Probandenhonorar = Schmerzensgeld, Versteuerung
Hallo,
ich habe an einer Arzneimittelstudie teilgenommen in dieser an drei aufeinanderfolgenden Tagen u.a. Gewebeproben operativ entnommen wurden.
Laut den im Internet zu findenden Informationen ist ein Probandenhonorar in der Steuererklärung als zusätzliches Einkommen anzugeben.
In einem Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Bezug von ALGII steht: " Die gezahlte Entschädigung ist bei einer Gesamtwürdigung als pauschaliertes und vorweggenommenes Schmerzensgeld für gesundheitliche Beeinträchtigungen anzusehen"
Urteil SG Düsseldorf Laut meinem Verständnis müsste dementsprechend das Probandenhonorar nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Ich weiss dies ist nicht wirklich ein allgemein bildendes Urteil, aber was meinen die fachlich versierten Leser hierzu, insbesondere ob ich damit ein Problem im Form einer Klage seitens des Finanzamtes bekommen kann sollte ich daher dieses Honorar nicht angeben da ein Schmerzensgeld anscheinend keine Einnahme nach dem EStG ist und meiner Auffassung nach die, im übrigen laut Vertrag als Aufwandsentschädigung bezeichnete, Entgeltung kein Einkommen ist. Kann mir das dann unter Umständen als bewuste Steuerhinterziehung zur Last gelegt werden.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
von derdanielder am 22.07.2012 12:43
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden