Problem mit Acoreus

13. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
Problem mit Acoreus

Anfang Januar hat Click and Buy von meinem Konto 10,00 € abgebucht. Da ich denen keinen Auftrag erteilt habe hatte ich die Forderung zurück gebucht. Ein paar Tage später wollte Click and Buy nun anstelle der 10,00 € 42,00 € haben. Das habe ich nun nicht eingesehen und um Klärung des ganzen gebeten. Eine Antwort bekam ich dann von Acoreus, die wollten zu den 10,00 € einmal 25,00 € und dann noch mal 7,50 € wofür diese Forderungen standen wurde mir nicht mitgeteilt. Ich habe mehrfach Acoreus aufgefordert mir die Forderungen zu belegen, ohne Erfolg, im März beliefen sich die Mahnkosten auf 88,00 €, Anfang April 98 und Ende April 108,00 € mit Schreiben vom 03.06 verlangt Acoreus jetzt 113,00 €. Ich habe Click and Buy mehrfach angeschrieben mir mitzuteilen wie sich die Forderung zusammen setzt. Die 10,00 € bin ich bereit zu zahlen, da der Verursacher ausfindig gemacht wurde. Ich bin auch noch bereit die Kosten für die Rücklastschrift zu tragen. Ich bin aber nicht bereit hier über 100,00 € Mahnkosten zu zahlen,

Was kann ich hier noch machen?

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wenn sich, nach vielen Wochen und Monaten, endlich herausgestellt hat, daß eine berechtigte Hauptforderung bestand - und diese aufgrund der unterlassenen Mitwirkungspflicht seitens des Inkassounternehmens erst zu einem wesenlich späteren Zeitpunkt geprüft werden konnte -, so ist auch nur diese zahlbar. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht würde ich ebenfalls empfehlen, ggf. die Rückbuchungskosten zu übernehmen.
Mehr nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Gebühren des extern beauftragten Inkassobüros sind sicherlich icht ansatzweise durchsetzungsfähig !
Falls Du nicht sicher bist wäre es sinnvoll die unstrittige Hauptforderung plus 6 € für die Rücklastschrift zweckgebunden an Click und buy zu überweisen.
Evtl noch mit dem Zusatz UV

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Seit einigen Monaten hatte ich Ruhe von Acoreus, heute bekomme ich ein Schreiben von einer Firma Coeo die hier eine Forderung gelten machen will welche bereits von mir mehrfach widersprochen wurde.

Coeo gibt nun in Ihrem Forderungsschreiben an:
Hauptforderung 42,50€
Zinsen 5,94€
Inkassovergütung 37,50€
Auslagen und Auskunftskosten 53,00€
und abzüglich eine Zahlung von 16,00€

Einen Nachweis über die angeblichen Abbuchungen konnte mir Coeo auch nicht vorlegen. Es handelt sich hierbei um die Forderung der Firma Acoreus welche ich seiner Zeit um Information bzw. um entsprechende Nachweise, mehrfach, gebenten haben. Um was für Abbuchungen es sich handeln soll? Von welchem Konto usw. da auf meinem Konto lediglich eine Abbuchung war, die war zu unrecht hatte ich dieser widersprochen.

Nachweise konnte mir bis jetzt keiner vorbringen.

Vorsorglich habe ich dem Schreiben widersprochen.

Was kann ich hier noch unternehmen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also. Wenn ich dich richtig verstehe, waren dir die 10 EUR letzlich verständlich, nachvollziehbar und unbestritten (also nach Monaten, die es zunächst nicht aufgeklärt wurde)? Wenn ja, überweise die und einen Anteil für Zinsen und Rücklastschriftgebühren (würde rund 10€ sagen) direkt an Acoreus mit Verwendungszweck zur Rechnungsnummer (oder was auch immer) sowie "Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Oder hast du das längst überwiesen? Dann ist es eh vollkommen irrelevant, was das Inkassobüro dir da schreibt.

Dem Inkassobüro folgendes schreiben:

quote:

Hallo.

Ich widerspreche der Forderung in allen Punkten. Ich habe monatelang immer wieder Click&Buy aufgefordert, mir mal genau darzulegen, was das für eine Forderung ist. Rechnungen und Nachweise, wo diese Forderungen herkommt, wurden mir monatelang verweigert. Dementsprechend liegen nicht einmal ansatzweise Gründe vor, die eine Beauftragung eines Inkassobüros rechtfertigen.

