Privatverkauf - Rücktritt nach Geldeingang / Annahme verweigern - Geld zurück?

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
goldloeckchn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - Rücktritt nach Geldeingang / Annahme verweigern - Geld zurück?

Hallo. Ich habe folgenden Fall:

Ich habe einen Bekannten aus dem Internet mehre PC-Spiele angeboten, die ich iursprünglich via ebay verkaufen wollte. Er hatte Interesse und zugestimmt diese zu kaufen. Nachdem er aber anfänglich noch kein Geld dafür hatte, habe ich darauf gewartet, bis nun 3 Wochen später das Geld doch auf meinem Konto eingegangen ist. Genau an diesem Tag schrieb er mir, dass er bitte das Geld zurück haben möchte, da er einen Fehler gemacht hat und das Geld eigentlich braucht.

Da ich nun mittlerweile auch die Zeit verloren habe, sehe ich das nicht ein und möchte die Ware nun wie vereinbart versenden, was ich ihm entsprechend auch mitteilte. Darauf hin meinte er, er macht würde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, was meiner Meinung nach bei einem Privatverkauf nicht Anwendung findet.

Er drohte mir, dass wenn ich die Sendung jetzt versende, würde er die Annahme verweigern, worauf ich dann gezwungen bin, das Geld zurück zu überweisen.

Wie ist hier die Gesetzeslage? Was sollte ich nun tun?

Vielen Dank!

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7 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Er hat kein Rücktrittsrecht. Wenn er die Annahme verweigert, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt in Verzug und macht sich schadenersatzpflichtig.

Ich würde das Geld nicht zurücküberweisen und den Rücktritt nicht akzeptieren.

Pacta sunt servanda

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wenn er die Annahme verweigert, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt in Verzug und macht sich schadenersatzpflichtig.

Ähm, wem gegenüber soll denn ein Schaden entstehen???????? Wenn der Käufer das Paket nicht annimmt, dann wäre er ganz schön dumm, denn es würden nur ihm selbst evtl. weitere Kosten und unannehmlichkeiten entstehen.

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#3
 Von 
goldloeckchn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein einen Schaden habe ich als Verkäufer nicht, denn ich habe das Geld ja erhalten. Wenn er die Sendung nicht annimmt, kommt sie wieder zurück zu mir. Deswegen bin ich aber doch nicht verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen? Eher doch sowohl das Geld und die Ware zu behalten?

Was wenn er das Paket annimmt und behauptet, die Ware sei defekt oder nicht wie vereinbart? Wäre ich dann verpflichtet, etwas zurückzunehmen oder zurückzuzahlen?

Es gibt keinen Vertrag oder nicht mal irgendwelche Anzeigen/Annoncen sondern nur Messenger-Verkehr, wo wir dies so ausgemacht haben. Ich will hier nur bestmöglich sicher sein, dass er mir im Nachhinein nichts kann.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Dann täte man gut daran per Zeugen, am besten mehrere unabhängige, das Paket zu schnüren zu lassen und zu dokumentieren, dass die Spieledatenträger in Ordnung waren. Bei CDs dürfte man damit Gewährleistungstechnisch auf der Sicheren Seite sein, da ja nicht sonderlich viele unsichtbare Schäden dort sein können. Somit könnte man im Zweifel nachweisen, dass die Ware bei Kauf nicht defekt war.

Sollte er das Paket ablehnen, würde ich einen netten Brief schreiben, dass das Paket ab dann zur Abholung bereit steht, oder gerne zum Preis von XX (hier dann auch Zeitverlust, Aufwand kalkulieren) erneut versendet wird

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von fm89) Ähm, wem gegenüber soll denn ein Schaden entstehen???????? Wenn der Käufer das Paket nicht annimmt, dann wäre er ganz schön dumm, denn es würden nur ihm selbst evtl. weitere Kosten und unannehmlichkeiten entstehen.


Das war eine allgemeingültige Aussage. Dass dem Verkäufer erstmal kein Schaden entsteht, ist mir auch klar.

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich weiß ja nicht, was dem Käufer alles zuzutrauen ist.

Weniger Streß hat man jedenfalls manchmal im Leben, wenn man Recht einfach Recht sein lässt, das Geld zurück überweist und die Sachen woanders an jemand "Seriösen" verkauft. Wenn Du Dich mit dem jetzt ewig noch streiten musst, kostet das auch Zeit. Es sei denn, Du brauchst das Geld echt dringend, gut, dann würde ich meinen Anspruch wohl durchsetzen.
Aber wie Guruhu schrieb: bitte alles genau dokumentieren mit Zeugen, dass nichts defekt ist etc.

Zitat:
Wenn er die Annahme verweigert, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt in Verzug und macht sich schadenersatzpflichtig.


Ähm, Du hast aber schon gelesen, dass der Käufer bereits bezahlt hat? Kann dem Verkäufer also eigentlich egal sein, ob der sein Paket annimmt oder nicht. Nur weiß man ja nicht, was für Stress dieser Typ noch macht, daher würde ich das Geld zurückzahlen und mir einen anderen Käufer suchen - der vielleicht sogar noch mehr zahlt.

-- Editiert von Yogi1 am 10.06.2016 00:07

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ähm, Du hast aber schon gelesen, dass der Käufer bereits bezahlt hat?


Natürlich. Trotzdem liegt bei Verweigerung der Annahme Gläubigerverzug vor (§293 BGB ), was für den Verkäufer einige Vorteile bringt (z.B: §§ 300 , 304 BGB )

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