quote:"Noch einmal ?"Ja, unbedingt. Im Moment ist K ohne Versicherungsschutz unterwegs.Das ist eine tickende Zeitbombe für alle Beteiligten.Sogar wenn das beim anstehenden TÜV übersehen wird, i.R. eines Unfallgutachtens würde das ggf. 100%ig auffliegen.
Sollte der Verkäufer den Käufer noch einmal darauf hinweisen?
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Sollte der Verkäufer den Käufer noch einmal darauf hinweisen?
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Es hätte heißen sollen ob der Verkäufer den Käufer nicht hätte darauf hinweisen müssen daß das Fahrwerk noch eingetragen werden muss.
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