>Privatinsolvenz
Die Schuldnerberatung wollte eine vollständige Auskunft über deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben. Dazu gehören dann auch sämtliche Kontoverbindungen. Nur so kann im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren auch ein zutreffender Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Dieser wird entweder Guthaben der weiteren Konten berücksichtigen oder aber, so die Konten im Soll sind, wären die Banken Insolvenzgläubiger, deren Forderungen mit in den Plan aufgenommen werden müssen.
Es scheint ja bereits zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekommen zu sein. Wenn in den Formularen lediglich die Angaben enthalten sind, die gegenüber der Schuldnerberatung gemacht wurden, dann sind die Angaben auch noch falsch und es wurde gleich ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung geliefert gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
Also schnellstmöglich das Ganze korregieren, vielleicht kommt man dann ohne Versagungsantrag heile aus der Nummer raus.
von Eidechse am 01.12.2008 11:15
Status: Unsterblich (2211 Beiträge)
Userwertung:
3,8
(von 18 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen