Privilegierung einer Lagerhalle im Außenbereich in NRW

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa467059-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privilegierung einer Lagerhalle im Außenbereich in NRW

Guten Tag,

ich besitze einen forstwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb in NRW. Dazu gehört eine kleine Lagerhalle im Ort (ca. 200qm). Da wir (also meine Kinder und ich) in der Zwischenzeit einige größere Maschinen zugekauft haben, fehlt uns leider mittlerweile der Platz alles trocken unterzustellen. Leider sind die Nachbarn in der Gegend nicht gerade freundlich gestimmt. Vor kurzem wurde eine kleine Autowerkstatt in der Nähe aufgrund von Lärmbelästigung den Behörden gemeldet.

Wir fahren unsere Lagerhalle mehrfach täglich (und das immer nachmittags/abends bzw. am Wochenende) an um Anbaugeräte zu wechseln, was aufgrund der Maschinengröße schon mit einer Lärmbelästigung einhergeht. Des Weiteren ist die Verarbeitung nicht ohne Maschinen und damit dauerhafter Lärmbelästigung möglich. Ich strebe zudem an, vor Witterungseinflüssen geschützt zu arbeiten.
Um eine solche unangenehme Situation zu vermeiden würde ich gerne eine weitere Lagerhalle/Maschinenhalle im Außenbereich bauen. Grundstücke wären dafür vorhanden.

Nun zu meiner Frage. Eine Genehmigung eines solchen Vorhabens ist ja nur über eine Privilegierung möglich. Welche Voraussetzungen muss ich für diese mit meiner Forstwirtschaft erfüllen? Gibt es jemanden, der mir evtl. seine Erfahrungen schildern kann?
Erhält das Bauvorhaben leichter eine Privilegierung für eine Leichtbauhalle o. Ä.?

Wir erzielen mit der Forstwirtschaft schon einen nennenswerten Beitrag zum Einkommen, da wir alles in Eigenarbeit machen. Dieser ist aber erst seit dem Zukauf der Maschinen nachweisbar – sprich für das letzte Wirtschaftsjahr. Ich habe aber diesbezüglich sowohl gelesen, dass dies ein maßgebender Faktor ist, als auch das der Gewinn keine maßgebende Rolle bei der Entscheidung spielt.

Zu den Flächen: Der Betrieb verfügt über ca. 3,5ha Wald + einer Summe Haubergsanteile aus der jährlich ca. 10500€ über Gewinnbeteiligungen erzielt werden.
Grünland sind ca. 7,5ha vorhanden, von denen allerdings derzeit 5ha an Landwirte verpachtet sind.


Eine weitere Frage die ich mir stelle ist folgende: Meine Frau hat zwei Pensionspferde. Mit diesen erwirtschaftet sie im Jahr ca. 3000€. Das ganze erfolgt auf eigener Futtergrundlage. Der Stall selbst bietet ebenfalls nicht genügend Lagermöglichkeiten für das ganze Heu. Auch stehen teilweise Maschinen wie Heuwender usw. in bestimmten Zeiträumen im Jahr draußen, da einfach kein Platz für alles da ist.

Ist es sinnvoll, dies im Rahmen der Privilegierung des Bauvorhabens mit zu erwähnen und quasi die Landwirtschaft mit der Forstwirtschaft zu kombinieren? Die Entfernung vom Pferdestall zu dem angedachten Baugrundstück liegt bei ca. 400m und sollte daher auch für die Behörden infrage kommen.

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

-- Editier von pa467059-45 am 27.06.2017 09:44

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen