeren - ggf. vor Gericht.

Warum sollte da der Gesetzgeber taetig werden???? 6 Wochen sind doch Zeit genug!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 24.06.2011 12:55
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>Problem mit Lastschriftrückgabe
Ja, 6 Wochen sind normal auch ausreichend, hier lag der Fall leider etwas anders,
ein Gerichtsverfahren lohnt sich von der Summe her auch nicht.
Nochmals Danke

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von Th_M am 24.06.2011 19:11
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