Probeabo mit Geschenk

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)
Probeabo mit Geschenk

Hallo, was meint Ihr, kann ich ein Probeabo reklamieren und das Geld zurückbuchen, wenn zwar die Zeitung, nicht aber das schriftlich versprochene Geschenk geliefert wird? Das Geschenk würde im Laden das Dreifache kosten und ich habe die Zeitschrift nur genommen, weil ich es dabei ja FAST umsonst bekommen hätte. Auf Anfragen und Terminsetzungen meinserseits kam bis heute keine Reaktion. Das Ganze läuft jetzt seit 4 Wochen und endet in 2 Wochen. Geld wurde gleich zu Beginn abgebucht.

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-- Editiert am 01.01.2011 15:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ja, aber die Vertragsbedingung ist meist, das das Geschenk erst nach 6-8 Wochen kommt. Sorgfältig die Unterlagen lesen. Die Lastschriftrückgabe wäre unberechtigt, wenn nicht die sofortige Zusendung versprochen wurde.



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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, die Geschenkzusendung wurde für SOFORT versprochen. Auch steht in dem Begrüßungsschreiben, dass es schon unterwegs sei, da das Geld ja schon abgebucht wurde.....

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#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

du Solltest ganz vorsichtig sein.

hast du die ABO-probe gekündigt oder noch nicht? bei solchen ABO's wird der vertrag nämlich automatisch verlängert, wenn man nach Erhalt die vorletzten oder der letzten Ausgabe nicht kündigt. deshalb verschicken die meisten das geschenk erst, wenn diese frist versäumt wird.

Bei Abo's ist hast du kein Widerrufsrecht, wenn du über Internet das ABO bestellt hast und die gesamten ABO kosten bis zum nächsten Kündigungstermin die Grenze von 200 € nicht überschritten wird. kostet es mehr als 200 €, dann ist ein schriftlicher Vertrag notwendig und hier hast du einen Widerrufsrecht.

Gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#4
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Abo habe ich gestern per Fax gekündigt, das vorletzte Heft kommt heute. Ist also alles in der Frist. Habe nochmals darauf hingewisen, dass ich den Betrag zurückgegen lasse, wenn das Geschenk nicht bald kommt. Habe ja noch 2 Wochen Zeit zur Rückbuchung. Ich habe am 07.12. ein Schreiben ergalten, dass das Geschenk schon auf dem Weg sei. Nach der Sendungsnummer habe ich vergeblich gefragt.

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Bei Abo's ist hast du kein Widerrufsrecht,


Der Händler muss aber trotzdem das Zustandekommen des Abos nachweisen. Gerade beim Fernabsatz/Internet ist das fast unmöglich.

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#6
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Abo war nicht über's internet sondern ganz normal mit einem Coupon zum Ausfüllen, den ich hingeschickt habe. Und zum Abo gehörte das Geschenk und ohne Geschenk ist das doch nicht vollständig zustande gkommen. Also, kann ich doch widerrufen. Sehe ich das richtig?

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