Privatverkauf Auto! Käufer macht Ärger! Wer kann helfen?
Folgendes Problem.
Wir haben über Ebay privat ein Auto verkauft. Der Käufer hat das Auto gekauft, ohne weitere Bilder gesehen zu haben (hatten nur eins online gestellt).
Als der Käufer das Auto abholte, wurden ihm nochmals die Mängel aufgezählt, er hatte genug Zeit, das Auto anzuschauen und auch eine Probefahrt wurde gemacht.
Ein DEKRA Bericht mit der Hauptuntersuchung lag ebenfalls bei und das das Auto 2 Jahre TÜV neu bekommen hat. Deswegen haben wir ja auch verkauft.
Da es Privatverkauf war, haben wir auch jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Jetzt schrieb der Käufer, dass das Auto zur Untersuchung in einer Werkstatt war und die sagten, dass es hätte einer Hauptuntersuchung der DEKRA nicht stand halten hätte dürfen, wegen diverser schwerwiegender Mängel. Der Wortlaut des Käufers: „Ich erkläre hiermit die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, hilfsweise wegen Irrtums. Diese Anfechtung ist trotz des Gewährleistungsausschusses gerechtfertigt“. Geht so etwas denn?
Wir haben dem Käufer alle uns bekannten Mängel gesagt und jetzt kommt er mit so etwas? Das ist doch nicht unsere Schuld und die DEKRA hat das Auto als fahrtüchtig zugelassen. Was kann jetzt passieren?
Und vor allen: Der Wagen wurde einfach stillgelegt! Ohne, das wir vorher mal informiert wurden!
von jacqy am 18.09.2005 08:17
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Soweit ich sehe, wurde der Bericht in der Werkstatt dort gemacht, denn eine weitere Untersuchung wurde angekündigt, also scheint das nicht die DEKRA gemacht zu haben, sondern dass diese noch folgt.
Aber kann sowas sein? Wir haben die bekannten Mängel genannt, und uns auf die DEKRA verlassen.
Zum Beispiel stand in der Mängelliste, dass die Bremsen verrostet sind, dass kann aber gar nicht sein, weil wir kurz vorher diese ausbessern lassen haben, weil sie kaputt waren und unsere Werkstatt befand das Auto im guten Zustand.
Was passiert denn, wenn ein andere TÜV was anderes sagt? Wir haben doch das Auto in dem Glauben verkauft, dass es in Ordnung ist und fahrtüchtig. Solche Mängel waren uns nicht bekannt, denn hätten wir kein anderes Auto gefunden, wären wir selbst noch mit dem alten rumgefahren.
von jacqy am 19.09.2005 12:58
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>Privatverkauf Auto! Käufer macht Ärger! Wer kann helfen?
wir haben das gestern auch mit dem Käufer abgeklärt, er hat auch ein Gutachten und demnach saßen wir in einem Auto, was jeden Moment auseinander fallen hätte können! war total durchgerostet und da sagt unsere Werkstatt, dass es im guten Zustand ist und der TÜV lässt es 2 Jahre zu! Würde mal vermuten, dass unsere Werkstatt mit dem TÜV krumme Dinger dreht.
Der Käufer wird den Prüfer anzeigen, denn wir hätten alle schon tot sein können und es ist wirklich erschreckend.
von jacqy am 20.09.2005 10:20
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>Privatverkauf Auto! Käufer macht Ärger! Wer kann helfen?
Ich glaube, solche Unterstellungen, die Sie grad machen, sollten Sie unterlassen. Wir sind sicher nicht so blöd und verkaufen ein Auto bei Ebay, was nicht fahrtüchtig ist. Wir selbst wären weiterhin damit gefahren, wenn wir kein anderes gekauft hätten!
Wir wussten auch nicht, dass eine Abgasuntersuchng jedes Jahr bei alten Autos gemacht werden muss. Unseres hatte aber 2 Jahre bekommen, was schon gar nicht hätte sein dürfen.
Und denken Sie, wir würden eine Anzeige zulassen, wenn wir selbst mit drin hängen würden? Glaube kaum oder?
Wir sind hier keine Autofreaks, die alles wissen, nur das Nötigste und was man reparieren kann an einem Trabant, und das das Auto TÜV ect braucht. Das wars dann auch schon.
von jacqy am 20.09.2005 11:25
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>Privatverkauf Auto! Käufer macht Ärger! Wer kann helfen?
Zunaechst: ich wollte nichts unterstellen! Ich habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass Ihre Vermutung
quote:
Würde mal vermuten, dass unsere Werkstatt mit dem TÜV krumme Dinger dreht.
keinen Sinn macht. Weder der TÜV noch die Wekstatt haetten in dem Fall ein Interesse, Ihnen die Plakette fuer ein _Schrottauto_ zu geben.
Sollte mein Beitrag missverstanden worden sein, hoffe ich, hiermit klaerend eingegriffen zu haben.
Was mich interessieren wuerde: auf Grund von was fuer einem Gutachten will der Kaeufer nun ihren Pruefer anzeigen - und wegen was? Und wie haben sie sich denn nun mit dem Kaeufer dann (endgueltig) geeinigt?
A. Agenor
-- Editiert von Agenor am 20.09.2005 11:50:12
-- Editiert von Agenor am 20.09.2005 11:50:43
von Agenor am 20.09.2005 11:49
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