Problem: Auszug aus WG - alle sind Hauptmieter

11. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
riffmaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 16x hilfreich)
Problem: Auszug aus WG - alle sind Hauptmieter

Folgender Fall:

Berufsbedingt muss ein WG-Mitglied (idealerweise) die nächsten 2 Monate ausziehen.
Ein Problem stellt sich: alle 4 WG-Mitglieder sind im Vertrag Hauptmieter und somit kann eigentlich keiner einzeln kündigen.

Die übrigen 3 wollen weiterhin wohnenbleiben, also wäre ein Mitgliedsersatz, der auch neuer Hauptmieter wird, ideal.

- Im bestehenden Mietvertrag wird nicht speziell angegeben, dass es sich um eine WG handelt (der Vermieter selbst weiss allerdings Bescheid)

- auch ist kein spezielles Auswechselrecht im Vertrag beschrieben

Ist man in diesem Fall dem Wohlwollen des Vermieters 'ausgeliefert'?

bzw. ist es möglich einen Untermietvertrag abzuschließen der jegliche später evtl. auftretende gesamtschuldnerische Ansprüche
ausschließt?

Was wäre die klügste Lösung?

Weiss jemand Rat?

Vielen Dank im Voraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gobelin
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 68x hilfreich)

Zuerst seid ihr auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, das "auszugswillige" WG-Mitglied aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dies aber unbedingt schriftlich festhalten. Bei neuen WG-Mitgliedern braucht ihr diese nicht unbedingt in den Mietvertrag mit aufnehmen zu lassen, sondern ihr könnt eurerseits (als Hauptmieter) den Wohnraum untervermieten. Der Vermieter hat dann nur Ansprüche gegen den/die Hauptmieter und nicht gegen den/die Untermieter.

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
riffmaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 16x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Antwort, I.Quuu.

d.h.
1) das WG-Mitglied kann auf jeden Fall problemlos ausziehen, ist aber nicht automatisch aus dem Vertrag raus.

Frage:
Kann das auszugswillige WG-Mitglied mit dem neuen Mieter eigentlich noch einen Untermietvertrag abschließen oder schließt sich das von selbst aus, da ja ersterer im Prinzip auszieht?


3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Genau genommen müssen alle Hauptmieter so einen Untermietvertrag abschließen. Für die Schließung eines Untermietvertrages ist es aber unerheblich, ob man selbst in der WG wohnt oder nicht.

Ich würde aber zunächst versuchen, mit dem Vermieter eine Einigung über die Entlassung aus dem Mietverhältnis hin zu bekommen.

-- Editiert von hh am 14.06.2004 10:13:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)

das ist ja interessant,

wenn doch der Mietvertrag auf mehrere (mehr als 2 )Personen lautet kann doch automatisch davon ausgegangen werden, dass es sich um eine WG handelt, oder?

D.h. dann können die verbleibenden Mieter vom Vermieter die Aufnahme eines neuen 'Mietgliede' verlangen (LG Karlsruhe WM 92, 45; LG München I WM 82,189, ...BVerfG WM 93,104; WM 92, 46).

Bei nur 2 Personen als Hauptmieter besteht das Austauschrecht nicht! (?) dafür aber ein Anspruch auf Untervermietung LG Köln WM 91,483)

Allerdings sollte der Wechsel der Mitglieder einer Wohngemeinschaft dem Vermieter mitgeteilt werden

Liege ich jetzt da falsch und habe ich da 'alte' Urteile'

12x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
void
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 56x hilfreich)

wie verhält es sich denn, wenn bei 3 hauptmietern, einer ausziehen will, die anderen aber in der wohnung bleiben möchten.
ist der, der ausziehen will auf die "zustimmung" seiner Wg- mitgleider angewiesen? mit anderen worten, wenn sie nicht wollen, dass er auszieht, darf er dann nicht ausziehen????????????????????

ich hoffe auf ganz ganz schnelle antwort!!!!!!!!!!!

56x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
riffmaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Antworten.
Folgendes habe ich bis jetzt herausgefunden:

1) Ich kann ohne Probleme ausziehen und bin auch nicht auf die Zustimmung meiner Mitbewohner angewiesen.
(Achtung: Void)
Im Gegenteil: Im Extremfall kann ich kündigen und meine Mitbewohner wären dann ebenfalls draussen (das ist aber nicht wirklich gewünscht + das würde ich auch gerne noch mal nachlesen).

- d.h. ich werde nicht kündigen, sondern dem Vermieter mitteilen, dass ich ausziehe und einen neuen Hauptmieter stellen.
Dieser nimmt dann meinen Platz im alten Vertrag ein und mein Name wird durchgestrichen. Neumieter übernimmt somit alle neuen und auch ALTEN Verpflichtungen aus dem Vertrag.

- das geht wohl so, weil wir eine studentische Wohngemeinscheift sind und es in der Natur von WG's liegt, dass eine Fluktuation herrscht.
Vermieter muss Wechsel, wenn auch nicht im Paragraph begründet, doch hinnehmen ---> Duldungsanspruch.

- auch steht im unseren Vertrag nicht, dass wir keine Wechsel durchführen können.

Soweit dazu...100% sicher bin ich mir aber erst, wenn ich mir den Rat eines praktizierenden Rechtskundigen geholt habe.

Grüsse,
Riffmaker

13x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jude
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer 4er WG und wir sind alle Hauptmieter. Wir haben alle zusammen diese WG gegründet, vorher bestand also keine. Seit unserem Einzug verhält sich mein einer Mitbewohner wie ein andere Mensch und dies wie er sagt absichtlich. Er räumt nicht auf, putzt nicht, zahlt nicht pünktlich, hat keinerlei Interesse mehr an einem freundschaftlichen zusammenleben. Man muss daz sagen, die WG ist auf seine Idee hin entstanden und jetzt das. Ich und meine zwei anderen Mitbewohner, wir können uns diesen Wandel nicht erklären... wir haben es schon mit mehreren Gesprächen versucht, es ändert sich aber nichts. Dann haben wir ihm nahe gelegt auszuziehen, da dies nicht unsere Vorstellung eines angenehmen WG-Lebens ist. Die Antwort: Da könnt ihr lange warten... wenn ihr Krieg wollt könnt ihr den haben!!! Super, darauf haben wir auch kein Bock und haben es dann erneut wieder versucht mit ihm. Nun hat sich die Lage so zugespitzt, dass zwei Mitbewohner es einfach nicht mehr aushalten und wollen seinen Auszug irgendwie erzwingen. Der dritte Mitbewohner ist da auch für. Wie sollen wir da vorgehen. Sollen wir unseren Vermieter informieren und den ihn bitten uns zu helfen oder haben wir die Möglichkeit , wenn alle 3 einer Meinung sind ihn an die frische Luft zu setzen. Ich brauch echt dringend zu dem Thema hilfe....

52x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tribalcut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 22x hilfreich)

Guten Morgen alle zusammen!!
so zu meinem Problem!!
Mein Mitbewohner wohnt schon 10Jahre hier!
Ich bin vor 2Jahren hinzugezogen und haben jetzt Gemeinsamen Mietvertrag!!
Ich würde jetzt gerne Ausziehen da ich eh ein ganzes Jahr in Therapie gehen werde!!
Vermieter sagte schon direkt das nur beide ausziehen können!!
Wie Verhält sich das in so einen Fall bitte um schnelle Hilfe!!

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21x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Spitze, wenn man den kompletten Threat durchliest und dann unten merkt, dass der obere Teil gar nichts mit dem Frager zu tun hat.......

Es verhält sich so wie der Vermieter es sagt. Entweder beide kündigen oder keiner.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Guten Morgen alle zusammen!!
so zu meinem Problem!!

Eröffnen Sie bitte einen neuen Thread - dieser ist 10 Jahre (!) alt. Zu!

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1x Hilfreiche Antwort

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