Ich habe mein Auto Privat gekauft am 07.01.2014 am 10.01.2014 wollte ich anfahren ging das Komplette Getriebe kaputt. Die Werkstatt meinte das früher schon ÖL tropfte aus dem Getriebe und das man es sieht.
Schaden 2500€ von einen Meister festgestellt.
Kann ich den Wagen zurück geben oder bleibe ich auf allen Kosten sitzen? =( bin grad mal 100 km gefahren.
Was kann ich tun.
Danke für eure Antworten.
-----------------
""
Privatkauf. Nach 3 Tagen Getriebe schaden =(
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ist die Gewährleistung ausgeschlossen worden, musst du beweisen, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorhanden war und das der Verkäufer davon wusste.
Ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden, musst du nur beweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war.
-----------------
""
Also, alles was auf den per Handgeschriebenen Kaufvertrag steht ist, Anschrift von Verkäufer u. mir und fahrzeugidentnr. Und Preis. Unterschrift von Verkäufer und mir. Das wars mehr steht da net drauf
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Damit sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden sein.
Wenn du jetzt beweisen kannst, dass der Getriebeschaden schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war, dann schaut es gut für dich aus.
Ein Gutachter sollte das normalerweise ohne Probleme können.
Ich würde das Problem auf jedenfall mit dem Verkäufer vorher besprechen.
Vielleicht ist er einsichtig.
-----------------
""
Falsch, ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen muß der [color=red]Verkäufer[/color] die Mängelfreiheit am Tag der Übergabe beweisen, erst nach [color=red]6 Monaten[/color] tritt die Beweislastumkehr ein und der [color=red]Käufer[/color] muß beweisen das der Mangel am tage der Übergabe schon vorhanden war.
-----------------
""
quote:
Falsch, ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen muß der Verkäufer die Mängelfreiheit am Tag der Übergabe beweisen, erst nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein und der Käufer muß beweisen das der Mangel am tage der Übergabe schon vorhanden war.
Das trifft bei einem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer zu.
Der TE hat aber bei einem privaten Verkäufer den Wagen gekauft und da hat nunmal der Käufer die Beweislast, dass der Defekt bei der Übergabe schon vorhanden war.
-- Editiert Scappler am 12.01.2014 18:09
Was kostet so ein Gutachter?
Der Kfz Meister sagte das dieses Getriebe nicht von Heute auf Morgen kaputt gegangen ist, man kann erkennen das, das Getriebeöl fröher schon getropft hat.
Der Verkäufer hat noch verschwiegen das der Scheibenwischer hinten nicht geht und das der Hinterreifen hinten links eine große Delle hat. Zeuge ATU Werkstatt da ich gleich nach dem Kauf in der ATU Werkstatt war.
-----------------
""
Ich möchte dir ja nicht den Spaß verderben, aber der Verkäufer kann problemlos nachweisen, dass das Getriebe zum Zeitpunkt der Übergabe (und nur darauf komt es an) einwandfrei funktioniert hat.
Du bist damit gefahren.
Delle im Reifen, ist klar ein Anfahrschaden (Bordstein zu schnell und im falschen Winkel hoch) aber, hast Du dir das Auto nicht VOR dem Kauf genauer angesehen?
Jeden Schalter mal kurz gedrückt?
Nein?
Dann kann ich dir jetzt schon sagen, was der Verkäufer dir wahrscheinlich entgegnen wird.
"Als Sie das Auto gekauft haben und weg gefahren sind, hat alles funktioniert."
p.s. Über welchen Wert (Kaufpreis) und welche Laufleistung sprechen wir hier eigentlich?
-----------------
""
-- Editiert spatenklopper am 12.01.2014 21:20
quote:
der Verkäufer kann problemlos nachweisen, dass das Getriebe zum Zeitpunkt der Übergabe (und nur darauf komt es an) einwandfrei funktioniert hat.
Du bist damit gefahren.
Ganz so einfach ist es nicht. Der Mangel am Getriebe ist ja nicht nur "geht nicht", sondern auch "verliert Öl" etc. - mit anderen Worten, der Mangel "geht nicht" war bereits angelegt, das genügt.
-----------------
""
quote:
Ganz so einfach ist es nicht. Der Mangel am Getriebe ist ja nicht nur "geht nicht", sondern auch "verliert Öl" etc. - mit anderen Worten, der Mangel "geht nicht" war bereits angelegt, das genügt.
