Privatinsolvenz verkürzen auf 5 Jahre

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerSkeptiker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz verkürzen auf 5 Jahre

Sofern man in den gesetzlichen Zeitraum fäll, ab dem ein verkürztes Verfahren überhaupt möglich ist, wie kommt in den Genuss?

Reicht es aus wenn man die Verfahrenskosten vor Ablauf der 5-Jahresfrist bezahlt hat oder muss man trotzdem (explizit) einen
Antrag hierfür beim Gericht und/oder dem Treuhänder stellen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 300 Abs. 1 Satz 2 InsO :

Hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens berichtigt, entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn (..)

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