Hallo,
ich habe eine kurze frage...
Was kann jemanden passieren der noch in der Probezeit ist und mit abgelaufenen Tüv fährt?
Danke und Gruß
Knoxi
Probezeit und abg. Tüv
4. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2009 | 10:08
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 75x hilfreich)
Probezeit und abg. Tüv
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2009 | 11:07
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
Je nachdem wie lange der TÜV abgelaufen ist bis zu 75€ Geldbuße zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen sowie bis zu 2 Punkten im VZR. Es ist ein B-Verstoß. So lange es der einzige Verstoß während der Probezeit bleibt führt er also nicht zu Probezeitmaßnahmen.
Und jetzt?
Schon
268.300
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten