Privatperson zum Anhalten eines KFZ befugt?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Privatperson zum Anhalten eines KFZ befugt?

Ein Bekannter von mir hatte heute einen kleinen Konflikt mit der Polizei. Ihm wurde gesagt, dass er als Privatperson nicht berechtigt sei, einen PKW anzuhalten.
Die Situation ist folgende : in unserem Stadtteil gibt es eine Einkaufstraße,- gesperrt für den gesamten Autoverkehr zwischen 12.00 Uhr und 19.00 Uhr und 22.00 Uhr und 7.00 Uhr. Dazwischen darf nur Be-und Entladen werden. Problem ist : Es halten sich viele Leute nicht daran. Rund 30 Fahrzeuge fahren pro Stunde durch, um innerstädtische Wege abzukürzen. Am Ende in einer Richtung, der Zufahrt auf die Hauptstraße steht sogar das rot weiße Einbahnstraßensperrschild, man darf diese Straße hier also gar nicht verlassen. Es wäre ja nicht schlimm, wenn ein fahrzeug dort Schritttempo fährt, aber die meisten Fahrzeuge rasen mit 50 oder auch mehr km/h durch. Teilweise werden Fußgänger auch weg gehupt. Wenn mein Freund nun durch diese Straße geht und ihm kommt ein Fahrzeug entgegen, gibt er dem Fahrer ein Zeichen zum Anhalten und weist den Fahrer darauf hin,dass dieses eine Fußgängerzone ist. Auch wenn ein Auto quasi falsch rum durch die "Einbahnstraße" auf die Hauptstraße zurollt, hält er das Fahrzeug an und weist den fahrer darauf hin, dass er gerade falsch heraum durch eine Einbahnstraße fährt. Nun hat ihn ein Polizist dabei gesehen und ihn darauf hingewiesen,dass es Privatpersonen generell untersagt ist, in den fliessenden verkehr einzugreifen. Mein Freudnberuft sich darauf, dass hier ja gar kein fliessender Verkehr sein dürfe und er dieses nur tue, wenn er weggehupt wird und zudem sei das was die Fahrzeuge dort machen gefährlich, weil auf der für den Verkehr gesperrten Straße auch viele Kinder spielen. Wer hat nun recht ?

-----------------
" "

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es ist richtig, Privatpersonen dürfen gar keine Sperungen im Verkehrsraum vornehmen, sogar die Feierwehr usw, darf nur eine Sperrung vornehmen, wenn dies absolut sein muß, die Aufhebung einer solchen Sperrung kann nur die Polizei.
Hat man denn gegen deinen Freund eine Anzeige erstattet?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Eine Anzeige wurde nicht erstattet, der Polizist hatte nur gesehen, dass er auf der Fußgängerzone das Fahrzeug, das sich mit rund 40 km/h näherte mit Winkzeichen angehalten hat, um dem Fahrer zu sagen, dass er hier gar nicht fahren darf.Meiner Meinung nach muss es doch erlaubt sein, Fahrzeuge auch als Privatperson anzuhalten, wenn sie dort gar nicht sein dürfen, bzw. einen schwerwiegenden Fehler begehen. So wohne ich in einer Einbahnstraße, in die warum auch immer regelmäßig Autos falsch herum reinfahren. Wenn ich gerade dort laufe, halte ich den Fahrer auch an,- ist ja eine gefährliche Situation.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ist es denn nun eine Fußgängerzone (Zeichen 242), oder nur eine zeitweise für den Fahrze***erkehr gesperrte Straße?

Falls ersteres, so sehe ich keinen Grund für die Ermahnung durch den Polizisten. Weitere Äußerungen dazu erspare ich mir aber noch, da ich nicht glaube, dass es so ist.

Falls letzteres: Gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung?

quote:
steht sogar das rot weiße Einbahnstraßensperrschild
Solch' ein Schild gibt es nicht, Einbahnstraßen werden durch einen weißen Pfeil auf blauem grund gekennzeichnet (Zeichen 220).
Du meinst sicher das Zeichen 267, das kennzeichnet aber keine Einbahnstraße. Vielmehr darf dort nur nicht hineingefahren werden, innerhalb der Straße darf jedoch auch die Gegenrichtung benutzt werden.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120068 Beiträge, 39824x hilfreich)

So etwas kenne ich auch aus unseren Einkaufstraßen.

Bezüglich des Anhaltens bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher.

Ich bevorzuge folgende Methode:
Ich darf dort in einer freiwählbaren Geschwindigkeit an beliebiger Position gehen, ich darf auch mal kurz stehen bleiben (um Taschentuch oder Handy herauszuholen).
Das mach die Herrschaften schlicht wahnsinnig. Aber überfahren dürfen sie mich ja nicht ...
Hin und wieder rufe ich auch mal die Polizei wegen Nötigung/Gefährdung von Fußgängern.
Wird dann regelmäßig unangenehm für die Fahrer ...
:grins:





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.817 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen