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Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen

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Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen

Hallo,
bin neu hier und habe mal eine Frage (wie sollte es auch anders sein, grins).

Angenommen, jemand verkauft ein Auto (vonprivat an privat), in der Verkaufsanzeige steht zwar etwas von einem eingebauten Fahrwerk aber der Verkäufer weist nicht darauf hin, daß dieses Fahrwerk noch nicht eingetragen ist. Der Kaufvertrag schließt eine Sachmängelhaftung aus und der Verkäufer gab im Gespräch keine Garantie daß der Wagen ohne Probleme neuen TÜV bekommt.

Welche Möglichkeiten stehen dem Käufer/Verkäufer nun zur verfügung?

Schonmal Danke im voraus für eure Antworten.
Gruß
Johann78

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von johann78 am 16.05.2011 17:28
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
Wenn das Kfz so nicht auf der Straße fahren kann/darf, ist das ein Mangel, den der VK - so er ihn kennt - hätte mitteilen müssen.

Bei arglistigem Verschweigen greift kein Gewährleistungsausschluß.

Hat der Wagen hingegen sowieso keinen TÜV mehr (oder TÜV ist in Kürze fällig) und das Fahrwerk ist ohne Probleme eintragbar, dürfte kein Mangel vorliegen.

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von Snoop Pooper Scoop am 16.05.2011 18:46
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
Hallo,
der Wagen hat noch 1,5 Monate TÜV und das Fahrwerk ist mit Teilegutachten eintragbar.
Sollte der Verkäufer den Käufer noch einmal darauf hinweisen?
Wie sieht es mit Nachlass/Nachbesserung durch den Verkäufer aus?

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von johann78 am 16.05.2011 18:52
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
Nachlass: in der Höhe des Aufwandes (Kosten, Zeitaufwand, etc.) der für die Eintragung notwendig ist.

Nachbesserung: ordnungsgemäße Eintragung des Fahrwerkes selbst übernehmen





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von Harry van Sell am 16.05.2011 21:45
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
quote:
Sollte der Verkäufer den Käufer noch einmal darauf hinweisen?

"Noch einmal ?"

Ja, unbedingt. Im Moment ist K ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Das ist eine tickende Zeitbombe für alle Beteiligten.

Sogar wenn das beim anstehenden TÜV übersehen wird, i.R. eines Unfallgutachtens würde das ggf. 100%ig auffliegen.

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von flawless am 16.05.2011 22:44
Status: Tao (6250 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
quote:
Sollte der Verkäufer den Käufer noch einmal darauf hinweisen?

Wann war denn das erste mal? (Muss ich wohl überlesen haben?)
Mit welchen Worten genau wurde dies denn fixiert?





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von Harry van Sell am 16.05.2011 23:31
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
Entschuldigung, da ist mir wohl in der Eile ein Fehler unterlaufen!!!
Es hätte heißen sollen ob der Verkäufer den Käufer nicht hätte darauf hinweisen müssen daß das Fahrwerk noch eingetragen werden muss.

Um es Kurz zu machen, ich bin der Käufer und habe festgestellt, daß ein anderes Fahrwerk als das verbaute eingetragen ist.

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von johann78 am 17.05.2011 08:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
quote:
Es hätte heißen sollen ob der Verkäufer den Käufer nicht hätte darauf hinweisen müssen daß das Fahrwerk noch eingetragen werden muss.

Das käme auf den genauen Wortlaut der Anzeige an und ob diese in den Vertrag mit einbezogen wurde.





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von Harry van Sell am 17.05.2011 23:28
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Privatverkauf Fahrwerk nicht eingetragen
In der Anzeige stand nur daß der Verkäufer den Wagen für sich herrichten wollte, ihn nun aber aus Zeitmangel verkauft.
Ausserdem war eine Liste mit der Ausstattung, eine Liste mit den behobenen/bekannten Mängeln und eine Liste mit den gemachten Änderungen dabei.
Der Vertrag war ein Vordruck aus dem Internet, dort gibt es keine Zeile um Mängel aufzulisten sondern nur eine für Zubehör/Sonderausstattung.

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von johann78 am 18.05.2011 07:29
Status: Frischling (5 Beiträge)
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