Privatkauf eines Autos mit Übergabeprotokoll, aber ohne Kaufvertrag

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463166-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf eines Autos mit Übergabeprotokoll, aber ohne Kaufvertrag

Hallo,
ein Bekannter von mir hat sich vor drei Tagen ein gebrauchtes Auto bei einem privaten Verkäufer gekauft. Als Verkaufsgrundlage gibt es ein Übergabeprotokoll, aber keinen Kaufvertrag.
Nun verliert das Auto plötzlich Kühlflüssigkeit. Nachdem das Auto zur Überprüfung in einer Werkstatt war hat sich herausgestellt, dass die Zylinderkopfdichtung undicht ist und gewechselt werden müsste.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer weigert sich dieser den Schaden zu bezahlen oder das Auto zurück zu nehmen.
Inwiefern hat mein Bekannter ein Recht auf eine Minderung des Kaufpreises oder auf eine Rückgabe des Autos? Bitte bedenkt, dass nur ein Übergabeprotokoll vorhanden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist das Fahrzeu, wieviele KM hat es schon runter?

Und die wichtigste Frage von allen, wie kann dein Bekannter beweisen, dass besagter Mangel schon VOR Übergabe an ihn vorhanden war und das es der VK auch gewusst hat...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb463166-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Die Erstzulassung ist im Dez 2004 gewesen. Der Kilometerstand ist bei ca. 210.000 km.
Genau das wäre auch meine Frage. Wenn er es beweisen könnte, dann hätte er ja davon gewusst und das Auto nicht gelauft. Meine Fragen diesbezüglich wären folgende:
1. Steht mein Bekannter in Beweispflicht? (auch, wenn er das Auto erst vor 3 Tagen gekauft hat?)
2. Hat man überhaupt eine Art Garantie oder Rückgaberecht, wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag hat?
3. Wenn mein Bekannter in Beweispflicht ist, wie könnte man soetwas nachweisen?

Danke für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
1. Steht mein Bekannter in Beweispflicht? (auch, wenn er das Auto erst vor 3 Tagen gekauft hat?)
Er wäre sogar in der Beweispflicht, selbst wenn der Kauf erst 30 Min her wäre.

Zitat:
2. Hat man überhaupt eine Art Garantie oder Rückgaberecht, wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag hat?
Nein, wieso sollte man sowas auch haben? Ausser es wurde extra so vereinbart.

Zitat:
3. Wenn mein Bekannter in Beweispflicht ist, wie könnte man soetwas nachweisen?
Ein teures Gutachten anfertigen lassen. Wenn der Gutachter aber zu dem Schluss kommt, er kann nichts sagen, dann hat manmehr Geld in das Gutachten investiert als die Reparatur gekostet hätte.

Realistisch gesagt, wird sich dein Bekannter damit abfinden müssen. Sein Auto, sein Problem...


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb463166-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, alles klar. Ich danke dir für die schnellen Antworten.

Wünsche dir noch einen schönen Tag!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von fb463166-84):
2. Hat man überhaupt eine Art Garantie oder Rückgaberecht, wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag hat?



Wenn der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschloßen hat, könnte er eventuell Ansprüche
geltend machen.

Aber selbst wenn, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich bei dem Alter und der Laufleistung nicht um einen
gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb463166-84):
Inwiefern hat mein Bekannter ein Recht auf eine Minderung des Kaufpreises oder auf eine Rückgabe des Autos? Bitte bedenkt, dass nur ein Übergabeprotokoll vorhanden ist.

Komt darauf an, was genau in dem Übergabeprotokoll alles drin steht.



Zitat (von fb463166-84):
1. Steht mein Bekannter in Beweispflicht? (auch, wenn er das Auto erst vor 3 Tagen gekauft hat?)

Es trifft ihn die volle Beweislast.



Zitat (von fb463166-84):
2. Hat man überhaupt eine Art Garantie oder Rückgaberecht, wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag hat?

Selbst mit einem schriftlichen Kaufvertrag hätte man hier ohne besoindere Vereinbarung keine Art Garantie oder ein Rückgaberecht.



Zitat (von fb463166-84):
3. Wenn mein Bekannter in Beweispflicht ist, wie könnte man soetwas nachweisen?

Durch einen entsprechenden Sachverständigen oder ein Beweissicherungsverfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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