Problem mit Kinderarzt

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Problem mit Kinderarzt

Hallo sehr geehrtes Forum,
wir haben folgendes Problem:
vor ca. 7 Wochen wurde unser Sohn mit Fieber gebohren und es wurde ein sog. Balkenmangel im Gehirn festgestellt. Bei seiner Entlassung aus dem Krankenhaus wurde uns eine humangenetische Beratung an einer Namhaften Universität empfohlen um festzustellen, ob dieser Balkenmangel genetisch bedingt ist, oder durch Zufall aufgetreten ist. Diese Beratung ist lt. Krankenhaus für die weitere Familienplanung von uns, oder später von unserem Sohn, da dieser Gendefekt vererbbar ist. Diese Untersuchung ist absolut freiwillig und kann zu jeder Zeit, also auch noch nach z.B. 15 Jahren durchgeführt werden. Wir haben uns einen Kinderarzt bei uns in der Nähe gesucht, ihm unseren Sohn vorgestellt und alle Unterlagen und mündlichen Informationen gegeben. Er hat sich aber keine Notizen gemacht!
Für diese genetische Untersuchung wurde unserem Sohn auch schon Blut von dem Kinderarzt abgenommen und zur Universität geschickt. Soviel zur Vorgeschichte.
Unser Sohn mußte letzte Woche wieder stationär ins Krankenhaus. Im Entlassungsbrief des Krankenhauses werden einige Medikamente für zuhause empfohlen. Also ist meine Frau letzten Freitag mit diesem Brief zum Kinderarzt, um sich ein Rezept ausstellen zu lassen und uns eine Überweisung für eine Impfberatung im behandelnen Krankenhaus zu holen. Die Sprechstundenhilfe druckte dieses auch und ging zum Arzt um es unterschreiben zu lassen. Plötzlich kam der Arzt wütend zu meiner Frau und wurde vor anderen Patienten laut. Er weigerte sich diese Rezepte und Überweisung zu unterschreiben und hat diese zerissen. Seine Aussage war, er wäre selber Arzt und könnte Sachen verschreiben und eine Impfberatung hätte er meiner Frau schon gegeben.
(Wir wollten lediglich eine 2. Meinung zur Impfung vom behandelnden Krankenhaus, da die unseren Sohn am besten kennen und er ein Risiko-Kind ist.) Der Kinderarzt hatte alle Impfungen empfohlen.

Meine Frau rief mich völlig geschockt an und ich riet ihr, den Termin am Montag zur erneuten Blutabnahme (die erste Blutprobe war lt. Uni unbrauchbar) abzusagen und einen neuen Kinderarzt z.B. im Krankenhaus zu kontaktieren. Bei dem Anruf von meiner Frau tickte dann der Kinderarzt völlig aus und drohte uns das Jugendamt wegen Vernachlässigung des Kindes zu Informieren. Darauf hin habe ich den Kinderarzt angerufen und den Sachverhalt nochmal geschildert, daß wir die Behandlung fortsetzen werden, aber nicht mehr bei ihm. Er meinte er würde trotzdem das Jugendamt informieren, hat mich noch als Klugsch...er bezeichnet und das Telefonat beendet. Meine Frau hatte deswegen Heulatacken und fast einen Nervenzusammenbruch und hätte beinahe dadurch ihre Milch zum Stillen verloren.

Meine Fragen:
- Welche Pflichten hat der Kinderarzt, bevor er das Jugendamt informiert? Muß er die Notwendigkeit der Blutabnahme vorher abklären? (da die Untersuchung ja eigentlich völlig Freiwillig ist und nicht zur Heilung beiträgt)
- Wenn er das Jugendamt ohne Abklärung informiert, macht er sich dann strafbar?
- Wie kann ich gegen dieses Verhalten vorgehen? (Ärztekammer und Krankenkasse werden Informiert!)
- Kann ein Arzt Überweisungen und Rezepte von empfohlenen Medikamenten verweigern?
- Sollte ich schon jetzt einen Anwalt einschalten oder warten bis das Jugendamt vor der Tür steht?
- Kann ich ihn dann wegen falschen Anschuldigungen oder Verleumnung verklagen oder anzeigen?

Der Kinderarzt hat, wie sich dadurch zeigt, nicht einmal mit den Unterlagen die wir ihm zur Verfügung gestellt haben, befasst. Dort stehen Namen und Internetseite der Universität zur Information der Untersuchung drin.

Vielen Dank.
Gruß,
Frank



von Metacrates am 01.12.2008 17:05
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Problem mit Kinderarzt
Mit Verlaub aber ich denke das der Gute ein bisschen zu viel aus seinem Medikamentenkoffer genascht hat!

Der wird bestimmt nicht das Jugendamt informieren. Da macht er sich ja lächerlich wenn raus kommt wie der mit Ihrer Frau umgesprungen ist.

Wegen was denn auch? Weil Sie sich im Interesse Ihres Sohnes eine 2. Meinung eingeholt haben?

Ich würde mir an Ihrer Stelle da keine Sorgen machen und eben zu einem anderen Arzt gehen.


von tommygun am 01.12.2008 17:26
Status: Stift (51 Beiträge)
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>Problem mit Kinderarzt
Ihr habt doch immernoch die freie Arztwahl.
Und so wie er sich verhalten hat, würde ich keinen Fuß mehr in diese Praxis setzen!
Sucht Euch einen anderen Arzt und fordert dann die Akten ein, soweit ich weiss ist er zur Herrausgabe verpflichtet.
Und auch ich denke das hier das Jugendamt nichts unternehmen wird, Ihr habt den Kleinen ja nun schon mehrfach vorgestellt und eine zweite Meinung einholen macht beim Amt nur einen noch besseren Eindruck!
Es gibt nämlich auch Eltern die gehen mit Ihren Kindern gar nicht zum Kinderarzt...

Ich wünsche Euch alles Gute


von dienana am 01.12.2008 19:27
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
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>Problem mit Kinderarzt
Der Arzt ist nicht verpflichtet, eine Überweisung zur Mit-/Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt auszustellen, wenn er die erforderliche Qualifikation besitzt, die nötige ärztliche Leistung fachgerecht selbst zu erbringen. Im geschilderten Fall dürfte davon auszugehen sein, dass der Kinderarzt die Fach- und Sachkunde zur Erbringung einer Impfberatung wohl besitzen dürfte. Darüber hinaus ist die Leistung der Schilderung des Fragestellers zufolge ja auch durch den Arzt erbracht worden, so dass eine Überweisung zu einem weiteren Arzt nicht nötig war.

Der Arzt ist zudem in der Wahl seiner Behandlung frei, d.h. er muss nur diejenigen Medikamente verschreiben, die seiner Auffassung nach notwendig sind. Im Gegenteil darf er weitere oder andere Medikamente nicht verordnen. Dass unterschiedliche Ärzte unterschiedliche Auffassungen vertreten, liegt in der Natur einer Wissenschaft. Daher gibt es ja grundsätzlich die Möglichkeit, seinen Arzt frei zu wählen, d.h. man kann denjenigen Arzt auswählen, dessen wissenschaftliche Meinung einem am besten gefällt.

Wenn man sich mit seinem Arzt streitet, kann das zu beiderseitigen Missverständnissen führen.
Möglicherweise könnte der Arzt zu der Auffassung gelangen, dass die Eltern eines erheblich erkrankten Kindes die hieraus resultierende medizinische Problematik nicht erfassen und möglicherweise deswegen nicht ohne fremde Hilfe bewältigen können.

Eine solche Situation könnte eine Gefährdung des Kindeswohles bedeuten. Wir wissen nicht, was genau die Kindesmutter mit dem Arzt besprochen hat. Tatsächlich jedenfalls ist der Arzt aus diesen zweifelsohne kurzen und durch Streiterei überlagerten Kontakten zu der Auffassung gekommen, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohles vorlägen.

