>Problem mit Handwerker
Wenn mündlich vereinbart wurde, dass die zusätzlichen Arbeiten nicht berechnet werden, dann ist es so. Die Frage ist, wie das ggf. nachzuweisen ist. Grundsätzlich muss zwar der Handwerker nachweisen, dass ein Auftrag vorlag und grundsätzlich sollte auch davon ausgegangen werden, dass die Ausführung entsprechend vergütet wird.
Dass hier ein Auftrag vorlag, ergibt sich ja schon dadurch, dass die Arbeiten ausgeführt wurden und auch der Ausführung nicht widersprochen wurde. Wenn es aber widersprüchliche Aussagen dazu gibt ob die Arbeiten vergütet werden oder nicht, vermute ich stark, dass diesen Nachweis der AG erbringen müsste.
Vielleicht sollte man den Handwerker diesbezüglich anschreiben und auf die mündliche Vereinbarung hinweisen, mal sehen, was zurück kommt. Und vor allem nie wieder etwas nur mündlich vereinbaren!
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von fridolin501 am 10.09.2010 10:36
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