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Privatkopien von Computerprogrammen

Von Rechtsanwalt Thomas Feil 26.2.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1638 Aufrufe
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Privatkopien, Urheberrecht

Bei Musikdateien, Hörbüchern, Bildern und Textdokumenten greift die urheberrechtliche Ausnahme der Privatkopie.

Diese gestattet es Nutzern einzelne Werkstücke zu rein privaten Zwecken zu kopieren und sogar zu verschenken.

Für Computerprogramme existiert ein solches Recht auf Privatkopie nicht. Zwar darf eine Sicherungskopie eines Programms angefertigt werden (§ 69d Abs. 2 UrhG). Diese muss jedoch die künftige Benutzung des Programms sicherstellen und darf nicht etwa an Freunde oder Familienmitglieder verschenkt werden. Anders als beispielsweise bei Musikdateien benötigt jeder Nutzer eines Programms stets ein Original.

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