Hallo in die Runde,
heute beim Schuldner- und Insolvenzberater gewesen, Gewerbe abgemeldet und alle erforderlichen Papiere abgegeben. Wird auf eine Privatinsolvenz
hinauslaufen.
Jetzt steht noch folgendes im Raum, mein Firmenwagen (VW Golf Kombi, Wert aktuell ca 13.000€):
Habe mir vor ca 1 Jahr von meinem Vater einen (Privat-)Kredit in Höhe von ca 20.000€ geliehen, um mir einen Firmenwagen zu kaufen. Von diesen 20.000€ habe ich bisher 5.000€ abgezahlt, danach gingen die Aufträge stark zurück und Ende vom Lied steht oben.
Vatern und ich haben einen Privaten Darlehensvertrag sowie einen Sicherungsübereignungsvertrag (bezüglich Kfz) schriftlich vereinbart, der besagt, solange der Kredit nicht vollständig getilgt ist, das Fahrzeug "Vater's" Eigentum ist.
Wie verhält sich das jetzt in Bezug auf das Finanzamt und da ich Steuerschulden habe? Das Kfz gehört mir ja nicht und jetzt nun gar nicht, da ich die Raten nicht mehr zahlen kann.
1. Muss Vatern das Kfz so schnell wie möglich auf sich ummelden?
2. Kann das FA das Fahrzeug dennoch "irgendwie" pfänden weil es ja auf meinen Namen angemeldet ist?
Viele Grüße und schönen Abend
Privatinsolvenz und Kfz sicherungsübereignet, Frage
27. März 2017
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Frage vom 27. März 2017 | 20:57
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz und Kfz sicherungsübereignet, Frage
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#1
Antwort vom 28. März 2017 | 08:52
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:1. Muss Vatern das Kfz so schnell wie möglich auf sich ummelden?
Nein, die Eintragungen in den Papieren haben auf die Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss
Zitat:2. Kann das FA das Fahrzeug dennoch "irgendwie" pfänden weil es ja auf meinen Namen angemeldet ist?
Ja, solange es in deinem Besitz ist kann es auch gepfändet werden. Dein Vater kann aber nachträglich mit dem Eigentumsnachweis die Herausgabe erwirken
Und jetzt?
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