Hallo, was meint Ihr, kann ich ein Probeabo reklamieren und das Geld zurückbuchen, wenn zwar die Zeitung, nicht aber das schriftlich versprochene Geschenk geliefert wird? Das Geschenk würde im Laden das Dreifache kosten und ich habe die Zeitschrift nur genommen, weil ich es dabei ja FAST umsonst bekommen hätte. Auf Anfragen und Terminsetzungen meinserseits kam bis heute keine Reaktion. Das Ganze läuft jetzt seit 4 Wochen und endet in 2 Wochen. Geld wurde gleich zu Beginn abgebucht.
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-- Editiert am 01.01.2011 15:37
Probeabo mit Geschenk
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ja, aber die Vertragsbedingung ist meist, das das Geschenk erst nach 6-8 Wochen kommt. Sorgfältig die Unterlagen lesen. Die Lastschriftrückgabe wäre unberechtigt, wenn nicht die sofortige Zusendung versprochen wurde.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Nein, die Geschenkzusendung wurde für SOFORT versprochen. Auch steht in dem Begrüßungsschreiben, dass es schon unterwegs sei, da das Geld ja schon abgebucht wurde.....
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Hallo
du Solltest ganz vorsichtig sein.
hast du die ABO-probe gekündigt oder noch nicht? bei solchen ABO's wird der vertrag nämlich automatisch verlängert, wenn man nach Erhalt die vorletzten oder der letzten Ausgabe nicht kündigt. deshalb verschicken die meisten das geschenk erst, wenn diese frist versäumt wird.
Bei Abo's ist hast du kein Widerrufsrecht, wenn du über Internet das ABO bestellt hast und die gesamten ABO kosten bis zum nächsten Kündigungstermin die Grenze von 200 € nicht überschritten wird. kostet es mehr als 200 €, dann ist ein schriftlicher Vertrag notwendig und hier hast du einen Widerrufsrecht.
Gruß
leon
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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"
Das Abo habe ich gestern per Fax gekündigt, das vorletzte Heft kommt heute. Ist also alles in der Frist. Habe nochmals darauf hingewisen, dass ich den Betrag zurückgegen lasse, wenn das Geschenk nicht bald kommt. Habe ja noch 2 Wochen Zeit zur Rückbuchung. Ich habe am 07.12. ein Schreiben ergalten, dass das Geschenk schon auf dem Weg sei. Nach der Sendungsnummer habe ich vergeblich gefragt.
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quote:
Bei Abo's ist hast du kein Widerrufsrecht,
Der Händler muss aber trotzdem das Zustandekommen des Abos nachweisen. Gerade beim Fernabsatz/Internet ist das fast unmöglich.
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Das Abo war nicht über's internet sondern ganz normal mit einem Coupon zum Ausfüllen, den ich hingeschickt habe. Und zum Abo gehörte das Geschenk und ohne Geschenk ist das doch nicht vollständig zustande gkommen. Also, kann ich doch widerrufen. Sehe ich das richtig?
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