Privatverkauf - Rückgaberecht ?

17. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatverkauf - Rückgaberecht ?

Hallo,

am 14.02.06 habe ich meinen Wagen privat verkauft. Habe leider vergessen zu erwähnen das der Thermostat defekt ist. Als der Käufer mich am 15.02. anrief und nach dem Thermostat fragte, sagte ich sorry - hab ich vergessen zu erwähnen. Ich sagte ihm auch das der Thermostatwechsel nicht so teuer wäre. Gut. Heute, am 17.02. rief mich der Käufer wieder an und sagte, er hätte mit einem Anwalt gesprochen und ich müsse (da wohl arglistig verschwiegen) die Reperatur des Thermostats bezahlen. Ca. 100 €. Ansonsten hätte er das Recht den Verkauf rückgängig zu machen. Ich sagte OK, ich gebe ihnm 50 € am 01.03. - vorher habe ich kein Geld. Er sagte dann NEIN, er wolle den Kompletten Betrag der Reperatur bis Montag, sonst gibts er das Auto zurück. Da ich kein Geld vor dem 01.03. habe, sagte ich ihm nochmals zu, am 01.03. 50 € aus Kulanz an ihn zu zahlen. Danach gab es nur noch Anwaltdrohungen seinerseits und das Gespräch war beendet. Was soll ich tun ?

Gruss
/Jo

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"Wir wissen nicht ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel ist klar, dass es anders werden"

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

... ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass es sich um einen ADAC Kaufvertag handelt, mit folgender Klausel:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.

Und diese wurde nicht übernommen.

Gruss
/Jo

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Von bekannten Mängeln, sollten Sie den Käufer vorher informieren.

Da Sie ihm nu Tel. gesagt haben das Sie von dem Defekt wussten, würde ich ihm sagen, das er ihnen das Fahrzeug zwecks Mängelbeseitigung zurück bringen soll.

Dann wechseln Sie es ihm halt.

Ersatzteil kostet ca 10 - 20 EUR und machen kann man es je nach Auto teilweise selber.

Um was für ein Auto handelt es sich denn?

Gruß Spezi

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#3
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Spezi, danke erstmal für Ihren Rat. Es handelt sich um einen 96er Opel Omega Caravan (142tkm). Der Käufer wahr wohl bei Opel und er sagte mir, es würde ca. € 100,00 kosten. Wie im ersten Beitrag erwähnt, habe ich vor dem 01.03. keinen Cent frei. Ich kann dem Käufer nochmal anbieten, die REP selber durchführen zu lassen bzw. ihm am 01.03. € 100,00 dafür zu erstatten. Übrigens der Kaufpreis des Opels betrug € 2.850,00.

Gruss
/Jo

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hallo,

die "Arglist" muß aber erst mal nachgewiesen werden. Selbstverständlich muß man alle Mängel die bekannt sind auch beim Verkauf angeben. Da Sie bei der Nachfrage aber direkt das Wissen um den defekten Thermostaten zugegeben haben, wird es schwer sein hier eine Arglist zu beweisen, zumal Sie ja auch einer Einigung bezüglich der Reparaturkosten nicht abgeneigt sind. Der Käufer hat aber selbstverständlich das Recht die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen zu lassen.

Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ micbu

Die Rep. kann der Verkäufer ausführen, oder ausführen lassen.

Eine solche Rep. muss zwar fachgerecht, aber nicht zwingend durch ein Fachwerkstatt durchgeführt werden.



Gruß Spezi

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#6
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Michael & Spezi:

Vielen Dank für die Hilfe!! Ich werde ggf. weiter berichten. Mal sehen wie es aus-/ weiter geht.

Gruss
/Jo

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#7
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich bräuchte nochmal Rat & Hilfe. Der Käufer hat mich heute vormittag angerufen. Er war bei Opel und es sei nicht nur der Thermostat sondern eine Platine, die wohl defekt sei. Ausserdem wäre noch der Ansaugkrümmer kaputt und er wolle das Auto zurückgeben, da er ja das Recht darauf hat. Aber das kann doch nicht sein. Diese Mängel (sofern es welche sind) waren mir absolut unbekannt. Und ausserdem habe ich bereits ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Ich kann ihm kein Geld zurückgeben. Nun sind wir wohl im Streit verblieben und er lässt von seinem Anwalt hören. Dieser hättte ihm gesagt, das er das Auto zurück geben kann und ich den Wage auch zurücknehmen muss. Was soll ich tun ?