Solchen Anhaltspunkten nachzugehen ist Aufgabe des Jugendamtes (§8a SGB VIII). Anders als im Fernsehen manchmal dargestellt, ist der Arzt in Deutschland ja gerade keine Ermittlungsbehörde.

Nach §203 StGB ist dem Arzt die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen, von denen er im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt hat, verboten.

Insbesondere vor dem Hintergrund des angedrohten Behandlungsabbruches hat der Arzt aber seinerseits keine Möglichkeit mehr, auf die ordnungsgemäße Versorgung des kranken Kindes hinzuwirken und sich regelmäßig von dieser zu überzeugen.

Als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag heraus erwächst dem Arzt jedoch durch die Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten eine Garantenpflicht für das Wohl des von ihm behandelten Patienten (§13 StGB). Er hat also nur noch die Wahl, das Risiko einzugehen, sich einer möglichen Straftat durch Unterlassen schuldig zu machen, oder die zuständige Behörde über seine Befürchtung in Kenntnis zu setzen.

Da der Arzt nicht durch Gesetz zu verpflichten ist, das Risiko einer Straftat auf sich zu nehmen, sondern ihm diese Straftat ja gerade durch Gesetz verboten ist (ist logisch, Straftaten sind natürlich verboten), folgt, dass die Offenbarung von Privatgeheimnissen an die hier zur Gefahrenabwehr zuständige Behörde eben nicht etwa unbefungt, sondern gerade befugt erfolgt. Eine Strafbarkeit wegen der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht scheidet damit aus.

Hierbei ist nicht relevant, ob die Ermittlungen des Jugendamtes hinterher tatsächlich eine Gefährdung des Kindeswohls ergeben. Es reicht, dass der Arzt bei den wenigen und kurzen Kontakten zu Kind und Eltern den Eindruck gewinnen konnte, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohles lägen vor (§16 oder 17 StGB, das konnte ich noch nie auseinander halten).

-- Editiert von mega am 01.12.2008 21:32


von mega am 01.12.2008 21:22
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>Problem mit Kinderarzt
Ich würd mich da jetzt gar nicht groß verrückt machen.
Klar ist es ärgerlich was der Arzt da abgezogen hat (hab da selbst gerad son tolles Erlebnis gehabt), aber es ist absolut eure Entscheidung zu welchem Arzt ihr geht und wenn ihr euch nicht gut beraten fühlt auch noch eine zweite Meinung einzuholen (wahrscheinlich hat er sich da etwas angegriffen gefühlt. Jeder halbwegs gute Mediziner versteht auch das einholen einer Zweitmeinung und erst recht einer Spezialistenmeinung).
Sollte er das Jugendamt einschalten würde ich es drauf ankommen lassen. Ihr wolltet die Behandlung nicht abbrechen, sondern von ihm ja anfangs sogar noch eine Überweisung und dass ihr nach seinem Verhalten nicht mehr dort hin gehen wollt/werdet ist klar. Das das Kind weiterhin behandelt wird (aber eben von einem anderen Arzt) lässt sich ja anhand von Attesten nachweisen. Deshalb würde ich mir relativ bald einen neuen Kinderarzt suchen und dieser sollte die Akte beim alten Arzt anfordern.
Ein Arzt kann meines Wissens empfohlene Medikamente oder Überweisungen verweigern (hab ich allerdings noch nie erlebt, denn ne Überweisung will man nicht grundlos und ein Medikament wird von einem anderen Arzt nicht grundlos empfohlen.)
Ist das denn eine reine Überweisungspraxis zu der ihr wollt? Als Kind braucht man doch bei einem "normalen" Arzt sonst keine Überweisung (da war doch was mit unter 18 soweit ich mich erinnern kann).
Ich würde meine Energie auch nicht unbedingt in den "etwas" unfreundlichen Kinderarzt stecken sondern in die Gesundheit meines Kindes. Wahrscheinlich war seine Drohung eh nur heiße Luft.


von suki am 02.12.2008 01:41
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