Ich untersage Ihnen weitere Kontakte. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise das Eintragen bei der Schufa. Ich untersage Ihnen gemäß BDSG, meine personenbzogenen Daten zu speichern.

An dieser Einstellung werden weitere Schreiben, Anwaltsschreiben oder Mahnbescheide nichts ändern.



Das schickst du per Einschreiben. Ab da ignorierst du alles, was kommt (alles außer einem Schreiben eines Gerichtes).

P.S.: Die Inkassokosten sind einmal mehr frei erfunden, vollkommen überhöht und sowieso nicht erstattungsfähig.

-- Editiert mepeisen am 10.10.2012 18:52

-- Editiert mepeisen am 10.10.2012 18:53

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Die 10,00€ + 6,00 für die Rücklastschrift hatte ich in 2010 schon bezahlt. Aber erst wollte man davon nichts wissen und dann konnte man das ganze nicht verbuchen. Ich hatte die Zahlung UV vorgenommen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ob man das korrekt verbuchen kann oder nicht, braucht dich nicht zu interessieren. Bezahlt ist bezahlt. Wenn dann zwei Jahre später ein Inkassobüro beauftragt wird ist das bestenfalls lächerlich.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Wenn ja, überweise die und einen Anteil für Zinsen und Rücklastschriftgebühren (würde rund 10€ sagen) direkt an Acoreus <hr size=1 noshade>
@mespeisen
acoreus ist seit 02/2012 pleite

@behnkek
quote:<hr size=1 noshade>Hauptforderung 42,50€
Zinsen 5,94€
Inkassovergütung 37,50€
Auslagen und Auskunftskosten 53,00€
und abzüglich eine Zahlung von 16,00€ <hr size=1 noshade>


LOL

Hier wird aber sehr stark auf Unkenntnis gehoftt :grins:
Erstaunlich allerdings das coeo ernsthaft zu glauben scheint das es Leute gibt die dann tatsächlich zahlen
Möglicherweise benötigt das Inkassobüro auch dringend Geld und hofft eben trotzdem auf Zahlung ?


Wenn Du nicht aus Mitleid zahlen willst dann würde ich wie folgt retournieren

Sehr geehrtes Inkassobüro

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer vertragskanzlei
werden zu keiner zahlung führen
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden
Unterlassen Sie die Telefonische Kontaktaufnahme
-------------------------------------------------------
Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012).sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........ohnehin nicht durchsetzungsfähig

Quelle

http://www.iff-hamburg.de

Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........


-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"



-- Editiert thehellion am 10.10.2012 22:41

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Scheint so zu sein, dass die coeo dem Insolvenzverwalter die Datenbestände abgekauft haben und nun auf etwas Geld hoffen.
Kann man einmal widersprechen und ab da ignorieren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

offtopic

Glücklicherweise ist die Vorgehensweise von Coeo meiner Einschätzung nach nicht unbedingt besonders clever

Schaut man sich die Auflistung an wundert man sich wie da Umsätze laufen sollen

Bei acoreus war es so das bei Kleinstforderungen das Gesamtgebührenpaket nicht über 30 € gekommen ist ..
Wenn man es übertreibt besteht - aus Sicht des IBs - die "Gefahr" das der vermeintliche Schuldner sich schlau macht und dann überhaupt keine Inkassogebühren zahlt

Der Wunsch sollte nicht Vater des gedankens sein

Ich glaube nicht das sich Coeo lange am Markt wird halten können





-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich habe heute ein Schreiben von Coeo bekommen in welchem mir mitgeteilt wurde das die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte die Inkassokosten dem Gläubiger zugesprochen haben. Es wird auf eine gültige Rechsanwaltsvergütung von 2004 verwiesen und das die Kosten so gerechtfertigt wären. Es werden hier nun

Zinsen von 4,16€
Spesen von 17,00€
Bearbeitungsgebühren (netto) 37,50€
Auslagen incl MwSt 30,00€

also insgesamt 88,66€

angegeben.

Für was die Spesen sein soll steht da nicht, auch nicht wie sich die Auslagen zusammen setzen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Wenn Du der Forderung wie oben empfohlen bereits schriftlich widersprochen hast dann ist das Schreiben eigentlich als Bettelbrief zu werten



-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du bereits widersprochen hast wie oben vorgeschlagen, dann ignoriere einfach alles weitere, was da kommt. Mahnbescheid dann widersprechen und gut ist.

Alleine mit dem Inhalt der Forderung ist das eher lächerlich. Mich würde nicht wundern, wenn der Richter kräftig über so Posten wie "Spesen" lacht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das geht doch niemals im Leben vor Gericht :augenroll:

So dumm kann nun wirklich kein Inkassobüro sein

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Mitlerweile hat Coeo aus dem Betrag 132,00 € gemacht und mir mit einem Mahnbescheid gedroht wenn ich nich zahle. Der Telefonterror geht selbst bis Samstagabend weiter.

Kann man sich über den Laden beschweren?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Inhaltlich bist du in meinen Augen vollkommen im Recht. Die Forderung war nicht nachvollziehbar, der Anbieter hat sich permanent quer gestellt, das auszuklären. Verzug ja aber dazu gehören nur Zinsen usw. Alles andere ist nicht erstattungsfähig. Schon von Anfang an nicht.

Nun die Inkassokosten als Hauptforderung aufzukaufen und nochmal Inkassogebühren aufzuschlagen (das passiert hier) ist grober Unfug. Das haben wir aber ja schon geklärt.

Was den Telefonterror angeht, empfehle ich folgendes:

quote:

Hallo.

Hiermit widerspreche ich erneut sämtlichen Forderungen. Sie haben keine Begründung vorgelegt, die ihre Forderung plausibel macht und keine nachvollziehbare Forderungsaufstellung.

Ich untersage Ihnen das Beantragen eines Mahnbescheides. Diesem werde ich unverzüglich widersprechen. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG, sowie weitere Maßnahmen (beispielsweise Schufa-Einträge). Auch Schreiben ihres Vertragsanwalts werden daran nichts ändern.

Insbesondere untersage ich Ihnen diesen Telefonterror. Erhalte ich auch nur noch ein Anruf ihrer Terror-Telefoncenter-Agenten werde ich Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Ich behalte mir vor, Sie wegen dieses Telefonterrors kostenpflichtig abmahnen zu lassen oder sie gerichtlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu zwingen.



Wieso einen Mahnbescheid untersagen? Der Schritt ist überflüssig, wenn du ankündigst, dem sowieso zu widersprechen. Machen sie es trotzdem bleiben sie in jeden Fall mindestens auf diesen Kosten sitzen.

Wenn sie nochmal anrufen, gehe zur Polizei oder zu einem Anwalt und lasse diese xxxxxxxx abmahnen :)

Beschwerden ansonsten an den BDIU richten (siehe Google) sowie an das zuständige Amtsgericht am Geschäftssitz. Das leitet die Beschwerden weiter (meist ist das Oberlandesgericht zuständig).



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.12.2012 12:46

-- Editiert Moderator am 13.12.2012 21:32

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Wenn die schon schriftlich zur Unterlassung von Anrufen aufgefordert wurden und die den Telefonterror fortsetzen, wäre jetzt der Zeitpunkt für eine anwaltliche Abmahnung.

Diese ständig steigenden "Strafgebühren" müssen definitiv nicht gezahlt werden, selbst in den Fällen, wo Gerichte tatsächlich Inkassokosten anerkennen. Wenn der Forderung widersprochen wurde, wären rechtliche Schritte das Mittel der Wahl und im Sinne der Schadensminderung nach §254 BGB geboten. So eine Kostenschinderei trägt wohl kein Gericht mit, es sei denn, jemand widerspricht dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht oder kassiert ein Versäumnisurteil.

Da aber hier wohl grundsätzlich Inkassogebühren fraglich sind (Mitwirkungspflicht bzgl. Aufklärung, einfache Mahnung), sollte man sich über noch so hohe Mondkosten keine Sorgen machen - Mahnbescheid widersprechen, fertig ist!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du kannst Dich bei dem für das Inkassobüro zuständen Landesgerichtspräsidenten beschweren

Normalerweise macht der Telefoninkasso Einsatz aus Sicht des COEO Inkassobüros absolut keinen Sinn wenn der Forderung bereits widersprochen wurde
Riskante Schiene die coeo da fährt

Evtl sind die finanziell sehr angespannt und benötigen dringend jeden Cent ?
Nur so lassen sich die Verzeiflungtaten irgendwie nachvollziehen
Man bettelt so lange bis Schuldner irgendwann aus Mitleid zahlt

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen