Problem Nebenkostenabrechnung

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem Nebenkostenabrechnung

Hallo Zusammen,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und mich gewundert, warum ich nur so wenig zurück erhalte.

Da viel mir auf, das der Vermieter die Kosten für die Treppenhausreinigung und das Kabelfernsehen diesmal auf weniger Nutzeinheiten verteilt hat, weil wahrscheinlich Wohnungen leer standen.

Ist das korrekt das ich für den Leerstand zahlen muss?

Vielen Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage damals betraf nicht mich persönlich und es ging um einen anderen Fall.
Bei mir geht es nur um die Posten Treppenhausreinigung und Kabelfernsehen die mich bei meiner Abrechnung wundern.

Gerade weil mein Vermieter eine Firma für die Abrechnung beauftragt hat, bin ich überrascht das die dann so einen Fehler machen.

Habe aber auch gerade in meinem Mietvertrag gesehen, das die beiden Posten wirklich mit dem Zusatz "je Mietpartei" vermerkt sind.

Das bedeutet eigentlich ist es nicht richtig das die beiden Posten nur durch die bewohnten Wohnungen geteilt werden aber da ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, darf es jetzt so gemacht werden, oder?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Bei den Grundgebühren für den Kabelanschluss ist das richtig, wenn es sich dabei um eine vom Vermieter zu zahlende Pauschale handelt.
Es wäre nicht richtig, wenn er je Wohnung zahlt und die Kosten für die freien Wohnungen auf die Mieter umlegt.

Die anteiligen Kosten der Treppenhausreinigung für die Leerstandswohnung hat der Vermieter zu tragen, verbunden mit denm Zusatz: so denn welche Anfallen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Habe aber auch gerade in meinem Mietvertrag gesehen, das die beiden Posten wirklich mit dem Zusatz "je Mietpartei" vermerkt sind.


Das spielt nach meiner Auffassung keine Rolle. Für die leer stehenden Wohnungen gilt der Vermieter als Mietpartei. Er darf das Leerstandsrisiko nicht auf die Mieter abwälzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das spielt nach meiner Auffassung keine Rolle. Für die leer stehenden Wohnungen gilt der Vermieter als Mietpartei. Er darf das Leerstandsrisiko nicht auf die Mieter abwälzen.


Genau so ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
Da viel mir auf, das der Vermieter die Kosten für die Treppenhausreinigung und das Kabelfernsehen diesmal auf weniger Nutzeinheiten verteilt hat,

Gedamtkosten sind dieselben wie letztes Jahr?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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