Problem mit Domains die hoheitliche, offizielle...

27. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
maikl
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 13x hilfreich)
Problem mit Domains die hoheitliche, offizielle...

Hallo,
ich würde mich gerne informieren über die mögl. Probleme mit Domains/Domainnamen die hoheitliche, offizielle Teile enhalten oder gänzlich daraus bestehen.

(??? steht für Domainendung FirstLevel tld)
Welche Probleme ergäben sich bei Domains wie polizei.???, justiz.???, amtsrichter.???, handelsregister.??? usw.?

Es sind ausnahmslos Begriffe gemeint die kein Markenrecht verletzen, sondern womöglich in oder als Domains den Eindruck erwecken könnten es handele sich um offizielle Adressen/Webseiten des Staates, eines Bundeslandes oder einer Stadt/Gemeinde.

Bei dem Begriff Justiz kann es sich zB auch nur um ein anderes Wort für Rechtspflege handeln und Inhalte hinter justiz.??? könnten durchaus nicht von rein offizieller, hoheitlicher Natur sein, sondern bspw. den User lediglich über die Rechtspflege als solche informieren.
Welches Problem entstünde zB bei einer durch eine Privatperson registrierten Domain wie polizei.bayern oder stadtverwaltung.berlin?


MONI

-- Editiert maikl am 27.11.2014 01:09

-- Editiert maikl am 27.11.2014 01:09

-- Editiert maikl am 27.11.2014 01:11

-- Editiert maikl am 27.11.2014 01:12

-- Editiert maikl am 27.11.2014 01:15

-- Editiert maikl am 27.11.2014 01:16

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Welches Problem entstünde zB bei einer durch eine Privatperson registrierten Domain wie polizei.bayern oder stadtverwaltung.berlin?


Da wäre ein Unterlassungsanspruch seitens der Stadt gegeben, wenn solche Domains denn überhaupt vom jeweiligen Registrar einfach an jedermann herausgegeben werden sollten.

Dazu gibt es schon einschlägige Rechtsprechung.

quote:
Bei dem Begriff Justiz kann es sich zB auch nur um ein anderes Wort für Rechtspflege handeln


Der Begriff ist auch allgemein genug, aber "amtsgericht" oder "polizei" als Domain-Bestandteile berühren die Namensrechte der jeweiligen Behörden.

Mal abgesehen davon, daß ich mich frage, was eine Privatperson mit so einer Domain wollte außer Unfug zu machen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Da wäre ein Unterlassungsanspruch seitens der Stadt gegeben, wenn solche Domains denn überhaupt vom jeweiligen Registrar einfach an jedermann herausgegeben werden sollten.
Dazu gibt es schon einschlägige Rechtsprechung. <hr size=1 noshade>


z.B. die hier:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=696

und die hier:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2002/20_U_141_02urteil20021210.html


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
maikl
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke drkabo.

Besonders Interesse habe ich an Domainnamen oder Bestandteilen bei denen es sich vllt. nur um den Eindruck einer offiziellen Seite von einer Behörde oder Stadt/Gemeinde handelt.

Hierbei gehts besonders um Allgemeinbegriffe wie Justiz oder Strafvollzug oder Stadtrecht oder Verwaltung oder Landesrecht oder Kammer oder Register.
Mit einer .de oder .com Domain bringt man ja konkret keine Stadt/Gemeinde vllt. jedoch den Staat ins Spiel.

Mit einer neuen Endung wie .berlin -also strafvollzug.berlin- sieht das ev. anders aus, weil hier eine Zuordnung über die FirstLevelDomain(.berlin) entsteht?!

Welche Probleme gäbe es also bei


strafvollzug.berlin
justiz.hamburg
verwaltung.koeln
landesrecht.bayern
usw.
?

MONI

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Besonders Interesse habe ich an Domainnamen oder Bestandteilen bei denen es sich vllt. nur um den Eindruck einer offiziellen Seite von einer Behörde oder Stadt/Gemeinde handelt.

Also willst du Unfug treiben, indem du "offiziell anmutende Webseiten" fakest und dann Schwachsinn treibst? Bedenke, dass es dann auch eine strafrechtliche Komponente gibt. Da braucht es nicht mal das Namensrecht irgendeiner Behörde o.ä., um dir die Domain dann still zu legen.

quote:
Mit einer .de oder .com Domain bringt man ja konkret keine Stadt/Gemeinde vllt. jedoch den Staat ins Spiel.

