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Problem mit Handwerker

Hallo,

ich hatte ein Fa. beauftragt Renovierungsarbeiten am mein Haus durchzufüren.
Vor der Ausführung der Arbeiten habe ich mir ein Angebot geben lassen auch unterschrieben und der Auftrag wurde ausgeführt.

Bei der Ausführung wurden noch ein paar Arbeiten mitausgeführt was nicht im Angebot stand. Wir haben den Handwerker mitgeholfen und die zusätlichen Arbeiten werde er nicht berechnen wurde mit uns mündlich ausgemacht.

Jetzt will er für die zusätzlichen Arbeiten 900€.
Für die Ausführung der Zusatzarbeiten habe ich nicht unterschrieben. Muss ich mir sorgen machen wenn ich nicht Zahle.

Gruß
Musa

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von MUSA1979 am 05.09.2010 19:48
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>Problem mit Handwerker
Wenn mündlich vereinbart wurde, dass die zusätzlichen Arbeiten nicht berechnet werden, dann ist es so. Die Frage ist, wie das ggf. nachzuweisen ist. Grundsätzlich muss zwar der Handwerker nachweisen, dass ein Auftrag vorlag und grundsätzlich sollte auch davon ausgegangen werden, dass die Ausführung entsprechend vergütet wird.
Dass hier ein Auftrag vorlag, ergibt sich ja schon dadurch, dass die Arbeiten ausgeführt wurden und auch der Ausführung nicht widersprochen wurde. Wenn es aber widersprüchliche Aussagen dazu gibt ob die Arbeiten vergütet werden oder nicht, vermute ich stark, dass diesen Nachweis der AG erbringen müsste.

Vielleicht sollte man den Handwerker diesbezüglich anschreiben und auf die mündliche Vereinbarung hinweisen, mal sehen, was zurück kommt. Und vor allem nie wieder etwas nur mündlich vereinbaren!

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von fridolin501 am 10.09.2010 10:36
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