Pro DM/Schill verliert Streit um Bürgerschaftswahl
AFP VOM 15.8.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 3798 Aufrufe Mehr zum Thema:Schill, Pro, DM
- Hamburger Verfassungsgericht lehnt Einspruch ab
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anfechtung der Bürgerschaftswahl vom 29. Februar 2004 durch die Pro DM/Schill-Partei zurückgewiesen. Die Partei hatte Wahlfehler geltend gemacht, weil 90 Prozent ihrer Plakate im vergangenen Wahlkampf zerstört worden seien und die Hamburger Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend tätig geworden seien.
Das Gericht entschied jedoch, dass eine Partei kein Beschwerderecht habe. Das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht räume nur Wahlberechtigten und Abgeordneten, deren Mitgliedschaftsverlust die Bürgerschaft festgestellt habe, sowie Fraktionen, Gruppen und Minderheiten eine solche Beschwerdebefugnis ein. Parteien seien nicht genannt. Mit Pro DM/Schill war auch Hamburgs Ex-Innensenator Ronald Schill bei der Bürgerschaftswahl angetreten.
15. August 2005 - 17.40 Uhr
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