Privatinsolvenz und mahnbescheid

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
19 Ela 88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatinsolvenz und mahnbescheid

Hallo,

Ich habe folgendes Problem.

Ich War von 2010 bis 2014 Mieterin bei einer Wohnungsbau Gesellschaft.
Mein partner und ich haben beide zu Vertragsabschluss negative schufa Einträge gehabt. Um dir Wohnung zu bekommen ist der Onkel meines Partners mit in den Mietvertrag aufgenommen worden.

2014 sind wir aus der Wohnung ausgezogen warteten auf die Abrechnung für 2013 und den teil für 2014.

Beide neben kosten Abrechnungen sind auch gekommen. Bei beiden soll ich ins. 450 Euro nachzählen.

Habe mehrere Telefonate mit der Gesellschaft geführt zwecks Abrechnung der Kaution bzw Verrechnung mit den offenen Posten. Am Telefon immer jemand aus einer Hotline. Die Dame die für mich zuständig ist würde sich melden.

Das letzte schreiben der Gesellschaft kam am 09.10.2014 dort habe ich auch sofort drauf reagiert weil auf einmal ein Posten von über 900 Euro offen War.

Natürlich habe ich die Dame nicht erreicht man würde sich melden.

In der Zwischenzeit haben mein partner und ich privat insolvenz angemeldet.

Die Forderung hat die Gesellschaft auch angemeldet.

Heute also 13 Monate nach der letzten Reaktion der Gesellschaft bekomme ich einen mahnbescheid.

Das mein partner und ich durch die Insolvenz raus sind hat mein Treuhänder mir schon gesagt.

Wie ist das nun mit seinem Onkel haftet der komplett?

Wir haben seid 1 1/2 Jahren keinen Kontakt mehr durch Streitigkeiten.

Ich habe ihn heute aber trotzdem angerufen und nach gefragt. Er hat bis jetzt nicht eine Mahnung erhalten und auch keinen mahnbescheid.
Dieser ist aber auf dem weg zu ihm das weiß ich von dem Rechtsanwalt der Gesellschaft.

Ist dieser dann rechtens da er keine mahnung en bekommen hat?


Ich hoffe man kann etwas aus meinem Text erkennen und mir kann jemand weiterhelfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn der Onkel mit im Mietvertrag steht, dann haftet er auch als Gesamtschuldner. Die Gesellschaft könnte also gegen ihn vorgehen. Aber: Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen können verjähren. Die Abrechnung aus 2013 hätte spätestens zum 31.12.2014 vorliegen müssen. Wann lag die Abrechnung vor?

Ihr seid auch aus der Nummer nicht raus. Die Forderung ist angemeldet. Wenn die sich nun erfolgreich beim Onkel bedienen, muss die Forderung aus der Tabelle raus, denn doppelt dürfen die sich nicht befriedigen lassen. Stattdessen müsste dann der Onkel in der Insolvenztabelle auftauchen, denn er hat ja dann eine Forderung gegen euch. Wichtig ist also in jedem Fall, mal mit dem Onkel Kontakt aufzunehmen und das Ganze zu schildern. Damit er ggf. vorgewarnt ist und damit er ggf. weiß, was zu tun ist.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
19 Ela 88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Gesellschaft hat einen ganz anderen ab Rechnung Zeitraum. Nicht von Jan bis Dez sonder von Okt bis September.

Also unser insolvenz Verfahren ist abgeschlossen. Befinden uns beide schon in der wohl verhalten Phase.
Dementsprechend könnte er gar keine Forderung mehr geltend machen oder??


Wie ist das denn mit seinem mahnbescheid. Ich bin immer davon ausgegangen das er auch schreiben der Gesellschaft erhalten hat. Dem ist aber nicht so. Da er von Mahnungen ja nichts wusste ist der mahnbescheid dann rechtens?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Gesellschaft hat einen ganz anderen ab Rechnung Zeitraum. Nicht von Jan bis Dez sonder von Okt bis September.

Ändert nichts an der Grundaussage. Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung vorliegen.

Zitat:
Da er von Mahnungen ja nichts wusste ist der mahnbescheid dann rechtens?

In meinen Augen ja.

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