Gruss
/Jo

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#8
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Erstmal abwarten.

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ist nicht so ohne weiteres möglich und in Ihrem Fall eher unwahrscheinlich.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hallo,

nun wendet sich das Blatt wohl etwas. Ein Thermostat ist ein wirklich billiges Teil das von jedem problemlos für kleines Geld selbst gewechselt werden kann. Nun kann man natürlich Vermutungen anstellen:
Warum verkauft man einen Wagen mit defektem Thermostaten (von dem man ja weiß und den man problemlos hätte wechseln können)? War evtl. bereits bekannt, daß zu dieser Reparatur schon mehr gehört als nur der einfache Wechsel des Teiles? Wenn dieser Mangel verschwiegen wurde, warum sollten dann nicht auch andere Mängel einfach verschwiegen werden? Ich würde versuchen mich mit dem Verkäufer zu einigen, da ein eventueller Rechtsstreit teuer werden könnte. Ich denke hier müßte man wirklich beide Seiten hören, aber selbst dann denke ich kommt es immer noch auf den Richter an.
Daß sie zumindest einen Mangel verschwiegen haben ist schließlich für jeden Richter unstrittig.

Viele Grüße, Michael

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#10
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal Danke Krull & Michael.

Bis jetzt habe ich nichts mehr vom Käufer gehört. Ich werde weiter abwarten.

Anmerken möchte ich noch das ich den "defekt" des Thermostats nicht arglistig verschwiegen, sonder wirklich vergessen hatte zu erwähnen. Seit ca. 2 Jahren hat der Wagen das Problem mit dem Thermostat. Daher war es mir entfallen. Habe es am Tag nach dem verkauf dem Käufer sofort erzählt als er danach fragte.
Viele Grüsse, Jo

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ertsmal ein Dankeschön an alle die mich in diesem Thread unterstützt haben.

Am letzten Freitag rief mich der Käufer des Omegas an und sagte, er hätte gerne die € 50,00, die ich ihm wegen des Thermostats noch geben wollte. Wir haben uns nun auf den 1. April verständigt. Damit sei die Sache dann erledigt meinte er. Ich stimmte zu.

Alles in Allem hat er dann € 2.800,00 für "meinen" alten Omega bezahlt. Ein durchaus fairer Preis wie ich finde. Und es sieht so aus, als wenn die Geschichte hier endet ....

Gruss Jo

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hoffentlich kein Aprilscherz und er haut Dir für 50 Öhren was auf die Nase.;)

Würde die 50,- einfach überweisen und Kulanzerstattung Kauf Omega auf die Überweisung schreiben.



Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cptenkirk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich hab ein Problem, in mein Problem bin ich der Käufer. Mein Auto brannte am Dienstag morgen ab Ursache war Kurzschluss in der Autobatterie, ich musste die Feuerwehr rufen damit das überhaupt gelöscht werden kann. Ich schaute im Inet was die Ursache für sowas ist, da hab ich erfahren, sowas kann passieren wenn die Batterie zu alt ist oder wenn sich da Sauerstoff und Wasserstoff bildet, ich habe die Batterie nicht einmal angerührt, aufgeladen oder sonst was. Das Auto hatte ich nur einen Monat. Ich kann mich erinnern als ich das Auto abholen wollte war der Händler am Batterie laden er meinte das das Licht angelassen wurde in der Nacht, nur heute fiel mir ein das das nicht möglich ist weil das Auto Alarm schlägt wenn man das Licht anlässt. Es wurde ohne Kaufvertrag gekauft und wie üblich will er das nicht zurück nehmen was kann man da sonst noch tun es kann auch wegen ihm Passiert sein mit dem brand.

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""

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Und daür holst du einen Beitrag aus dem Jahr 2006 hoch????

Zumal dein Problem nicht mal annähernd mit dem Ursprungsproblem übereinstimmt???



quote:
Ursache war Kurzschluss in der Autobatterie

Hat WER festgestellt?


Wie alt war das Auto?



quote:
was kann man da sonst noch tun es kann auch wegen ihm Passiert sein mit dem brand.

Und? DAS müsstest du ihm ja auch ersteinmal nachweisen.



quote:
nur heute fiel mir ein das das nicht möglich ist weil das Auto Alarm schlägt wenn man das Licht anlässt.

Und? Einen Alarm kann man ignorieren (z.B. weil man gerade abgelenkt ist), möglich ist es also.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.02.2011 09:00:31
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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