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Privatkopien im Internet?

Von Rechtsanwalt Thomas Feil 26.2.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1693 Aufrufe
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Privatkopien, Urheberrecht

Das Anfertigen von einzelnen Privatkopien ist erlaubt. Nun könnte man auf die Idee kommen, eine Musikdatei oder ein Hörbuch auf die private Homepage zu stellen und zum Download anzubieten. Das ist jedoch gleich „doppelt“ verboten.

Erstens gibt es ein Problem mit dem Personenkreis. Zwar ist es anerkannt, dass Privatkopien an Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden dürfen. Doch auch auf eine eher unbekannte private Website könnten Dritte zugreifen und die Dateien herunterladen. Damit liegt aufgrund des unbestimmten Personenkreises schon begrifflich keine Privatkopie mehr vor.

Zweitens ist die Art und Weise der Kopie nicht rechtskonform. Das Urheberrecht unterscheidet strikt zwischen der einfachen Kopie auf CD, Festplatte, USB-Stick, etc. und solchen Kopien, die ins Internet gestellt werden. Die Privatkopie erfasst lediglich ersteren Fall und stellt eine Ausnahme zum sogenannten Vervielfältigungsrecht des Urhebers dar (vgl. § 16 UrhG). Anders verhält es sich mit Kopien im Internet. Diese betreffen nicht nur das Vervielfältigungsrecht, sondern darüber hinaus auch das sogenannte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). In dieses Recht darf aufgrund der Privatkopie nicht eingegriffen werden. Daher wäre ein Upload ins Internet selbst dann keine Privatkopie, wenn technisch sichergestellt wäre, dass nur ausgewählte Freunde Zugriff auf die Dateien hätten.

Leserkommentare
von Privatdupierer am 16.07.2010 15:04:49# 1
Hallo, "Sie schreiben: Zweitens ist die Art und Weise der Kopie nicht rechtskonform. Das Urheberrecht unterscheidet strikt zwischen der einfachen Kopie auf CD, Festplatte, USB-Stick, etc. und solchen Kopien, die ins Internet gestellt werden. Die Privatkopie erfasst lediglich ersteren Fall und stellt eine Ausnahme zum sogenannten Vervielfältigungsrecht des Urhebers dar (vgl. § 16 UrhG). Anders verhält es sich mit Kopien im Internet. Diese betreffen nicht nur das Vervielfältigungsrecht, sondern darüber hinaus auch das sogenannte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). In dieses Recht darf aufgrund der Privatkopie nicht eingegriffen werden. Daher wäre ein Upload ins Internet selbst dann keine Privatkopie, wenn technisch sichergestellt wäre, dass nur ausgewählte Freunde Zugriff auf die Dateien hätten." Der Begriff der "einfachen Kopie" sollte und darf wohl doch nicht vom Speichermedien abghängig sein! Das wäre ja so, als wenn Geld nicht mehr gültig ist, wenn es bei einer, sagen wir, Mafiabank im Tresor liegt. Denn natürlich bleibt es ganz normales Geld. Ich kann doch eine "einfache" - ist damit Kopie in einem minderwertigen wie MP3 gemeint? - genauso auf einem hochwertigen Datenträger speichern, wie auuch auf einem billigen Stick oder im Internet, wie ich auch eine hochwertige Kopie, die der CD zu nahezu 100 Prozent entspricht, auf fast allen Datenträgern speichern kann. Privatkopie besagt doch nur, dass ich mir und meinen Verwandten eine Kopie machen darf. Nicht mehr und nicht weniger. Ob die nun hochwertig ist oder nicht, ist doch völlig unerheblich. Die Frage stellt sich m. E. eher, ob ich meine Privatkopie auf einer passwortgeschützten Webseite mir selbst und meinen Bekannten zugänglich machen darf, oder ob da jeder Zugriff drauf haben können sollte, das m. E. nur für mich und meine Bekannten möglich sein sollte. Außerdem stellt sich doch die Frage, ob ich eine Privatkopie beim Verkauf der Original-CD mit dazugeben darf, und ob sie dennoch eine gültige Privatkopie ist, oder ob sie zwingend von einem weiteren Eigentümer erstellt werden muss. Und was mit den möglicherweise in Zukunft kommenden Medien, die möglicherweise nicht mehr Medien im herkömmlichen Sinne sind, sondern einfach ein File, den ich downloade. Eine Kopie ist dann möglicherweise eine 1:1-Kopie. Wie will ich nach nachweisen, wer eine Kopie wann wie erstellt hat. Darf ich so einen Originalfile weiterverkaufen, wie jetzt meine CD? Hier ist einiges im Argen. Leider kann man fast niemand fragen, weil sich alle Institutionen schwertun, in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte zu geben. Beste Grüße Referenz: http://www.123recht.net/Privatkopien-im-Internet-__a60635.html
    
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