Wie kommst du denn auf diesen Quatsch. Unter DE tummeln sich alle möglichen offiziellen Domains von Städten, Behörden usw. Das hat nichts mit dem Staat zu tun.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Hierbei gehts besonders um Allgemeinbegriffe wie Justiz oder Strafvollzug oder Stadtrecht oder Verwaltung oder Landesrecht oder Kammer oder Register.


"Verwaltung" oder "Register" sind nicht geschützt, im Zusammenhang mit dem Städtenamen könnte aber "Verwaltung" problematisch werden. Gegen "berlin-register.xy" spricht jedoch IMO nichts, weil das nicht der Name einer offiziellen Behörde ist.

"landesrecht.xy" dürfte auch unkritisch sein, weil es keine Behörde gibt, die so heißt.

Mit "justiz.xy" oder "polizei.xy" oder "verwaltung.xy" mit Städtenamen in der SLD oder TLD ("verwaltung-hamburg.xy", "polizei.berlin") wird es hingegen höchst problematisch werden.

quote:
Also willst du Unfug treiben, indem du "offiziell anmutende Webseiten" fakest und dann Schwachsinn treibst?


Wenn ich mal raten darf: der Fragesteller möchte vielleicht sowas wie Protestseiten bauen nach dem Motto "wer justiz.berlin aufruft, sieht Infos darüber, wie ungerecht und böse die Berliner Justiz doch ist".
Wie sagt mein Freund so schön: fällt aus wegen "is nich". ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Welche Probleme gäbe es also bei

strafvollzug.berlin
justiz.hamburg
verwaltung.koeln
landesrecht.bayern
usw. <hr size=1 noshade>


Die gleichen wie bei

strafvollzug-berlin.de
justiz-hamburg.de
verwaltung-koeln.de
landesrecht-bayern.de
usw.

Und dann ist mit dem verlinkten Urteil des LG Bremen eigentlich alles gesagt (9 O 2232/06 ).




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maikl
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 13x hilfreich)

An alle:
1. Anfangs habe ich eine ganz normale Frage gestellt.
2. Inzwischen werde ich schon verdächtigt was ganz-ganz Schlimmes vorzuhaben.
3. Ich kann alle beruhigen, ich habe nichts vor.

So und nun zum eigentlichen Problem:
Bei dem Urteil des LG-Bremen stand ja in der Domain noch ein Stadt/Gemeindename.

Wie stehts aber mit dem Urteil:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/olg-koeln_mahngericht.pdf

Hier ist kein Stadt-/Gemeindename benutzt und der Beklagte bekommt in der Berufung Recht.

Ich stelle also fest das Ganze ist nicht so eindutig wie man gemeinhin annimmt.

Würde ich justiz.de nutzen bekäme ich wahrscheinlich keine Probleme, anders als bei justiz.hamburg oder justiz.bayern.

Damit wäre aber auch eine Domain wie verwaltung.de weniger problematisch als verwaltung.koeln.

So und nun bringen wir mal die Vergabestellen ins Spiel. Die haben nämlich sog. Black und Whitelists und bestimmte restriktive Reg.-Bedingungen wie zB für .berlin und .hamburg, während .koeln es ziemlich schleifen lässt (Wat fott is, is fott.)

Ich bin also immer noch offen für weitere Meinungen, wenn sie denn bei der Sache bleiben.
Schlußendlich stellt sich hier auch die Frage nach der Gleichbehandlung.

Sollte justiz.hamburg ein Problem sein, müsste es auch wirtschaft.hamburg, soziales.hamburg.
Denn unter all den Begriffen gibt es sicherlich Ämter, nur sind diese Ämter dabei nie konkret benannt.

MONI





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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Würde ich justiz.de nutzen bekäme ich wahrscheinlich keine Probleme, anders als bei justiz.hamburg oder justiz.bayern.
Damit wäre aber auch eine Domain wie verwaltung.de weniger problematisch als verwaltung.koeln. <hr size=1 noshade>

Das würde ich auch so sehen.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
2. Inzwischen werde ich schon verdächtigt was ganz-ganz Schlimmes vorzuhaben.

Weil du genau das angedeutet hast.

Und weil man sich ansonsten doch gar nicht diese Frage stellt, da einem die entsprechend "offiziellen Domains" vollkommen uninteressant sein dürften.

Wenn du beispielsweise einen gemeinnützigen Verein hast, der sich die TLD "verwaltung" reservieren würde und der für seine Tätigkeit bezogene Webseiten dann auf "www.berlin.verwaltung" usw. einrichtet, gibt es keine Probleme, da es wohl kaum die Namensrechte direkt betreffen wird. Das ist die Aussage. Aber nichts genaues weiß man nicht, bevor da nicht ausgeurteilt wurde. Der eine Richter sieht es so, der andere anders.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Auch sollte berücksichtigt werden, dass sich erhebliche Prozesskosten-Risiken für den Domainbucher ergeben können.
Gerade dann, wenn man sich in ein Minenfeld begibt, wie die anderen Poster schon dargelegt haben.

Die öffentlichen Institutionen haben mehr Kohle und oft ihre eigenen Justitiare für die Prozessführung.


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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Naja, ein Streit um hoheitliche / offizielle Domains ist aber billiger als ein Streit um kommerzielle Domains:

Bei der "shell.de"-Entscheidung des BGH wurde 2001 der Streitwert auf 247000 D-Mark festgesetzt, also grob 125000 Euro. Das ganze ist jetzt 13 Jahre her, heute wären es womöglich noch mehr.
Bei einem Streitwert von 125000 Euro würde das Prozesskostenrisiko (= das was man bezahlen muss, wenn man verliert = Gerichtskosten + eigene Anwaltskosten + gegnerische Anwaltskosten) gut 14000 Euro betragen.

Bei der "mahngericht.de"-Entscheidung des OLG Köln wurden "nur" 25000€ als Streitwert angesetzt.
D.h. das Prozesskostenrisiko beträgt nur gut 6400 Euro.

Die Zahlen gelten jeweils nur für die erste Instanz, sonst wird es noch teurer.

Das heißt aber auch, dass man mindestens 6400 Euro auf der hohen Kante haben muss und auch bereit sein muss, diese zu riskieren - bevor man sich auf einen Rechtsstreit um eine hoheitliche / offizielle Domain einlässt.
Wenn man nicht genug Geld flüssig hat, um einen Rechtsstreit auch im Fall einer Niederlage zu verkraften, dann sollte man gleich die Finger davon lassen.

Insofern stoße ich ins selbe Horn wie maestro1000.

Auch im Domain-Recht gilt leider(!), dass sich nicht unbedingt derjenige durchsetzt der Recht hat, sondern derjenige, der mehr Geld für Anwälte hat ...



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Die Zahlen gelten jeweils nur für die erste Instanz, sonst wird es noch teurer.


Richtig. Man darf nicht vergessen, daß man manchmal das "Pech" hat, die 1. Instanz zu gewinnen, dann geht die Gegenseite in Berufung und gewinnt dort, dann wird es richtig teuer.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Richtig. Man darf nicht vergessen, daß man manchmal das "Pech" hat, die 1. Instanz zu gewinnen, dann geht die Gegenseite in Berufung und gewinnt dort, dann wird es richtig teuer. <hr size=1 noshade>


Stimmt.
Im Prinzip muss man sich ausrechnen, welche Kosten im "worst-case"-Szenario auf einen zukommen.
Falls man dieses "worst-case"-Szenario finanziell nicht verkraften könnte - es besteht ja immer die Möglichkeit, dass dieses auch eintrifft - dann sollte man sich gar nicht erst auf einen Rechtsstreit einlassen.
Das ist zumindest meine ehrliche Meinung.




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#14
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Zumal man davon ausgehen kann, eine Behörde wird immer den vollen Instanzenweg (also je nach Streitwert AG-LG-BGH oder LG-OLG-BGH) gehen. Die hat ja Geld. ;)

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Aber muss sie überhaupt den vollen Prozessweg gehen? Bei Straftaten u.ä. werden die Domains sowieso sehr schnell und unbürokratisch still gelegt. Dieses Recht behält sich die DENIC sowieso ganz grundsätzlich vor:

quote:

(2) DENIC kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, wie er insbesondere vorliegt, wenn
a) die Domain als solche eine offenkundig rechtswidrige Aussage enthält oder
[...]
d) die Registrierung der Domain für den Domaininhaber ohne Rücksicht auf ihre konkrete Nutzung ganz offenkundig Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist oder



Ich weiß nicht, wie oft die DENIC davon bereits Gebrauch gemacht hat. Sicherlich hält sich die DENIC in Streitigkeiten etwas zurück und wartet auf einen Richterspruch, es gibt ja noch das international anerkannte DISPUTE-Verfahren für Domains. Aber es gibt sicherlich auch Konstellationen, wo es dann doch mal ganz schnell gehen kann mit dem Disconnect.

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-- Editiert mepeisen am 02.12.2014 17:19

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Aber muss sie überhaupt den vollen Prozessweg gehen?


Auch für eine Behörde ist der saubere Weg die Unterlassungsverfügung. Warum sollte sie sich darauf einlassen, daß der Betreffende nach "polizei.bayern" als nächstes "polizeibehoerde.bayern" registriert?

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