Das kann man aber bei jedem Verschleissteil eines Autos so sehen. Und ein Auto besteht nur aus Verschleissteilen.
"Getriebe kaputt" war eindeutig erst nach Gefahrübergang. Die Ursache war wohl fehlendes, zu wenig Getriebeöl, Ölverlust.
Das, die Kenntnis, müsste man dem Verkäufer nachweisen. Es gibt z.B. Autos, da ist der Unterboden so gut verkleidet, daß die ganze Ölwanne auslaufen kann, bevor etwas tropft. Das merkt erst mal nur die Werkstatt.
Bei anderen Autos gewisser Hersteller ist es fast normal, daß sie nach einiger Zeit "tropfen". Ein Laie muß da nicht unbedingt auf die Idee kommen, daß ein Getriebeschaden droht. Manche wissen gar nicht, daß es Getriebeöl gibt.
Wenn es zum Streit kommt, würde aller Voraussicht nach vom Gericht ein Gutachter bestellt, von dessen Einschätzung würde es dann abhängen.
-----------------
""
quote:
Zeuge ATU Werkstatt da ich gleich nach dem Kauf in der ATU Werkstatt war.
Das ist nicht unbedingt ein guter Zeuge. Die sind bekannt dafür, leichte Mängel etwas zu "dramatisieren".
-----------------
""
Ob der Kauf nun von Privat oder Händler war ist egal, da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde- somit volle Gewährleistung, bedeutet der Verkäufer muß nachweisen daß das Getriebe bei Kauf Tip Top in Ordnung war. Ein Getriebe ist in dem Sinne auch kein Verschleissteil, die Kupplung wäre eines und selbst diese würde noch unter die Gewährleistung fallen wenn sie nicht im Sinne des Verschleisses einen Defekt erleidet.
Bei Kauf mit Gewährleistung ist der Verkäufer (egal ob Privat oder Händler) in den ersten 6 Monaten nach Kauf in der Beweislast.Und da zählt nich daß das getriebe beim Kauf noch so funktionierte daß der Käufer vom Hof fahren konnte. Hier wird Zugunsten des Käufers angenommen daß der Defekt schon vorhanden war und sich erst später zu Wort meldete. Kann aber zb der Verkäufer hingegen ein Gutachten vorweisen daß das Getriebe vor Kauf überprüft wurde und für ok befunden wurde ist wiederum der Käufer in seiner Beweislast.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Bei Kauf mit Gewährleistung ist der Verkäufer (egal ob Privat oder Händler) in den ersten 6 Monaten nach Kauf in der Beweislast. <hr size=1 noshade>
????
Das BGB sieht in § 363 vor, daß die Beweislast übergeht, so bald der Käufer die Ware als Erfüllung annimmt. Danach richten sich auch alle Gerichte.
D.h. hier muss nicht der Verkäufer nachweisen, daß das Auto mangelfrei war, der Käufer muss nachweisen daß sowohl ein Sachmangel vorliegt, als auch daß der bei Gefahrübergang bereits vorhanden war.
Daß das Getriebe bei Übernahme des Autos funktioniert hat, ist hier unstreitig. Wenn § 476 BGB , Unternehmerkauf, nicht anwendbar ist, kann es große Probleme bereiten, den Nachweis zu führen, daß der spätere Schaden bereits beim Kauf angelegt war.
Nutzerverschulden kommt auch immer in Betracht. Auch ein non liquet, es gibt mehrere denkbare Ursachen, welche kausal war kann aber nicht geklärt werden, geht auf die Kappe des Beweisbelasteten. Das ist hier der Käufer.
Wenn es zum Streit kommt, wird der Käufer ein teures Gutachten beantragen und bezahlen müssen. Das Geld sieht er nur wieder, wenn er den obigen Nachweis führen kann.
-----------------
""
quote:
Ob der Kauf nun von Privat oder Händler war ist egal, da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde- somit volle Gewährleistung, bedeutet der Verkäufer muß nachweisen daß das Getriebe bei Kauf Tip Top in Ordnung war.
Falsch, es ist ein großer Unterschied, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.
-----------------
""
quote:
somit volle Gewährleistung, bedeutet der Verkäufer muß nachweisen daß das Getriebe bei Kauf Tip Top in Ordnung war
Unfug. Beim privaten VK ohne Gewährleistungsausschluß muß der K nachweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag (nur beim gewerblichen VK ist das anders).
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten